Waldkirchen. In Folge von Tierquälerei in vier Fällen muss ein 50-jähriger Landwirt aus Waldkirchen nun ins Gefängnis. Das ist das Resultat einer Verhandlung am Amtsgericht Freyung am Mittwochnachmittag. Trotz vorheriger Mahnungen durch das Veterinäramt des Landkreises Freyung-Grafenau hatte der Bauer über einen längeren Zeitraum hinweg seine 25 Rinder nicht mit ausreichend Futter und Wasser versorgt, sodass elf Tiere einen schlechten Ernährungszustand aufwiesen – vier Kühe waren sogar extrem abgemagert. Da der Waldkirchener bereits in der Vergangenheit auffällig geworden war – u.a. durch Trunkenheit im Verkehr, Betrug sowie Tierquälerei – und deshalb bereits mehrere Bewährungsstrafen verbüßen musste, konnte das neuerliche Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Zehn Monate muss der 50-Jährige deshalb ins Gefängnis.

Ein 50-jähriger Landwirt soll seine Rinder nicht artgerecht mit Futter und Wasser versorgt haben. Dafür musste er sich vor dem Amtsgericht Freyung verantworten. Symbolfoto: da Hog’n

Im Laufe des Jahres 2015 wies das Landratsamt FRG bereits mehrmals darauf hin, dass die Kühe auf dem Hof des Angeklagten nicht artgerecht gehalten werden. Vor allem hinsichtlich der Fütterungen seien erhebliche Mängel festgestellt worden, wie zwei Veterinärmediziner des Landkreises vor Gericht verdeutlichten. Bereits damals sei ein unbefristetes Rinderhalteverbot ausgesprochen worden – der Landwirt hätte sein Vieh verkaufen müssen. Erst nachdem dieser den Landrat sowie den Bauernverband eingeschaltet hatte und er bewusst den Weg an die Öffentlichkeit suchte, wurde ihm eine weitere Chance gewährt – als „Gegenleistung“ hätte der 50-Jährige jedoch eine Vereinbarung zugunsten der Tiere unterschreiben müssen, was er aber nicht tat. Aufgrund dieser Ablehnung nahm das Veterinäramt die Rinder des angeklagten Landwirtes noch einmal in Augenschein.

„De hamd nix fress’n meng, de warnd hoid so“

Die zuständigen Tierärzte stellten dabei am 6. April 2016 fest, dass die insgesamt 15 der 27 Kühe einen schlechten Ernährungszustand aufweisen. Das gaben sowohl der 62-jährige Veterinär als auch seine 48-jährige Kollegin vor Gericht zu Protokoll. Die Tiere seien nur mit einer kleinen Menge an Silo und Heu versorgt worden, zudem sei ihnen nicht genügend Wasser zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus seien bei einer Kuh Verletzungen festgestellt worden, die dem geschuldet sind, dass ihr Stellplatz nicht genügend groß sei. Die Aussagen der beiden Landratsamtsmitarbeiter stimmten in allen Punkten überein.

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Der Angeklagte jedoch leugnete diese Vorwürfe. Seiner Meinung nach seien die Rinder in einem guten Zustand gewesen. Ihr mageres Erscheinungsbild hänge mit den rassetypischen Merkmalen zusammen. Außerdem sollten die Tiere kein Fleisch ansetzen, sondern ausschließlich Milch produzieren. „De hamd nix fress’n meng, de warnd hoid so“, sagte der 50-Jährige aus. „I kann eas o ned eistopfa.“ Der Landwirt hätte sich nicht dazu veranlasst gefühlt, mehr Futter bereitzustellen. Immerhin hätten die Kühe weiterhin die nötige Menge Milch produziert. „I hed aa koa Geijd ghod fia Kraftfuada. Außadem miasad eh a Strof zoin, wenn i mei Mielkontingent iwazoig.“ Mit dieser Vorgehensweise habe der Bauer den Tieren jedoch bewusst Leid zugefügt, wie die beiden Tierärzte bescheinigten. Bilder, die die Rinder aktuell im Vergleich zum April 2016 zeigen, beweisen zudem, dass sie damals augenscheinlich unterernährt waren.

Landratsamt hätte „ein komischen Verhalten“ an den Tag gelegt

Sie hätten zwar nach wie vor Milch gegeben, weil sie genetisch dahingehend gezüchtet waren, jedoch hatten sie bereits deutlich Fett und Muskeln abgebaut. Inzwischen – der Angeklagte hatte die Tiere verkauft – seien sie wieder in einem besseren Zustand. Aufgrund der Fotos sowie der Aussagen der Sachverständigen des Landratsamtes Freyung-Grafenau ging der Staatsanwalt davon aus, dass hier Tierquälerei in 15 Fällen vorliegt. Wegen der ellenlangen Vorstrafenliste und der fehlenden Einsicht sei deshalb eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung angemessen, wie der Jurist anmerkte. Der Verteidiger des Angeklagten betonte ebenfalls die Schuld seines Mandaten, „obwohl ich ihr Rechtsanwalt bin“ – er forderte jedoch, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Immerhin habe das Landratsamt mit der Vereinbarung – trotz der scheinbar krassen Tierquälerei – „ein komisches Verhalten an den Tag gelegt“.

Richter Klaus Fruth verurteilte den Angeklagten letztlich zu einer zehnmonatigen Freiheitstrafe ohne Bewährung. Außerdem wurde gegen den 50-Jährigen ein vierjähriges Tierhalteverbot verhängt. Aufgrund der einschlägigen Vorbelastung des Waldkircheners sei keine andere Strafe vertretbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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da Hog’n

 


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