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Start rundumadum Neues Polizeiaufgabengesetz: Vom Freistaat zum Präventivstaat

Neues Polizeiaufgabengesetz: Vom Freistaat zum Präventivstaat

veröffentlicht von da Hogn | 04.04.2018 | 1 Kommentar
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Die Überwachung von WhatsApp und Skype, die Verwanzung von Privatwohnungen sowie automatische Gesichtserkennung bei Demonstrationen – all das soll das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern möglich machen. Die Polizei, so der Gesetzesentwurf, soll Gefahren bereits präventiv, also noch bevor eine eigentliche Straftat begangen wird, verhindern können. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Ende April vorgesehen, dessen Inkrafttreten im Sommer dieses Jahres. Doch schon jetzt laufen Juristen, Oppositionelle und Datenschützer Sturm gegen jene Neuerungen. Ein Gutachten bescheinigt gar die umfassendsten polizeilichen Eingriffs- und Kontrollrechte seit 1945. Auf Seiten der CSU ist man derweil bemüht, die Beschlussfassung möglichst geräuschlos vonstatten gehen zu lassen…

Umfangreiche Kompetenzen: Die bayerische Polizei soll künftig leichter Zugang zu persönlichen Daten bekommen und auch dann eingreifen dürfen, wenn eine konkrete Gefahr nicht von richterlicher Seite bestätigt wurde. Symbolbild: Hog’n-Archiv

Am 28. März stellte Joachim Herrmann (CSU) noch die bayerische Kriminalstatistik des Jahres 2017 vor. Die Bilanz: Eine „ausgezeichnete Sicherheitslage“ im Freistaat. „Wir hatten die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit 30 Jahren“, verkündete der Innenminister nicht ohne Stolz.

„Terroristen und Kriminellen frühzeitig auf die Spur kommen…“

Dennoch müsse die Polizei mit erweiterten Kompetenzen verstärkt werden, argumentiert man innerhalb der bayerischen CSU. Als Grund dafür gibt man an, die „nationale wie internationale Gefährdung durch verschiedene Formen des Terrorismus und Extremismus“ sei nach wie vor „anhaltend hoch“. Der Entwurf zum neuen PGA sieht diesbezüglich den Begriff der „drohenden Gefahr“ vor. Dieser war ursprünglich vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 zur Bekämpfung von Terrorismus eingeführt worden. Mit dem neuen bayerischen PGA soll dieser Begriff nun drastisch ausgeweitet werden. So dürfen die Exekutivbeamten im Freistaat künftig private Kommunikationskanäle überwachen (wie zum Beispiel WhatsApp oder Skype), Telefonate mithören oder verdeckte Ermittler in Chats einschleusen. Auch eine Verwanzung von Wohnungen soll das Gesetz möglich machen.

Es ist noch nicht verabschiedet, doch es schlägt schon jetzt hohe Wellen: das neue bayerische #Polizeiaufgabengesetz. Denn es würde die Befugnisse der Polizei erheblich ausweiten – auf Kosten der Bürgerrechte, meinen Kritiker. #fragBR24? pic.twitter.com/Xe0HUVR8ri

— BR24 (@BR24) March 19, 2018

Das Brisante: Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz kann die Polizei eingreifen, ohne dass dafür eine konkrete Gefahr durch einen Richter bestätigt werden müsste. Ausreichend dafür ist eine „drohende Gefahr“ – also die Annahme, dass in Zukunft eine Straftat begangen werden könnte. Ganz explizit gehe es hierbei nicht nur um potenzielle Terrorakte, sondern um Kriminalität im Allgemeinen, wie das Innenministerium auf Nachfrage von netzpolitik.org mitteilte: Ziel des neuen Gesetzes sei es, „Terroristen, aber auch sonstigen Kriminellen frühzeitig auf die Spur zu kommen, um Anschläge oder kriminelle Taten wirksam zu verhindern“.

Drei Monate Präventivhaft

Als einziges Bundesland Deutschlands soll in Bayern künftig auch eine Fußfessel zum Einsatz kommen dürfen. Ebenso ist eine Verlängerung der Präventivhaft für „Gefährder“ angedacht. Bis dato konnten Personen, von denen eine vermeintliche Gefahr ausgeht, in Bayern bis zu 14 Tage lang in Gewahrsam genommen werden. In anderen Bundesländern war und ist dies teilweise nur zwei bis vier Tage möglich. Diese Frist soll im Freistaat nun auf drei Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Neueinschätzung der Lage, ein vermeintlicher Gefährder kann demnach de facto unendlich lange in Gewahrsam bleiben – ohne je eine Straftat begangen zu haben. Experten kritisieren, dass die eigene Harmlosigkeit aus dem Gefängnis heraus in vielen Fällen nicht bewiesen werden könne.

