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Hog’n-Steuertipp (59): Kindergeld beantragen – sofort!

veröffentlicht von da Hogn | 02.05.2017 | kein Kommentar
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Wenn es um Familien geht, zeigt sich der Staat nicht gerade von seiner großzügigen Seite. Seit Jahren wird das Kindergeld allenfalls in „homöopathischen Dosen“ erhöht. 2016 haben Eltern für jeden Sprössling jeden Monat gerade einmal zwei Euro mehr Kindergeld erhalten. Das sind pro Kind 24 Euro im Jahr, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in einer Meldung vorrechnet. Daher sollten Eltern ihre Ausgaben für den Nachwuchs in der Steuererklärung besonders akribisch auflisten und sich auf diesem Weg den einen oder anderen Euro zurückzuholen. Schließlich können Eltern das Finanzamt an einer ganzen Reihe von Aufwendungen wie etwa für den Babysitter, die Privatschule oder das Au-pair beteiligen. Für jedes Kind muss deshalb eine „Anlage Kind“ ausgefüllt werden.

Wer kein Kindergeld beantragt, verschenkt Geld. Symbolfoto: da Hog’n

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Seit 2016 erhalten Eltern für jedes Kind monatlich zwei Euro mehr Kindergeld. Für den ersten und zweiten Sprössling gibt es somit 190 Euro, für den dritten 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse seit vergangenem Jahr allerdings nur noch, wenn ihr die Steuer-ID des Nachwuchses vorliegt. Wer die Nummer nicht parat hat, kann diese im Internet unter bzst.de anfordern. Alternativ zum Kindergeld können Eltern in der Steuererklärung auch den Kinderfreibetrag in Höhe von 4.608 Euro und den Freibetrag (für Betreuung, Erziehung, Ausbildung) in Höhe von 2.640 Euro beantragen.

Wer kein Kindergeld beantragt, verschenkt Geld

Das Finanzamt prüft dann, ob für die Eltern Freibeträge oder Kindegeld vorteilhafter sind. Je nach Anzahl der Kinder rechnen sich die Freibeträge bei Ehepaaren ab einem Einkommen von 64.150 Euro. Auch wenn Eltern davon ausgehen, dass sie die Freibeträge erhalten, sollten sie Kindergeld beantragen. Denn die Finanzämter rechnen bei der Einkommensteuer etwa beim ersten Kind 2.280 Euro hinzu – ganz gleich, ob die Eltern Kindergeld erhalten haben oder nicht. Fazit: Wer kein Kindergeld beantragt, verschenkt Geld.

da Hog’n

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Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne weiter:

HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung

Tel.: 08551/91 40 49

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