Jahr für Jahr zahlen die Deutschen zu viel Steuern. Im Bundesdurchschnitt gab es für jeden, der für 2015 eine Steuererklärung abgegeben hat, zirka 900 Euro zurück. Für 2016 muss die Erklärung bis 31. Mai 2017 beim Finanzamt vorliegen. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, hat bis Ende des Jahres Zeit. Erst ab 2019 verlängert sich die Abgabefrist um zwei Monate – für die Steuererklärung 2018 auf Ende Juli 2019 bzw. Ende Februar 2020. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt im Rahmen einer Mitteilung, die Bescheide genau zu prüfen. Nicht immer seien sie korrekt.
Der Einspruch ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden. Lehnt die Behörde den Einspruch ab, gibt es die Möglichkeit, sich an das Finanzgericht zu wenden. Laut Bundesfinanzministerium wurde dieser Weg deutschlandweit rund 60.000 Mal beschritten, wie es in der Mitteilung heißt.
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