Ausgezeichnete Sicherheitslage in Bayern: Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung der Kriminalstatistik des Jahres 2017. Foto: Christoph Schedensack/STMI

Wann eine Person als „Gefährder“ gilt, bleibt jedoch äußerst vage formuliert. So spricht man laut Gesetz von einer Person, bei der „Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden“.

Zudem sollen Polizeibeamte künftig mit schärferem Gerät hantieren dürfen, wie zum Beispiel Handgranaten oder andere Sprengstoffvorrichtungen. An dieser Stelle ist selbst die bayerische Gewerkschaft der Polizei skeptisch. In einer Stellungnahme heißt es: „Hier wird wohl vorsorglich die Rechtsgrundlage beim Einsatz der Bundeswehr im Innern mit schweren Waffen geschaffen, denn solche Waffen mit Sprenggeschossen hat die Polizei aktuell nicht im Streifendienst.“

„Vernachrichtendienstlichung der Polizei“

Peter Schall, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), befürwortet den Entwurf ausdrücklich – er sagt: „In dem Gesetz ist vieles drin, was wir als Polizei begrüßen.“ Die „drohende Gefahr“ einzuführen sei in „der heutigen Sicherheitslage“ eine zeitgemäße Maßnahme. Und auch Innenminister Hermann freut sich über das neue Gesetz: „Damit ist Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter, die Bürgerinnen und Bürger noch wirksamer vor Sicherheitsgefahren zu schützen.“ Mit den neuen Maßnahmen wolle man sicherstellen, dass „Bürgerinnen und Bürger in Bayern sicherer leben können als anderswo“.

Weniger begeistert ist man hingegen auf Seiten der Opposition. Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag, hält die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten für nicht mehr gewährleistet und spricht von einer „Vernachrichtendienstlichung der Polizei“. Unlängst reichte man eine Klage gegen das Gesetz ein – „um die Bürgerrechte zu schützen“.

Wir ziehen vor Gericht um die Bürgerrechte zu schützen! Wir klagen gegen das #CSU-„Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“. Gerade stellt @KathaSchulze im #Ltby die Details vor. pic.twitter.com/KTdIEWneKb

— GrüneFraktionBayern (@GrueneLandtagBY) March 28, 2018

Von Seiten Franz Schindler, Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter der SPD, heißt es zum Gesetz: „Es ist nicht verwegen zu sagen: Wir bewegen uns hin zu einem Überwachungsstaat.“ Verfassungsjuristen nennen den Entwurf „verfassungsrechtlich in höchstem Maße problematisch„. Und auch Hartmut Wächtler, Strafverteidiger und Mitbegründer des Republikanischen Anwaltsvereins, äußert umfassende Zweifel: „Der Charakter der Polizei wird sich vollständig verändern, wir werden eine Polizei sehen mit Machtbefugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat.“ Am Regensburger Dachauplatz versammelten sich unlängst rund 500 Personen, um gegen den Gesetzesentwurf zu demonstrieren.

Doch ob all der Gegenwind am Ende nützen wird, bleibt fraglich. Eine Mehrheit für das Gesetz im CSU-dominierten Landtag gilt so gut wie sicher. Abgestimmt wird am 26. April, in Kraft treten soll das neue PGA dann noch im Sommer. Für Aufsehen sorgt die Art und Weise, wie der Entwurf durchs bayerische Parlament gepeitscht wird. Für gewöhnlich redlich bemüht, das Thema „Innere Sicherheit“ öffentlich möglichst lautstark zu kommunizieren, ist der CSU der Entwurf diesmal genau eine einzige Aussendung wert. Obwohl selbst hochrangige Juristen anmerkten, dass der knapp 200 Seiten starke Text juristisch hochkomplex sei, hörte man nur rund zweieihnhalb Stunden lang Experten in einem Ausschuss zum Thema an. Kurze Zeit später erfolgte bereits der Beschluss.

Mehr Freiheit durch weniger Freiheit?

Der Debatte zu Grunde liegt das ewige Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit. Um Sicherheit garantieren zu können, ist ein Staat gezwungen, die Freiheit eines jeden seiner Mitglieder in gewissem Maße zu beschränken. Interessant wird es an jenem Punkt, an dem es darum geht, genau dieses rechte Maß zu bestimmen. Ein Staat, der mit zu wenig Kompetenzen ausgestattet ist, kann für seine Bürger genau so zur Gefahr werden, wie ein Staat, der mit zu vielen Kompetenzen ausgestattet ist.

Da meine persönliche Freiheit bekanntlich dort endet, wo die Freiheit des jeweils anderen beginnt, hat man die Grenzen der individuellen Freiheit in Gesetzesform gegossen. Ein Staat kann bei einer Übertretung von Gesetzen deshalb auch Gewaltmittel anwenden – um die Freiheit seiner Bürger zu gewährleisten.

