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Start im Landkreis FRG Revision im Fall Dominik R.: Entscheidet am Ende der Bundesgerichtshof?

Revision im Fall Dominik R.: Entscheidet am Ende der Bundesgerichtshof?

veröffentlicht von da Hogn | 22.11.2017 | kein Kommentar
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Passau/Freyung. Der Urteilsspruch im Freyunger Mordprozess soll auf Rechtsfehler untersucht werden, wie Landgerichtspräsidentin Eva-Maria Kaiser-Leucht gegenüber dem Onlinemagazin da Hog’n bestätigt. Die von der Staatsanwaltschaft Passau eingelegte Revision hat zur Folge, dass die von der 2. Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht verhängte Strafe gegen Dominik R. unter Umständen noch vom Bundesgerichtshof geprüft wird. Der 23-Jährige hatte jüngst gestanden, seine Freundin Lisa H. getötet zu haben – und musste sich deshalb zuletzt vor dem Landgericht Passau verantworten.

Dominik R. bei der Urteilsverkündung nebst seinen Verteidigern Prof. Dr. Holm Putzke (links) und Dr. Thomas Krimmel. Die Staatsanwaltschaft hat nun Revision eingelegt.

Die weitere Vorgehensweise im Fall Dominik R. erklärt Eva-Maria Kaiser-Leucht wie folgt: Das Landgericht Passau müsse nun zunächst sein Urteil schriftlich begründen und  dies der Verteidigung und Anklage zukommen lassen. Durch den juristischen Einwand sei die Staatsanwaltschaft innerhalb eines Monats dann dazu aufgefordert, Argumente vorzulegen, die begründen sollen, was ihrer Meinung nach bei der inzwischen beendeten Verhandlung am Landgericht Passau nicht richtig war.

„Das kann bis zu einem halben Jahr dauern“

Sind die Einwände der Staatsanwaltschaft begründet, werde der Bundesgerichtshof (BGH) der Bundesrepublik Deutschland aktiv. Dort werde der Prozess auf „Formverstöße und falsche inhaltliche Begründungen“ untersucht . Für den Fall, dass die Revision am BGH erfolgreich durchgehen würde, könnte es sein, dass es irgendwann noch einmal zu einer Verhandlung komme. „Doch das ist ein sehr weiter juristischer Weg mit vielen Unwägbarkeiten“, betont Eva Maria Kaiser-Leucht.

„Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft. (…) Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden.“ (Quelle: Wikipedia)

Eine endgültige Entscheidung, wie lange Dominik R. im Gefängnis bleiben muss, ist somit vorerst vertagt. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, wie die Langerichtspräsidentin betont: „Das kann bis zu einem halben Jahr dauern.“

da Hog’n

Mehr zum Thema:

  • Freyunger Tötungsdelikt: Dominik R. schweigt zum Prozessauftakt
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Spendenkonto „Familie Haselberger“:

  • Die Sparkasse Freyung hat ein Spendenkonto für die Familie von Lisa H., insbesondere für den kleinen Sohn (2) eingerichtet. Bisher sind dort etwa 2.000 Euro an Spendengeldern eingegangen. Die Kontodaten lauten:

    Zahlungsempfänger: Freyung hilft e.V. „Familie Haselberger“
    IBAN: DE53 7405 1230 0060 2430 60
    BIC: BYLADEM1FRG

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Urteilsspruch im Freyunger Mordprozess: Was ist glaubhaft, was widerlegbar? „Ich, Dominik R., habe Lisa H. nach heftigem Streit getötet“ Angeklagter bricht sein Schweigen: Dominik R. will sich äußern „Dominik sagte, er hat Blut gewischt – zwei Tage lang“
Schlagwörter: Bundesgerichtshof, Dominik R., Freyung, Heimtücke, Heimtückischer Mord, Holm Putzke, Landgericht Passau, Lisa H., Mord, Mordprozess Freyung, Passau, Prof. Dr. Holm Putzke, Revision, Richter Wolfgang Hainzlmayr, Staatsanwaltschaft, Thomas Krimmel, Totschlag, Tötungsvorsatz
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