Passau. Interessant und gleichzeitig erschreckend, welch spektakuläre Kriminalfälle die Dreiflüssestadt Passau in der Vergangenheit heimgesucht haben. Autor Franz Hartl hat zahlreiche dieser Ereignisse in seinem Buch „Wie können Menschen nur sowas tun?“ gesammelt und für die Nachwelt aufgeschrieben. Im Rahmen der Serie „Mord verjährt nie“ präsentiert da Hog’n in regelmäßigen Abständen all jene Fälle, die für größeres Aufsehen gesorgt haben. Titel des vierten Teils: Der Tod eines Schwarzhändlers.

Der Tanneterweg, nahe der Eisenbahnbrücke, führte hinter dem Schlachthof zum Innufer. Diese Aufnahme zeigt diesen Teil Passaus während des Hochwassers 1954. Foto: Hartl

„In die verbrecherische Zeit der Nachkriegsjahre fällt auch die Tötung des ukrainischen Schwarzhändlers Iwan Nykolyszyn, der behördlich in der Frühlingsstraße 10c gemeldet war. Die Passauer Neue Presse berichtete in ihrer Ausgabe vom 23. August 1946 von einer grauenvollen Tat, die sich am Innufer in der Nähe des Tanneterweges zugetragen hatte.

Der Täter wurde am 5. Dezember 1961 verurteilt

Bestellung
Franz Hartl (84) aus Passau hat das Buch „Wie können Menschen nur sowas tun?“ in Eigenregie geschrieben und verlegt. Bestellungen sind ausschließlich bei ihm persönlich möglich. Telefonnummer: 0851/4902230.

Von der Kriminalpolizei Passau wurde unter dem Aktenzeichen C86 folgender Tatbestand in diesem Mordfall ermittelt: ‚Am 27. Mai 1946 entwich aus der Strafanstalt Amberg der Pole Waclav Kopec, der sich bei Landsleuten in Passau versteckt hielt. In der Nacht zum 19. August 1946 lockte Kopec den Ukrainer, in der Absicht, ihn zu berauben, an den Inn und versetzte ihm in Höhe des Tanneterweges mindestens 15 Messerstiche in den Kopf, die den Tod herbeiführten, raubte die Leiche aus und warf sie in den Inn, aus welchem sie noch am 19. August 1946 geborgen wurde.

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Kopec, der sich seiner Festnahme durch Flucht entziehen konnte, ging nach Belgien und von da nach Frankreich, wo er bereits seine Kindheit verbracht hatte. Wieder straffällig geworden, wurde er ausgeliefert und am 5. Dezember 1961 vom Schwurgericht beim Landgericht Passau (Ks 1/59) wegen Mordes, in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.'“

Franz Hartl/ da Hog’n

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