Freyung. Immer wieder sorgen Verkehrsunfälle mit hohem Sachschaden und zahlreichen Verletzten in der Region für Schlagzeilen – wie zum Beispiel zuletzt die Kollision eines Reisebusses mit einem Pkw in der Nähe von Jandelsbrunn. Oftmals ist dabei von leicht-, mittel- oder schwerverletzten Personen die Rede, die von den Rettungskräften versorgt werden müssen. Doch wer ist für diese Kategorisierung der Verletzten zuständig? Und: Was sagen diese Begriffe über die tatsächliche Schwere der Verletzung aus? Wir haben bei Hauptkommissar Walter Hoffmann von der Polizeiinspektion Freyung nachgefragt.
„Grundsätzlich ist es so, dass wir angewiesen sind – aus Gründen des Persönlichkeitssschutzes – auf keinen Fall Details zu Verletzungen zu veröffentlichen“, betont der Pressebeauftragte der Freyunger Polizei. Es könnte beispielsweise im Arbeitsleben und bei Bewerbungen zu Nachteilen führen, wenn in der Vergangenheit im Rahmen einer Unfallberichterstattung öffentlich geworden wäre, dass der Arbeitnehmer bzw. der Bewerber bereits schwere Kopf- oder Rückenverletzungen hatte.
„Möglicherweise wird er dann nicht eingestellt, weil der Arbeitgeber Ausfallzeiten wegen Krankheit befürchtet“, erklärt Walter Hoffmann. Leichtere „Schrammen“ wie Prellungen und Schürfwunden seien zwar unproblematischer, werden aber trotzdem nicht genannt, „da es sich hier um einen höchst sensiblen Bereich handelt“.
Hoffmann: „Alles vage und schwammig“
Generell unterscheidet man laut Walter Hoffmann zwischen folgenden Verletzungs-Kategorien:
- Leichte Verletzungen werden als solche bezeichnet, wenn abzusehen ist, dass der Verunfallte höchstens ambulanter ärztlicher Versorgung bedarf
- Mittelschwere Verletzungen werden als solche bezeichnet, wenn ein kurzer (eintägiger) bis mittelfristiger (2-3 Tage) stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus erforderlich scheint
- Schwere Verletzungen gelten als solche, wenn mindestens stationäre Krankenhausaufenthalte von einige Tagen, Notoperationen oder auch lebenserhaltende Maßnahmen erforderlich sind und ein längerer Genesungsprozess zu erwarten ist
Ob des polizeilichen Beamtendeutsches gibt Polizeihauptkommissar Hoffman zu, dass sich „alles vage und schwammig anhört“ – und es sich um „eine subjektive Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters“ handelt. Grundsätzlich könne man aber davon ausgehen, dass ein Verunfallter, der ins Krankenhaus transportiert werden muss, schwere Verletzungen vorzuweisen habe.
da Hog’n