Guglöd/Freyung. Kurioser Fall am Amtsgericht Freyung: Eigentlich sollte sich am Mittwochvormittag eine 54-Jährige aus Guglöd (Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte) wegen versuchter Nötigung vor Gericht verantworten. Doch weil die Gefolgschaft der „Reichsbürgerin“ trotz sitzungspolizeilicher Anordnung ihren Personalausweis am Eingang des Gebäudes nicht herzeigen wollte, wurde ihnen der Zutritt verwehrt. In der Folge wollte auch die Angeklagte nicht an der Verhandlung teilnehmen. In Abwesenheit verkündete Richter Klaus Fruth kurze Zeit später das Urteil: Der Einspruch der Beschuldigten ist verworfen.
Doch der Reihe nach: In Folge eines Vollstreckungsverfahrens einer Bausparkasse gegen die Beschuldigte wurde diese im Oktober 2016 in das Schuldnerverzeichnis aufgenommen. Dieser Schritt veranlasste die 54-Jährige dazu, den zuständigen Gerichtsvollzieher in einem Schreiben damit zu drohen, ihn in das sogenannte UCC-Register eintragen zu lassen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um die sogennante „Malta-Masche“, die zuletzt immer häufiger von „Reichsbürger“-Seite her angewandt wurde, um die Justiz mit Arbeit zuzumüllen. Fernab der Hintergründe dieser Vorgehensweise stellt dieser Vorfall eine versuchte Nötigung dar: Gegen die Frau aus der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte wurde deshalb ein Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro verhängt, wogegen die 54-Jährige Einspruch eingelegt hatte – und es nun zur eigentlichen Gerichtsverhandlung gekommen wäre.
„Die Beschuldigte hat sich geweigert, das Gebäude zu betreten“
Ein Prozess fand jedoch nicht statt bzw. wurde in Abwesenheit der Angeklagten zu Ende geführt. Bereits im Vorfeld dieses Termins wurde an sämtliche Beteiligten – darunter auch das Onlinemagazin da Hog’n – eine sitzungspolizeiliche Anordnung verschickt. „Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung“ ist dabei gemäß § 176 GVG unter anderem angeordnet worden, dass keine größeren Gegenstände in den Gerichtssaal mitgeführt werden dürfen, dass man nicht angetrunken erscheinen dürfe – und dass man einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen habe.
Da sich Reichsbürger jedoch nicht als Mitglied der Bundesrepublik Deutschland betrachten, möchten sie auch nicht ihren Personalausweis mitführen und herzeigen. Dies führte dazu, dass die Freund und Bekannten der Angeklagten durch das Sicherheitspersonal der Zutritt zum Amtsgericht untersagt wurde. Richter Klaus Fruth dazu: „Die Beschuldigte hat sich deshalb ebenfalls geweigert, das Gerichtsgebäude zu betreten.“ Der Einspruch der Beschuldigten fand somit keine Geltung – der Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro wird somit vollzogen.
da Hog’n
das ist die Aufgabe der Justiz, das von der Politik geschaffene Prekariat einzuschüchtern, damit es sich in seine von der Politik angedachten Rolle einfügt, seine schlechten Lebensumstände hinnimmt und ein unterwürfiges, der Obrigkeit untergebenes Verhalten, die Transaktionsanalyse spricht vom „angepassten Kind-Ich“, an den Tag legt.
Mit dem über allem stehendem Ziel, denjenigen die sich wie fette Wanzen zB. bayrische Politiker siehe Staatsregierung, in diesem Staat eingerichtet und eingenistet haben ihre feudalen Privilegien zu sichern***.
Wenn sich die Politik und andere Unantastbare wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellan laden benimmt, dann nimmt die Justiz selbst die Rolle des „angepassten Kind-Ich‘ ein. Daraus leitet sich das Sprichwort ab „die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“.
***
Selbstbedienungs-Paradies Bayern: In allen Bundesländern bewilligen sich Politiker selbst viel Geld – „aber der Freistaat treibt es auf die Spitze“, urteilt Verwaltungsrechtler Hans-Herbert von Arnim. Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim prangert die Selbstbedienungsmentalität der bayerischen Politiker an: „Bayern ist Deutscher Meister im gezielten Verstecken verbotener selbstbewilligter Zuwendungen.“ Besonders großzügig ist das bayerische Recht bei den Mitgliedern der Regierung. Sie kassieren das Gehalt als Minister oder Staatssekretär plus einen Teil der Abgeordnetendiät plus einen Teil der steuerfreien Kostenpauschale. Andere Bundesländer verrechnen das viel radikaler: Da gibt’s dann gar keine oder eine stark gekürzte Abgeordnetendiät. Das führt dazu, dass in Bayern schon ein Staatssekretär mit 19.116 Euro im Monat deutlich mehr verdient als der Ministerpräsident von Hessen (16.628 Euro), Niedersachsen (15.660 Euro), Saarland (14.398 Euro) oder gar Schleswig-Holstein (12.558 Euro, jeweils verheiratet ohne Kinderzuschläge).
Was hat das mit dem Fall zu tun? Neid auf Politiker ist einfach dumm. Genau so dumm wie die Frau, die nicht vor Gericht erscheint. Ich hoffe, dass die Strafe auch fällig wird.