Saldenburg. Hat ein 49-jähriger Landwirt mutwillig eine Biberburg zerstört? Konnte der Angeklagte überhaupt wissen, dass sich dieses – vom Aussterben bedrohte und daher geschützte – Tier auf seinem Grundstück in der Gemeinde Saldenburg niedergelassen hat? Da diese Fragen nach der Anhörung aller Beteiligten nicht endgültig beantwortet werden konnten, ist eine Verhandlung am Amtsgericht Freyung am Donnerstagvormittag einvernehmlich eingestellt worden. Sowohl der Bauer als auch seine 40-jährige Frau waren wegen eines Vergehens hinsichtlich des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 71/Absatz 1) angeklagt.
Bereits im April 2015 soll ein Vertreter des Landratsamtes Freyung laut Angeklageschrift einen Biberbau auf dem Grundstück der beiden Angeklagten festgestellt und entsprechende Empfehlungen – wie beispielsweise den Einbau von Eisengittern in den Bach als Schutz vor dem Tier – ausgesprochen haben. Nachdem eines der Pferde des Saldenburger Ehepaares in ein vermutlich vom Biber gegrabenes Loch getreten war und sich dabei den Fuß gebrochen hatte – und darüber hinaus der Biber mit einem unterirdischen Gang dafür sorgte, dass die Fische aus dem Weiher des Landwirtes in den Bach abwandern konnten, soll der 49-Jährige das entsprechende Teilstück des Baches verrohrt und somit mutwillig den Biberbau zerstört haben.
Lebt der Biber im angrenzenden Biotop?
Vor Gericht gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er nicht gewusst habe, dass ein Biber in der Nähe seiner Pferdekoppel heimisch sei. Er habe nie einen gesehen oder entsprechende Spuren feststellen können. Seiner Meinung nach sei es unmöglich, dass sich an der angesprochenen Stelle überhaupt ein Bau des geschützten Tieres befindet, da er täglich mit seinem Traktor vorbei bzw. darüber hinweg fahre. Der Landwirt geht davon aus, dass sich der Biber eher im unmittelbar an seinem Hof angrenzenden Biotop niedergelassen hat, da es dort auch wesentlich ruhiger sei als auf seinen landwirtschaftlich genutzten Flächen. „Ich hatte im Vorfeld der Verrohrung keine Kenntnis, dass dort ein Biber lebt.“
Keine vorsätzliche Tat des Landwirtes
Nach längerer Vernehmung des 49-jährigen Mitarbeiters des Landratsamtes Freyung-Grafenau stellte Richter Klaus Fruth fest, dass es für einen Laien ohnehin nur schwer erkennbar sei, wo sich ein Biberbau befinde. Es ließe sich auch nicht ausschließen, dass der Biber – der sich nachweislich in diesem Gebiet aufhält – wie vom 49-Jährigen vermutet, etwas weiter flussaufwärts im Biotop aufhalte. Aus diesen Gründen sei dem Landwirt auch kein vorsätzlicher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorzuwerfen. Die Aussage des ermittelnden Polizeibeamten brachten ebenfalls keine nennenswerten Erkenntnisse. In der Folge einigten sich alle Beteiligten darauf, das Verfahren einzustellen.
da Hog’n