Mauth/Freyung. Karola* und Benjamin* sind konsterniert. Ihr Traum hat sich zerschlagen. Im Außenbereich von Mauth wollte das junge Paar eine Reitanlage nebst Wohnhaus errichten. „Eine Einrichtung für begeisterte Tierfreunde, Kinder, Menschen mit Behinderung, aber auch für ‚ganz normale‘ Touristen“ einerseits – ein trautes Heim für die neugegründete Familie andererseits. Trotz der vorausgegangenen Zustimmung durch die Gemeindeverwaltung um Bürgermeister Ernst Kandlbinder sprach sich das Landratsamt gegen diese Pläne aus. Mit einer ihrer Meinung nach zu schroffen Antwort sei die Familie dabei vom zuständigen Sachbearbeiter herabgekanzelt worden. Landrat Sebastian Gruber soll darüber hinaus versucht haben, Karola und Benjamin „mundtot zu machen“. Eine Geschichte – zwei Versionen.
Doch der Reihe nach. Mitte 2015 fassen die beiden Mauther den Entschluss, eine Reitanlage und ein Wohnhaus zu errichten. Ihnen ist klar, dass die Unterkunft für Pferde nicht im Zentrum ihres Heimatortes gebaut werden kann – zu laut die Tiere, zu geruchsintensiv deren Haltung. „Ein solches Vorhaben gehört nicht in den Innenbereich eines Dorfes, teilte uns das Landratsamt mit. Für solche Bauvorhaben sei der Außenbereich vorgesehen“, erklärt Karola. Die lange und intensive Suche nach einem geeigneten Fleckerl ist letztlich von Erfolg gekrönt: Auf dem „Heinzelberg“ soll das geplante Projekt in die Tat umgesetzt werden. Ein entsprechender Antrag wird bei der Gemeinde eingereicht – und mit einem positiven Bescheid an das Bauamt weitergeleitet.
„Er brauche sich den Antrag nicht durchlesen, er wird abgelehnt“
Mauths Bürgermeister Ernst Kandlbinder dazu: „Wir haben dem Bauvorhaben – trotz des Außenbereichs – das erforderliche Einvernehmen erteilt, weil der Bauherr zugesichert hatte, die Erschließung auf eigene Kosten durchzuführen.“ Auf Seiten der Verwaltung sei man froh darüber, wenn junge Paare in die Gemeinde investierten. Denn: Wie viele andere Kommunen hat auch die Gemeinde Mauth-Finsterau mit dem demographischen Wandel zu kämpfen. Wegen der angespannten finanziellen Lage hat man deshalb Anfang des Jahres auch die Stabilisierungshilfe vom Freistaat Bayern erhalten. Dass es hinsichtlich der Genehmigung durch die übergeordneten Behörden zu Problemen kommen könnte, war Ernst Kandlbinder von Anfang an bewusst: „Wir haben dem jungen Paar mitgeteilt, dass sich eine Baumaßnahme im Außenbereich genehmigungsrechtlich nur schwer realisieren lässt.“
Und in der Tat: Auf das positive Signal der Gemeinde hin folgte unmittelbar die Ernüchterung. Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter am Freyunger Landratsamt, um sich über den aktuellen Stand der Bearbeitung des Antrages zu informieren, bestätigt die Prognose des Mauther Rathaus-Chefs: Das geplante Vorhaben wird nicht genehmigt. Doch nicht nur diese Tatsache, sondern vor allem die seiner Meinung nach recht schroffe und aus seiner Sicht völlig unverhältnismäßige Vorgehensweise lässt das junge Paar sprachlos zurück. „Am Telefon sagte uns der Zuständige, er brauche sich den Antrag nicht mal durchzulesen, da er sowieso abgelehnt werde. Er genehmige keine Bauvorhaben im Außenbereich – und eine Hobbytierhaltung würde er sowieso nicht unterstützen. Einen Außentermin könne er sich somit sparen.“ Abschließend habe der Beamte dem Paar zufolge noch die Frage gestellt, ob der Antrag zurückgezogen werde – oder „ob er einen Ablehnungsbescheid für mehrere tausend Euro verfassen soll“.
„Er drohte, dass wir uns weitere Schritte gut überlegen sollen“
Verärgert über diese Aussagen, kündigt das Paar gegenüber dem Bauamtsmitarbeiter den Gang zu weiteren Behörden an. Kurze Zeit später erhalten Benjamin und Karola erneut einen Anruf – dieses Mal meldet sich Landrat Sebastian Gruber persönlich. „Dieser drohte mit erhobener Stimme, dass wir uns weitere Schritte gut überlegen sollen, da es sein könnte, dass er dafür sorgt, dass jegliche Bauvorhaben von uns in Zukunft abgelehnt werden.“ Völlig überrascht davon, welch hohe Wellen ihr Vorhaben inzwischen schlägt, zieht das Paar – nach Rücksprache mit einem Anwalt – den Antrag zurück. Und stempelt die ganze Angelegenheit als „einfach nur traurig“ ab.
