Freyung. Als „Tami Behringer“ in der Fernseh-Serie „Die glückliche Familie“ (mit Maria Schell und Siegfried Rauch in den Hauptrollen) wurde Susanna Wellenbrink in den späten Achtzigern vielen Soap-Fans erstmals ein Begriff. Die nächste Telenovela-Generation lernte die gebürtige Münchenerin dann als „Elena Zirkowski“ in der ARD-Produktion „Marienhof“ kennen. Inzwischen ist die 42-Jährige, die in Grafenau wohnt, aber von der großen TV-Bühne offensichtlich genauso weit entfernt wie der einstmals so „glücklichen Familie“. Dies wurde im Rahmen einer Gerichtsverhandlung am Donnerstagvormittag am Amtsgericht in Freyung deutlich. Ihr aktueller Lebensgefährte, ein 41-jähriger Neuschönauer, soll sie mehrmals als „Drecksschlampe“ bezeichnet und außerdem damit gedroht haben, ihr „den Schädel einzuschlagen“. Wegen Beleidigung in vier Fällen gegenüber Susanna Wellenbrink musste er sich nun vor Gericht verantworten.

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„Es tut mir leid“, zeigte sich der Angeklagte, der ohne Anwalt erschienen war, von Beginn an reumütig und kleinlaut. Es gebe zwischen ihm und seiner Freundin Susanna immer wieder kleinere Reibereien, die dann regelrecht eskalieren würden, berichtete der Neuschönauer. Streitthema sei immer wieder der gemeinsame Sohn. Da der 41-Jährige sich der Familie Wellenbrink (das heißt: Susanna Wellenbrink, deren Sohn und deren Mutter) aufgrund früherer Geschehnisse per richterlichem Beschluss nicht weiter als 50 Meter nähern darf, konnte er seinen Filius nur sehr selten sehen. In der Folge habe es zwischen den Eltern hitzige Diskussionen gegeben, die oftmals in Beleidigungen endeten, wie der Angeklagte vor Gericht verdeutlichte. „Wir kennen uns schon seitdem ich 18 bin“, beschreibt er das Verhältnis zur Schauspielerin, die – trotz Näherungsverbot – aktuell wieder seine Freundin sei. Darüber hinaus erwarte das Paar schon bald ein zweites gemeinsames Kind.

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„Er hat mich einmal geschlagen – aber wirklich nur einmal“

Während der Neuschönauer – mehrfach vorbestraft und in der Folge auch längere Zeit im Gefängnis – betonte, dass es sich ausschließlich um verbale Übergriffe gehandelt und er sich deshalb bereits freiwillig in psychologische Behandlung begeben habe, gab Susanna Wellenbrink nach mehrmaligem Nachfragen von Richter Klaus Fruth zögerlich zu, dass ihr ihr Lebensgefährte auch „schon einmal auf den Rücken geschlagen hat – aber wirklich nur einmal“. Sie attestierte dem Angeklagten, dass er ein liebevoller und verantwortungsbewusster Vater sei, aber eben aufgrund seiner plötzlichen Aggressionsschübe „immer wieder Grenzen überschreitet“. Der 41-Jährige beteuerte im Gegenzug immer wieder: „Ich würde ihr nie was antun“ – und ergänzte, dass seine Freundin („Sie ist keine einfache Frau“) eine „Sammel-Wut“ habe und in einer „reinen Müllhalde“ wohne. Er sei unter anderem deshalb so aufbrausend, da er laut eigener Aussage die ehemals gemeinsamen Räumlichkeiten nach seiner Haftzeit aufwendig renoviert hatte – und er diese nun der Verwahrlosung ausgeliefert sehe. Aufgrund seiner Aggression müsste er eigentlich Medikamente einnehmen – dem komme er jedoch nicht nach, weil „ich dann nicht ich bin“.

Die 80er-TV-Serie „Die glückliche Familie“ mit Susanna Wellenbrink als „Tami Behringer“:

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Der Bewährungshelfer des 41-Jährigen, der den Neuschönauer ob seiner ellenlangen Vorstrafenliste seit zwei Jahren begleitet, erklärte vor Gericht, dass der Angeklagte und Susanne Wellenbrink „einfach aus verschiedenen Welten“ kommen – und ihr Miteinander auch deshalb nicht unkompliziert sei. Auf der einen Seite der in einfachen Verhältnissen aufgewachsene Waidler, der immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Auf der anderen Seite der in München geborene, berühmte und überaus sensible TV-Star. Nicht nur aus diesem Grund, sondern auch wegen der Aggressionen des Angeklagten, sei die räumliche Trennung weiterhin eine „gute Sache“. Dies betonte im Übrigen auch Susanne Wellenbrink selbst, die mit einem ironischen Unterton anmerkte: „Außerdem dürfen wir uns sowieso nicht nähern.“ Wie der Bewährungshelfer weiter ausführte, sei der 41-Jährige von seiner Haftzeit geprägt und wisse inzwischen, worum es im Leben gehe. Er halte sämtliche Auflagen ein und melde sich – wie gefordert – regelmäßig bei der Polizei. Außerdem seien frühere Drogenprobleme aus der Welt geschafft.

„Er gehört doch nicht ins Gefängnis“

In Folge der Aussagen des Angeklagten und der Zeugin entschied sich der zuständige Staatsanwalt im Laufe des Prozesses, der durchaus Parallelen zu einer Reality-Soap zulässt, dass man die Klage hinsichtlich der Nichteinhaltung des Näherungsverbotes einstellen könnte. Richter Klaus Fruth bestätigte diesen Vorschlag und verurteilte den 41-jährigen Neuschönauer letztlich zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die trotz seiner juristischen Vorgeschichte auf Bewährung (drei Jahre) ausgesetzt werden kann. Außerdem muss der Neuschönauer ein Anti-Aggressionstraining machen sowie 100 Sozialstunden ableisten. „Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass eine Freiheitsstrafe sinnvoller ist als eine Geldstrafe.“ Mit seinem Urteil entsprach Fruth übrigens dem Wunsch von Susanne Wellenbrink, die bereits während der Verhandlung gefleht hatte: „Er gehört doch nicht ins Gefängnis.“ Vielleicht klappt’s am Ende ja doch noch mit der glücklichen Familie…

da Hog’n


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