Werbung

Zwiesel/Viechtach. „Zeit, Zuwendung und Nähe bleiben in diesem System leider außen vor“, ist sich Christian Schmitz sicher. Der Vorstand der Arberlandkliniken reagiert mit diesen Worten auf den Krankenhaus-Report zum Thema „Mindestmengen“ in Kliniken, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) jüngst veröffentlicht hat. Aus Sicht der Krankenhäuser im Landkreis Regen können Mindestmengen nämlich nicht alleine ausschlaggebend für die Qualität der Operationen sein – dies hänge darüber hinaus von vielen weiteren, vor allem „weichen Faktoren“ ab, wie es in einer Meldung der Arberlandkliniken heißt. Zudem würde eine Ausweitung der Vorgaben den Anfang vom Ende vieler kleinerer Krankenhäuser bedeuten.

Wird die Mindestmengen-Regelung weiter ausgeweitet, droht der Geburtenstation in der Arberlandklinik Zwiesel das Aus. Fotos: Arberlandkliniken

Mindestmengenregelungen gibt es derzeit in Deutschland für insgesamt sieben komplexe Leistungsbereiche – darunter Nieren- oder Lebertransplantationen, die Versorgung von Frühgeborenen oder Knie-Totalendoprothesen. In diesen medizinischen Fachgebieten müssen jährliche eine gewisse Anzahl an Operationen durchgeführt werden, damit Krankenhäuser diese Eingriffe überhaupt anbieten dürfen.

Stichwort: Mindestmengen
„Sog. Mindestmengenregelungen gelten für bestimmte Eingriffe und Behandlungen in Kliniken. Dabei handelt es sich um planbare Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses besonders davon abhängig ist, wie oft dieser Eingriff in einer Klinik vorgenommen wird; beispielsweise der Einsatz von künstlichen Kniegelenken – den sogenannten Knie-Totalendoprothesen. Hier liegt die Untergrenze bei dem Einsatz von mindestens 50 künstlichen Kniegelenken pro Klinik pro Jahr. Unterschreitet eine Klinik die vorgegebene Mindestmenge, darf sie die jeweilige Leistung nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Zu den Ausnahmen gehören die Versorgung von Notfällen – und falls die Gefahr einer Unterversorgung in einer Region besteht. Die Regelungen zu den Mindestmengen legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.“ (Quelle: AOK)
Werbung

Auch die Arberlandkliniken sind laut der Meldung dazu verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten: „Aus diesem Grund führen wir auch keine komplexen Eingriffe am Ösophagus oder am Pankreas durch – auch wenn wir die fachliche und medizinische Fähigkeit dazu hätten“, macht Christian Schmitz deutlich. „Bei diesen Eingriffen ist es zudem wissenschaftlich bewiesen, dass eine Operationsroutine, die mit der mehrfachen Durchführung der Eingriffe einhergeht, zu einer niedrigeren Komplikationsrate führt.“ Organtransplantationen werden deshalb auch an speziell dafür ausgestatteten Zentren durchgeführt.

Werbung

„Immer weniger Leistungen können angeboten werden“

Vorstand der Arberlandkliniken: Christian Schmitz.

In gewissen Bereichen ist deshalb eine Mindestmengen-Regelung angebracht – jedoch nicht in allen. „Wenn diese Thematik weiter ausgeweitet wird, dann können immer weniger, auch kostendeckende Leistungen in den Kliniken angeboten werden“, erklärt Vorstand Christian Schmitz. „Vor allem für kleinere Häuser der Grund- und Regelversorgung wie den Arberlandkliniken wird es dabei immer schwieriger, eine flächendeckende Versorgung – vor allem in ländlichen Bereichen – anzubieten.“ Ein Beispiel hierfür sei die Geburtshilfe-Abteilung in der Arberlandklinik Zwiesel: Hier stehe in Folge der Mindestmengen-Regelung immer wieder im Gespräch, nur Abteilungen ab einer Größe von 300 Geburten pro Jahr zuzulassen. Dies würde auch die Zwieseler Station betreffen – hier gibt es derzeit jährlich knapp unter 300 Geburten.

da Hog’n


Dir hat dieser Artikel gefallen und du möchtest gerne Deine Wertschätzung für unsere journalistische Arbeit in Form einer kleinen Spende ausdrücken? Du möchtest generell unser journalistisches Schaffen sowie die journalistische Unabhängigkeit und Vielfalt unterstützen? Dann dürft ihr das gerne hier machen (einfach auf den Paypal-Button klicken).


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert