Grafenau/Freyung. Ein 68-jähriger erfahrener Hundezüchter soll am 3. Mai 2017 unweit seines Anwesens in der Nähe von Grafenau seinen eigenen Hund, einen 85 Kilogramm schweren kaukasischen Schäferhund, erwürgt haben, so die Anklage – ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Während der Verhandlung am Donnerstagvormittag am Amtsgericht Freyung konnte dieser Vorwurf jedoch nicht bestätigt werden. Deshalb wurde der Rentner von Richter Klaus Fruth freigesprochen.
Wie der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschien, erklärte, war er an angesprochenen Tag mit seinen beiden Hunde in der Nähe seines Hauses unterwegs. Beide Tiere waren mit einer Schleppleine versehen. „Das mache ich immer. Ich möchte so sichergehen, dass sich Passanten, die auf dem naheliegenden Wanderweg gehen, nicht gestört fühlen.“ Einer der beiden Hunde, ein 18 Monate alter Rüde, hätte sich dann – nicht mit der Leine, sondern mit seinem Kettenhalsband – an einem Baum verfangen, der ob der Kraft des Tieres umfiel und den Vierbeiner verletzte. Als der 68-Jährige seinem panischen Hund helfen wollte, hätte dieser zugebissen und sich letztlich selbst zu Tode stranguliert. Diese Variante des Angeklagten konnte nicht wiederlegt werden – die anwesenden Zeugen bestätigen seine Aussagen bzw. konnten sie nicht wiederlegen.
Eine Amputation konnte gerade noch verhindert werden
So zum Beispiel ein 41-jähriger Arzt aus Passau, der unmittelbar nach dem Vorfall die Bisswunde an der Hand des Angeklagten versorgt hat. Dieser könne sich an seinen Patienten bestens erinnern. Während der zahlreichen Behandlungstermine hätte man sich schließlich besser kennengelernt. „Zunächst dachten wir, der Finger des Patienten müsste amputiert werden. Glücklicherweise konnten wir ihn aber doch noch retten.“ Aus medizinischer Sicht, so der Mediziner, hätte der Mann, wenn es sich so zugetragen hätte wie in der Anklageschrift verlesen, bei einem eigenhändigen Erwürgen des Tieres größere Verletzungen davongetragen. „Dann wäre doch das Tier viel aggressiver gewesen und hätte größere Wunden angerichtet. Generell traue ich es dem Mann nicht zu, dass er seinen Hund getötet hat.“
Der Angeklagte, ein erfahrener Hundezüchter aus dem Grafenauer Land, betonte, dass er ein Hundefreund sei, er sich bereits seit Jahren mit Vierbeinern beschäftige. „Ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen. Im Gegensatz. Ich habe zum Beispiel einige Rettungshundestaffeln aufgebaut. Und nun das. Innerhalb nur einer Minute ist mein Hund gestorben.“ Ein 50-jähriger Zeitungsredakteur bestätigte diese Aussage. Im Rahmen seiner Berichterstattung über Wölfe hätte er mit dem Angeklagten gesprochen und ihn als tierlieben Menschen und ausgewiesenen Hundeexperten kennengelernt.
„Der Hund war mir ein treuer Freund“
Auch das Veterinäramt des Landkreises Freyung-Grafenau wurde in Folge des Vorfalls im Mai 2017 informiert. Die zuständige Amtstierärztin hätte, wie so vor Gerichte bezeugte, sofort in die Weg geleitet, dass das verendete Tier pathologisch untersucht werde. Nachdem Richter Fruth das entsprechende Gutachten, gespickt mit zahlreichen medizinischen Fachbegriffen verlesen hat, erklärte die Zeugin, dass weder die Variante der Anklage bestätigt noch die Aussage des Beschuldigten anhand der Ergebnisse wiederlegt werden könnte.
Aus diesem Grund plädierte die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch und wurde von Richter Klaus Fruth bestätigt. „Es bleiben zwar gewisse Unsicherheiten. Aber wir können nicht ausschließen, dass es sich so zugetragen hat, wie vom Angeklagten erklärt.“ Abschließend betonte der 68-Jährige noch einmal: „Mir hängt die Geschichte noch immer nach, meine Frau ist deshalb sogar in Behandlung. Der Hund war mir ein treuer Freund.“
da Hog’n