Irgendwann endet die Wirksamkeit dieser Maßnahmen – und die Freiheit selbst ist gefährdet.

Fakt ist jedoch, dass eine Freiheit immer eine beschränkte Freiheit sein muss, um eine tatsächliche Freiheit sein zu können. In einer Welt, in der jeder Einzelne vollkommen frei ist, das zu tun und zu lassen, was er gerade will – er also nicht von Gesetzen beschränkt wird -, ist gleichzeitig niemand frei. Denn dann würde diese Freiheit auch die Freiheit umfassen, den anderen zu töten oder sich seinen Besitz anzueignen. Um Sicherheit zu garantieren, kann also nicht einfach alles erlaubt sein. Am anderen Ende dieses Spektrums haben Staaten jedoch in Form von totalitären Regimen immer wieder bewiesen, dass sie die Freiheitsrechte ihrer Bürger bis auf ein absolutes Minimum einschränken – angeblich um Freiheit garantieren zu können.

Genauso wenig, wie es also eine vollkommene Freiheit geben kann, kann es auch eine vollkommene Sicherheit nicht geben. Die Freiheitsrechte seiner Bürger einzuschränken mag ein unabdingbares Mittel zur Sicherung von Freiheit sein, jedoch kann diese Logik nicht bis ins Unendliche ausgedehnt werden. Irgendwann endet die Wirksamkeit dieser Maßnahmen – und die Freiheit selbst ist gefährdet. Die größten Verbrechen der Menschheit wurden allesamt im Namen der Freiheit begangen.

Johannes Greß

 Zum Weiterlesen:
  • Ab Sommer in Bayern: Das härteste Polizeigesetz seit 1945
  • Bayern will die Befugnisse der Polizei massiv ausweiten
  • Terror – der säkulare Gott des 21. Jahrhunderts
  • Gesetzesentwurf im Wortlaut
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Schlagwörter: CSU, drohende Gefahr, Extremismus, Franz Schindler, Freiheit, GdP, Gefährder, Gewerkschaft der Polizei, Hartmut Wächtler, Joachim Herrmann, Katharina Schulze, Kriminalität, Peter Schall, Polizei, Polizeiaufgabengesetz, Privatsphäre, Sicherheit, Sicherheitspolitik, Staat, Straftaten, Terror, Terrorismus, überwachungsstaat
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Ein Kommentar bei "Neues Polizeiaufgabengesetz: Vom Freistaat zum Präventivstaat"

  1. erich sagt:
    6. April 2018 um 13:33 Uhr

    der repressive autokrate Obrigkeitsstaat bzw. Polizeistaat in dem die Bürger immer weniger Rechte und die Staatsorgane immer mehr Rechte haben und mittlerweile einer Diktatur in nichts mehr nachstehen. Himmler und Mielke würden wohl vor Neid erblassen. Das alles ist der Angst der Politiker vor dem neuen Prekariat geschuldet das sie selbst geschaffen haben und dienen dem übergeordneten Zweck der Sicherung ihrer sich selbst zugeschusterten feudalen Privilegien während sie Gleichzeitig mit ihrer Politik dafür gesorgt haben, dass ganze Landstriche und Bevölkerungsgruppen verarmen und verelenden.

    Am selben Tag an dem man sich in Deutschland über Erdogan in der Türkei oder über die Justizreform in Polen empört und ausführlich darüber berichtet, führt man in Bayern still und leise ohne das darüber viel berichtet würde und die Bürger über die diktatorischen Konsequenzen informiert würden, die Unendlichkeitshaft ein (sowie auch mehr und umfangreichere Kommunikationsüberwachung und verletzten der Privatsphäre z.B.Wohnung wenn nur ein Verdacht besteht).
    In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft (im 3.Reich unter Hitler nannte man das noch Schutzhaft).
    In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen „drohender Gefahr“, unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus.
    Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.
    Auch wenn die CSU im Zusammenhang mit dem Gefährder-Gesetz immer wieder über Terroristen oder Extremisten spricht, tauchen diese Begriffe in den konkreten Gesetzesänderungen nicht auf. Das Gefährder-Gesetz kann somit auf jede beliebige Person im Freistaat angewendet werden. Dass sich angesichts dessen, wozu die Polizei so ermächtigt wurde (ich erinnere ausdrücklich an das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933), bei der Opposition kaum Protest regte, ist bemerkenswert.
    Jede Diktatur wird wohl jetzt vor Neid erblassen, ob der Möglichkeiten die Bürger wegzusperren und zu terrorisieren wie es jetzt in Bayern möglich ist!

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