Passau. „Jetzt beginnt das große Aufräumen“ – so kennzeichnet Kreisbrandinspektor Alois Fischl (Kreiseinsatzzentrale) die derzeitige Einsatzlage nach den schweren Unwettern, die in den vergangenen Tagen vor allem über die südlichen Teile des Landkreises Passau hereingebrochen waren. Da nach Aufhebung des Katastrophenfalls nach Art. 15 des Katastrophenschutzgesetzes die Arbeit der Kreiseinsatzzentrale (KEZ) beendet ist, liegt nun die Koordinierung der weiteren Einsätze und Aufräumungsarbeiten bei den Ortsfeuerwehren bzw. Gemeinden, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Von Mittwoch, 1. Juni, 16 Uhr bis Freitag, 3. Juni, 9 Uhr seien unter Koordinierung der KEZ etwa 60 Feuerwehren mit insgesamt knapp 800 Kräften im Einsatz gewesen. An den Abfüllanlagen Tiefenbach und Vilshofen wurden insgesamt 30.000 Sandsäcke an die Feuerwehren ausgegeben. Viele davon wurden an den örtlichen Verteilstellen an private Bürger weitergegeben, die damit ihr Hab und Gut schützten. Die Zahl der bislang gemeldeten Einsatzstellen liegt laut der Meldung bei knapp 200, Alois Fischl rechnet allerdings mit etlichen Nachmeldungen – Schätzungen von 400 bis 500 geschädigten Haushalten sind daher realistisch.
Landratsamt rechnet mit einem Schaden von 12 bis 15 Millionen Euro
Aus den Erfahrungen der Flutkatastrophe von 2013 gehe das Landratsamt von einer Gesamtschadenssumme von mindestens 12 bis 15 Millionen Euro aus. Allerdings sei unter anderem die Bewertung von zerstörten Straßen, Wegen und Brücken noch schwierig. Hier werden sich die Schäden erst nach genauer Prüfung beziffern lassen.
Landrat Franz Meyer hat der Meldung zufolge nun auch die konkreten Maßnahmen zur schnellen Finanzhilfe für die Betroffenen vorgestellt: So haben Geschädigte einen Anspruch auf ein Sofortgeld von 1.500 Euro pro Haushalt (Gewerbetreibende, Landwirte und Vereine 5.000 Euro). Dies betrifft den ganzen Landkreis und gilt auch für Schäden des diesjährigen Pfingsthochwassers u.a. im Raum Ortenburg. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind unter landkreis-passau.de abrufbar und liegen ab Montag in den Rathäusern auf. Die jeweilige Gemeindeverwaltung müssen die Angaben bestätigen, die Anträge werden dann über die Gemeinden an das Landratsamt eingereicht, wo die zügige Überweisung des Geldes veranlasst wird.
Bei Ölschäden ist eine Soforthilfe von 10.000 Euro möglich
Zusätzlich zum Sofortgeld gibt es laut der Pressemitteilung die Möglichkeit, Soforthilfe von maximal 5000 Euro für zerstörten Hausrat zu beantragen. War ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, gibt es maximal 2.500 Euro je Haushalt. Bei Ölschäden an Gebäuden ist eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro möglich. Das Antragsverfahren für Soforthilfe läuft wie beim Sofortgeld über die Gemeinden.
da Hog’n