Eigene Ideen umsetzen, sich die Zeit frei einteilen, sein eigener Chef sein – die Vorteile einer Selbstständigkeit liegen klar auf der Hand. Da verwundert es nicht, dass Bayern als das Gründerland Nummer eins in Deutschland gilt – der letzte Stand vom 01.01.2015 zählt immerhin 211.700 Selbstständige. Nichtsdestoweniger bringt die Selbstständigkeit natürlich auch Nachteile mit sich. Doch wer seinen Traum von einer eigenen Idee umsetzen möchte, den halten kleine Unsicherheiten nicht ab. Wichtig ist dass man sich im Vorhinein ausreichend informiert, bevor man den Sprung in die Selbstständigkeit wagt. Die ersten Schritte beinhalten vor allem viel Bürokratie. Dabei sollte man folgendes beachten:
Sorgfältig planen
Natürlich braucht es eine gute und einzigartige Geschäftsidee. Darüber hinaus ist es aber wichtig, die jeweiligen Perspektiven zu betrachten und realistisch einzuschätzen, ob die Idee auch tatsächlich tragfähig ist. Das tut man normalerweise automatisch, wenn man einen Business-Plan erstellt. Dabei sollte man auch die Perspektive wechseln und die Geschäftsidee sowohl aus der eigenen als auch aus der Sicht von Investoren beziehungsweise Kunden betrachten. Ein Business-Plan enthält eine Beschreibung der Geschäftsidee, die Darstellung der jeweiligen Branche und eine Schätzung der voraussichtlichen Einkünfte. Muster und Vorlagen für den Businessplan einer Unternehmungsgründung in Bayern finden Unternehmensgründer unter anderem auf der Seite der IHK oder der HWK.
Finanzplanung
Eine Unternehmungsgründung funktioniert nicht ohne Startkapital. Das benötigt man schon alleine für die Ausstattung der Büroräume, Lebenshaltungskosten, Miete oder Mitarbeiter. Damit die Finanzierung gesichert ist, sollte man eine sorgfältige Planung erstellen, um das unternehmerische Risiko zu reduzieren. Im nächsten Schritt definiert man die Rechts- und Selbstständigkeitsform des Unternehmens. Die Rechtsform legt den gesetzlichen Handlungsrahmen fest und beeinflusst damit auch die Selbstständigkeitsform, Haftung, Grundkapital, Steuern usw. Welche Selbstständigkeitsformen und entsprechende Steuertipps es gibt, kann man etwa in diesem Ratgeber nachlesen.
Anmeldung und Versicherungen
Wer die ersten Schritte abgehakt hat, kümmert sich als nächstes um die Gewerbeanmeldung. An welche offiziellen Stellen man sich hier wenden muss, ist abhängig von der jeweiligen Rechtsform und der Branche des Unternehmens. So ist es möglich, dass das Unternehmen im Gewerbe- und Finanzamt angemeldet und in die Handwerksrolle und das Handelsregister eingetragen werden muss. Je nach Beruf sind hier verschiedene zusätzliche Unterlagen einzureichen. Mehr Informationen kann man beim Einheitlichen Ansprechpartner einholen.
Des Weiteren muss jeder Gründer zunächst zum Arbeitsamt, bei dem er das sogenannte Überbrückungsgeld und einen monatlichen Zuschlag von 300 Euro zur sozialen Absicherung während der ersten Monate erhält. Seit 2007 sind Existenzgründer dazu verpflichtet, sich sozial abzusichern. Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung haben Selbstständige die Möglichkeit, sich auch anderweitig gegen mögliche Schadensfälle abzusichern. Diese sind nicht verpflichtend, daher sollte man abwägen, welche Versicherungen wichtig sind und welche man sich sparen kann.