Freyung-Grafenau. Das Amtsgericht Freyung hat den Geschäftsführer einer im Landkreis Freyung-Grafenau ansässigen Holzbaufirma wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 478 Fällen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der im Lohnbüro für die Abrechnung zuständige Angestellte sei darüber hinaus zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Bei beiden wurde die Vollstreckung der Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Das teilt der Zoll in einer Pressemeldung mit.
478 Fälle von November ’99 bis Oktober ’14

Die umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle „Schwarzarbeit Passau“ hätten ergeben, dass der 62-jährige Geschäftsführer über den Zeitraum von November 1999 bis Oktober 2014 bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer nicht beziehungsweise nicht vollständig bei den zuständigen Einzugsstellen angemeldet hatte. Die Beiträge zur Sozialversicherung seien somit nicht in voller Höhe abgeführt worden.
Durch Zahlungen über den gemeldeten Lohn hinaus für Urlaub und Überstunden oder durch Entnahme von Material summierte sich der entstandene Schaden für die Sozialkassen auf rund 460.000 Euro, so das Ermittlungsergebnis der Kontrollbeamten des Hauptzollamts Landshut. Der für die Lohnabrechnung zuständige 43-jährige Angestellte fertigte laut der Mitteilung neben den computergestützten auch handschriftliche Aufzeichnungen an, um den Überblick bei der Auszahlung des zusätzlichen sogenannten Schwarzlohns zu behalten.
Schaden in Höhe von rund 460.000 Euro
Bei der Bemessung des Strafmaßes wurde dem Geschäftsführer der Meldung zufolge positiv angerechnet, dass er sich in erheblicher Weise um Schadenswiedergutmachung bemüht. Dem Buchhalter wurde angerechnet, dass er auf Weisung seines damaligen Arbeitsgebers handelte.
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„er entstandene Schaden für die Sozialkassen auf rund 460.000 Euro“
Peanuts im Vergleich zu anderen Machenschaften, kürzlich war zu lesen:
Rechnungshof beanstandete Mauschelei bei der Arbeitsagentur, bei der nach Gutdünken des Vorstandes Gehälter bis zu 200.000 Euro im Jahr für Behördenmitarbeiter festgelegt wurden und weder habe die BA das zuständige Arbeitsministerium über die Gehälter informiert noch die Stellen ausgeschrieben. Die Bewerberauswahl habe sich nach “Einzelfallentscheidungen des Vorstandes” gerichtet. Auch vor skurrilen Konstruktionen schreckte die BA nicht zurück, was in einem Brief monierte wurde. Demnach versetzte die Behörde einen außertariflich Beschäftigten für eine “logische Sekunde” in ein Beamtenverhältnis, um ihm eine Pension zu sichern. Anschließend wurde er beurlaubt und mit einem übertariflichen Privatgehalt ausgestattet.