Arbeitnehmer können für steuermindernde Ausgaben einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Bis zum 30. November 2017 kann ein Freibetrag auch noch für das aktuelle Jahr berücksichtigt werden, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. mitteilt. Es lohnt sich vor allem, wenn im Dezember durch Weihnachtsgeld der Lohn höher ausfällt. Der Antrag ist bei dem Finanzamt einzureichen, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist. Das Finanzamt stellt den Freibetrag dem Arbeitgeber im Rahmen eines elektronischen Abrufverfahrens für Dezember 2017 bereit. Sicherheitshalber sollte der Arbeitnehmer das Lohnbüro vorzeitig informieren.
Dabei handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen
Zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art gehören vor allem Krankheits- und Pflegekosten sowie Ausgaben zur Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und zur Instandsetzung der selbstgenutzten Immobilie bei Naturkatastrophen.
Die außergewöhnlichen Belastungen werden um eine zumutbare Eigenbeteiligung gemindert. Außerdem können bestimmte Ausgaben ohne Mindestsumme als Freibetrag eingetragen werden:
- Ein Entlastungsbetrag für alleinstehende Mütter und Väter, wenn der Ehepartner 2016 verstorben ist. Sie werden noch nach der Steuerklasse III besteuert. In dieser Steuerklasse ist der Entlastungsbetrag jedoch nicht eingearbeitet. Er beträgt 1.908 Euro bei einem Kind sowie je 240 Euro für weitere Kinder, für die noch Kindergeld gezahlt wird.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Haushalt. Für Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen ohne Materialkosten, maximal 1.200 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen kann die Steuerermäßigung bis 4.000 Euro betragen und für eine Haushaltshilfe im Minijob bis 510 Euro. Als Freibetrag wird pauschal der vierfache Betrag der Steuerermäßigung eingetragen.
- Verluste aus Vermietung einer Immobilie können ab dem Jahr nach Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes als Freibetrag berücksichtigt werden.
„Freibetrag kann wahlweise für zwei Jahre eingetragen werden“
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Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne weiter:
HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung
Tel.: 08551/91 40 49