Freyung/Grafenau. Schließung der Akutversorgung in Waldkirchen, Verkauf landkreiseigener Liegenschaften, Umschichtung der Finanzierung des Skizentrums Mitterdorf – Sparmaßnahmen, die der Kreistag im Rahmen seiner Haushaltskonsolidierung beschlossen hat und zu teils hitzigen Diskussionen führten. Auch, als der Kreistag ankündigte, sich mit den landkreiseigenen Hallenbädern in Freyung und Grafenau zu beschäftigen, gab es Gesprächsbedarf. Ernst-Jürgen Korritter rief gar eine Online-Petition mit dem Titel „Keine Schließung der Landkreishallenbäder im Landkreis Freyung-Grafenau“ ins Leben – 2.559 Unterschriften wurden an Landrat Sebastian Gruber letztlich übergeben. Nun, zehn Monate nach dieser Aktion, haben die FRG-Kreisräte in ihrer jüngsten Sitzung weiter über das Schicksal der beiden Hallenbäder entschieden: Sowohl die Einrichtung in Freyung als auch in Grafenau soll langfristig bestehen bleiben, wofür nun auch die beiden Städte Sorge tragen müssen.
In den beiden vorangegangen Sitzungen hatte der Kreistag den Betriebsumfang sowie die Eintrittspreise der Bäder neu festgelegt – dadurch konnte das jährliche Defizit um rund 250.000 Euro gesenkt werden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit den Städen Freyung und Grafenau Verhandlungen über eine Übernahme der Bäder ab 1. Mai 2015 zu führen. „Diesbezügliche Gespräche haben zwischenzeitlich stattgefunden, wobei im Ergebnis festzuhalten ist, dass zwar beide Städte zu weiteren Zugeständnissen bereit sind, jedoch keine Bereitschaft zur Übernahme des jeweiligen Hallenbades besteht“, heißt es in der Beschlussvorlage, die der Kreistag abgesegnet hat. So tragen künftig die Städte die Personalkosten für die zusätzlichen Öffnungen an Sonntagen, der Landkreis kommt lediglich für die Betriebskosten auf, sodass sich Nettomehreinnahmen in Höhe von 16.000 Euro (Freyung) bzw. 10.000 Euro (Grafenau) ergeben.
Erhalten kostengünstiger als Schließung
Außerdem müssen die Städte einen pauschalisierten Kostenbeitrag (Freyung: 50.000 Euro; Grafenau: 40.000 Euro) aufbringen, der jedoch durch das bereits kleinere Defizit deutlich verringert werden konnte. Nebenher sollen Rücklagen geschaffen werden – jährlich jeweils 10.000 Euro -, um für außergewöhnliche Belastungen wie größere Sanierungsarbeiten gewappnet zu sein. Die Projektgruppe Haushaltskonsolidierung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass dies die kostengünstigere Variante im Vergleich zu einer Komplett-Schließung sei. Denn bei einem endgültigen Betriebsende der beiden Hallenbäder müssten diese zurückgebaut werden. Hinzu kämen Kosten in Höhe von 90.000 Euro (Freyung) bzw. 95.000 Euro (Grafenau), um den Schwimmunterricht der Schulen weiterhin gewährleisten zu können. Die Buben und Mädchen müssten dann zu anderen Bädern transportiert werden.
Im Großen und Ganzen waren sich die Räte einig, diese Veränderungen auf den Weg zu bringen – einzig ein Vorschlag von Kreisrat Manfred Eibl, der später auch gegen den Beschluss stimmte, führte zu Diskussionen. Der Perlesreuter Bürgermeister wollte einen Orientierungspunkt vertraglich festlegen lassen, der ein Maximaldefizit der beiden Hallenbäder fixiert. So sollte verhindert werden, dass das Minus zwar jetzt in Grenzen gehalten werde, jedoch in den kommenden Jahren wieder steige. Während Oberregierungsrätin Judith Wunder erklärte, dass eine solche „Schuldenbremse“ rechtlich nicht zulässig sei, verwies Landrat Gruber darauf, dass das Betriebsergebnis ohnehin jährlich geprüft werde und man dann situativ handeln könne.
„Der Weiterbetrieb des Hallenbades ist gesichert“
Auf Hog’n-Nachfrage erklärt Michael Pradl, Geschäftsleiter der Stadt Grafenau, dass die Säumerstadt mit den verabschiedeten Beschlüssen des Kreistages zufrieden sei. Zahlreiche Gespräche zwischen der Stadt- und der Landkreisverwaltung in den vergangenen Monaten hätten stattgefunden und dazu beigetragen, gemeinsame Lösungen zu finden. „Aus unserer Sicht stellt das Hallenbad eine wichtige Einrichtung der Infrastruktur dar. Deshalb ist man auch bereit, sich finanziell in diesem Rahmen zu beteiligen“, teilt Pradl mit. Da der Landkreis in Zukunft – unter Berücksichtigung der Änderungen – deutlich geringere Kosten zu tragen habe, gehe die Stadt Grafenau davon aus, „dass der Weiterbetrieb des Hallenbades als gesichert gelten kann“.
Ähnlich argumentiert auch Freyungs Bürgermeister Olaf Heinrich, als Kreisrat selbst bei der Abstimmung mit dabei. Eine Arbeitsgruppe des Freyunger Stadtrates habe die nun beschlossenen Rahmenbedingungen erarbeitet und der Landkreis-Verwaltung vorgelegt. „Insofern bin ich selbstverständlich mit den gefassten Beschlüssen einverstanden und zufrieden“, berichtet Heinrich auf Hog’n-Anfrage. Nicht verschweigen dürfe man jedoch die Tatsache, dass es noch keine Antwort auf die Frage gebe, wie im Falle einer absehbaren Generalsanierung des Hallenbades vorgegangen werde.
Die landkreiseigenen Bäder – ein Thema, das den Kreistag wohl noch länger beschäftigen wird…
Helmut Weigerstorfer