Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger haben ihre Revision gegen das Urteil im Fall Dominik R. zurückgenommen.

Passau/Freyung. Die Verteidigung hatte im Mord-Prozess gegen den Freyunger Dominik R. zwölf Jahre Haft wegen Totschlags seiner Ex-Freundin Lisa H. (20) beantragt, so hatte das Landgericht Passau dann auch im November 2017 geurteilt. Nun – drei Monate später – akzeptiert ein Beteiligter nach dem anderen das zunächst angefochtene Urteil doch noch. Darin sieht Verteidiger Prof. Dr Holm Putzke „eine Chance“ für Dominik R., nun „sein Leben zu ordnen und wieder in den Griff zu bekommen“.

Dominik R. neben seinen Verteidigern Holm Putzke und Thomas Krimmel. Archivfotos: da Hog’n

Die Staatsanwaltschaft, die im Plädoyer bei Mord und somit lebenslanger Haft geblieben war, hatte umgehend Revision eingelegt, durch die der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil überprüft – die Anwälte der Mutter, des Vaters und des Kindes von Lisa H. und Dominik R. zogen mit. Nun hat es nach Hog’n-Informationen kurz vor dem Ende der Frist, innerhalb der eine Revision begründet werden muss, eine Übereinkunft aller Seiten gegeben, das Urteil doch zu akzeptieren. Wieder legten die Ankläger vor, mangels Erfolgsaussichten, weil sie, so Oberstaatsanwalt Walter Feiler, keine Rechtsfehler im Totschlags-Urteil des Schwurgerichts hätten finden können.

„Das Landgericht ist unserem Antrag eins und eins gefolgt“

Werbung
       

Die Nebenklage-Anwälte des Vaters und der Mutter, Armin Dersch und Petra Hödl, taten es ihnen schon bis zum Rosenmontag verabredungsgemäß gleich, ebenso werde es der Anwalt des Buben, Dr. Ronny Raith, halten. Und auch die Verteidigung Dominik R.s wird mit- und somit die Revision zurückziehen. Das Landgericht sei „unserem Antrag eins zu eins gefolgt“, erklärt Putzke auch im Namen Dr. Thomas Krimmels, der zweite Verteidiger von Dominik R..

Werbung
       
Begleitet wurde der Prozess von einem großen Medieninteresse.

Putzke findet die Erkenntnis von Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Anwälten, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweise, „begrüßenswert“. Wenn diese ihre Rechtsmittel zurücknehmen, gebe es für die Verteidiger „keinen Grund, das von uns von vornherein für richtig gehaltene Urteil überprüfen zu lassen“. Putzke weiter: „Nach Rechtskraft des Urteils hat unser Mandant, dessen Entlassung erst in vielen Jahren ansteht, die Chance, sich weiter mit seiner Tat und ihren Folgen auseinanderzusetzen, sein Leben zu ordnen und die richtigen Schritte zu unternehmen, etwa in schulischer Hinsicht, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.“

Das Urteil gegen Dominik R. ist inzwischen rechtskräftig, wie das Landgericht Passau am 16. Februar per Pressemeldung mitgeteilt hat.

Mehr zum Thema:

da Hog’n


Dir hat dieser Artikel gefallen und du möchtest gerne Deine Wertschätzung für unsere journalistische Arbeit in Form einer kleinen Spende ausdrücken? Du möchtest generell unser journalistisches Schaffen sowie die journalistische Unabhängigkeit und Vielfalt unterstützen? Dann dürft ihr das gerne hier machen (einfach auf den Paypal-Button klicken).


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert