Freyung-Grafenau. Noch während der Katastrophenfall in Folge des Unwetters am Samstagabend mit mehreren 100 Einsatzkräften abgearbeitet worden ist, hatte Landrat Sebastian Gruber Kontakt zur Staatsregierung nach München aufgenommen. Sein Ziel war es, den betroffenen Bürgern möglichst schnell eine wirksame finanzielle Hilfe durch den Freistaat Bayern zu verschaffen. Nunmehr wurde dem Landrat mitgeteilt, dass das Kabinett in München seinen Vorstoß positiv beschieden hat, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

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Vor allem rund um Waldkirchen, hier der Ortsteil Dorn, wütete das Unwetter am Samstagabend. Nun hat der Freistaat Bayern seine Unterstützung zugesagt.

„Mein Dank gilt dem Ministerpräsidenten und der Bayerischen Staatsregierung – allen voran Staatsminister Brunner – für die Unterstützung unseres Anliegens. Es freut mich, dass der Freistaat Bayern zu den Hochwassergeschädigten im Landkreis steht,“ wird Landrat Sebastian Gruber in der Meldung zitiert. Seine Verwaltung hätte der Landrat umgehend angewiesen, die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung an die Hochwassergeschädigten zu schaffen. Bereits ab Mittwoch (29. Juni) können die Betroffenen Sofortgeld und Soforthilfe im Landratsamt Freyung-Grafenau erhalten.

Mit diesen Zuschüssen soll die akute Notlage gelindert werden

Die Auszahlung beginnt am Mittwoch ab 10.30 Uhr und am Donnerstag ab 8 Uhr und geht jeweils bis 17 Uhr im Dienstgebäude Wolfstein im Raum EG 8. Möglich sei auch die Auszahlung per Überweisung. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit können die lokalen Banken allerdings nur begrenzte Barmittel für Mittwoch zur Verfügung stellen. Der Schwerpunkt der Barauszahlungen wird daher zwangsläufig erst der Donnerstag sein können. Die Auszahlung erfolgt an Hochwassergeschädigte aus den betroffenen Gemeinden des Landkreises. Das Sofortgeld beträgt laut der Pressemitteilung 1.500 Euro für Private und 5.000 Euro für Unternehmen und Landwirte. Gegebenenfalls komme eine Soforthilfe von 5.000 Euro für Haushalt/Hausrat und 10.000 Euro für die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden hinzu. Mit diesen ersten schnellen Zuschüssen soll die akute Notlage gelindert werden.

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Landrat Sebastian Gruber war bereits am Montag in politischen Gesprächen, um Soforthilfen für die betroffenen Bürger zu erreichen. Am Dienstagnachmittag kam dann die frohe Kunde aus der Kabinettssitzung, dass Freyung-Grafenau in das Hochwasserhilfsprogramm des Freistaates aufgenommen worden ist. Foto: Archiv

Für den Landkreis Freyung-Grafenau soll es vier Hilfsprogramme zur Behebung der Hochwasserschäden geben, und zwar für Unternehmen, Angehörige freier Berufe und wirtschaftsnahe Infrastruktur, für die Land- und Forstwirtschaft, Privathaushalte und zur Widerherstellung der kommunalen Infrastruktur, heißt es von Seiten des Landratsamtes. Ansprechpartner für die Unternehmer und Angehörige der freien Berufe ist das Sachgebiet Wirtschaftsförderung (Ralph Heinrich), für die Land- und Forstwirtschaft sowie für private Haushalte das Sachgebiet 20 (Karl Matschiner). Weiterhin eingerichtet bleibt das Bürgertelefon des Landkreises (Tel. 08551 / 57-470) – es ist zwischen 8 Uhr und 17 Uhr erreichbar. Alle Informationen und Antragsunterlagen können auch im Internet über den Schnelleinstieg auf der Webseite des Landkreises freyung-grafenau.de gefunden, eingesehen und heruntergeladen werden.

Alle Opfer sollen schnellstmöglich bedient werden

Darüber hinaus können auch alle Geschädigten, die in betroffenen Hochwassergebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind, bei drohenden Existenzgefährdungen laut der Medienmitteilung Zuschüsse aus dem Härtefond der Bayerischen Staatsregierung beantragen. Das Landratsamt Freyung-Grafenau sei bemüht, alle Hochwasseropfer schnellstmöglich zu bedienen. Dennoch werden Wartezeiten oder außerhalb der Soforthilfen auch eine gewisse Verfahrensdauer unvermeidbar sein. Dafür bitten die Verantwortlichen um Verständnis. „Entscheidend war, dass wir es geschafft haben, dass die Betroffenen im Landkreis in die Kulisse der Hochwasserhilfe aufgenommen wurden. Dadurch können wir eine finanzielle Überforderung von Privaten, Unternehmen und Kommunen verhindern,“ stellt Landrat Sebastian Gruber abschließend fest.

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