„Die Realisierung wäre nur im Zuge einer Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb denkbar gewesen“, klärt Mauths Bürgermeister Ernst Kandlbinder wenig später auf Hog’n-Nachfrage auf. „Allerdings hat das Fachzentrum für Pferdehaltung in Fürstenfeldbruck im Rahmen der Genehmigung der Bauvoranfrage festgestellt, dass dieses Bauvorhaben keine entsprechende Bestätigung erhält.“ Die von Karola und Benjamin angesprochene „schroffe Art“ der Landratsamtsmitarbeiter möchte der CSU-Politiker nicht kommentieren – „ich war ja bei den Gesprächen nicht dabei und kann daher nicht einschätzen, wie was und ob etwas gesagt worden ist.“
„Die Antragsteller haben ihren Antrag zurückgezogen“
Etwas kronkreter äußert sich Landkreis-Sprecher Karl Matschiner, der auf Hog’n-Nachfrage mitteilt: „Die erhobenen Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Bauamtes sind nicht zutreffend.“ Karola und Benjamin hätten um einen Rückruf von Landrat Gruber gebeten, der diesem auch nachgekommen sei. „Herr Landrat erläuterte telefonisch die rechtliche Situation. Nicht mehr und nicht weniger.“ Matschiner erklärt, dass das Paar keinen Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht habe, sondern lediglich einen sogenannten Vorbescheidsantrag „zur Errichtung einer Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung auf 30.000 Quadratmeter Grundstücksfläche mit Hallenneubau für eine Pferdestallung, Reithalle, Maschinengarage und eines Wohnhauses“ – auf einer Fläche „zirka 380 Meter vom Ortsrand der Gemeinde Mauth entfernt im Außenbereich“.
In einem ersten Verfahren habe das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AfELuF) Regen das Fachzentrum für Pferdehaltung am AfEluF in Fürstenfeldbruck zu Rate gezogen – das Ergebnis: Das Bauvorhaben diene keinem landwirtschaftlichem Betrieb, so Matschiner weiter. Auch eine landwirtschaftliche Privilegierung sei nicht bestätigt worden. Daraufhin überprüfte Matschiner zufolge das Landratsamt, ob das Projekt als „sonstiges Vorhaben“ (§35 Abs. 2 i.V.m Abs. 3 BauGB) vielleicht doch verwirklicht werden könnte. Allerdings habe auch ein Ortstermin am 11. Januar 2016 nicht dazu beitragen können, dass das Vorhaben am Ende doch noch genehmigt werde. Daraufhin hätten, wie der Landratsamtssprecher berichtet, die Antragsteller ihren Antrag auf Anraten der Behörde zurückgezogen.
„Eine reine Serviceleistung des Landratsamtes“
Sechs Tage darauf sei ein neuer, ähnlicher Antrag eingegangen – dieses Mal allerdings ohne Wohnhausplan. Selbes Prozedere, selbes Ergebnis. „Eine landwirtschaftliche Privilegierung ermöglicht eventuell die Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit den dazu erforderlichen Gebäuden im absoluten Außenbereich. Diese Voraussetzungen erfüllen die Antragssteller jedoch nicht“, erklärt Karl Matschiner dazu. Der Hinweis zur Rücknahme des Antrages erfolge daraufhin immer aus Kulanz, denn: Ein Ablehnungsbescheid würde – nach rechtlichen Vorgaben – Kosten verursachen. „Eine reine Serviceleistung des Landratsamtes“ nennt Karl Matschiner deshalb diesen Vorgang. Darüber hinaus sei die von den Antragstellern in den Raum gestellte Summe von „mehreren tausend Euro“ nicht richtig.
Abschließend klärt der Behördensprecher auf: „Es gibt Innenbereichsstandorte, die eventuell einen Stallbau ermöglichen. Gleichzeitig gibt es Außenbereichsstandorte an Ortsrandlagen, die sich für einen Stallbau baurechtlich eignen. Jedoch ist für jeden Standort in einer Einzelfallentscheidung zu prüfen, ob eine Pferdestallung genehmigt werden kann.“
Helmut Weigerstorfer
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*tatsächliche Namen der Redaktion bekannt; Betroffene möchten nicht mit Klarnamen genannt werden
Beim Vorgänger Landrat Ludwig, hätte es sowas nicht gegeben,
“ zusammen halten müßen wir “ und der Bauantrag wäre auf
jeden Fall und sofort vom Landratsamt genehmigt worden.
Ob so ein Bauvorhaben bevorzugt im Außenbereich vorgesehen ist und ob hier letztendlich genehmigungsrechtlich darüber positiv entschieden wird, ist eine Sache.
Wie sich aber Mitarbeiter der Behörde den Antragstellern gegenüber verhalten ist dann eine zweite Sache.
Ich persönlich habe bereits auch mehrfach diesbezüglich meine eigenen Erfahrungen mit Behördenmitarbeitern gemacht und ja, nicht alle sind erfreulich gewesen!
Manche Mitarbeiter gaben falsche Tatsachen wieder oder aber, sie führten sich auf als wären Sie ihr eigener Vorgesetzter.
Sollte das alles stimmen was das Paar hier geschildert hat wie: „Am Telefon sagte uns der Zuständige, er brauche sich den Antrag nicht mal durchzulesen, da er sowieso abgelehnt werde. Er genehmige keine Bauvorhaben im Außenbereich – und eine Hobbytierhaltung würde er sowieso nicht unterstützen. Einen Außentermin könne er sich somit sparen.“ so hatte hier der zuständige Mitarbeiter(Beamte) weit darüber hinaus seine Kompetenz überschritten.
So ein verhalten braucht und sollte kein Bürger tolerieren uns schon gar nicht hinnehmen!
Auch eine erhobene Stimme mit lächerlichen Androhungen des Herrn Landrat Gruber braucht absolut kein Bürger hinnehmen. Dieses verhalten ist absolut skandalös.
Grundsätzlich hat Jeder Mitarbeiter (auch Beamte) einen vorgesetzten wie z.B. Abteilungsleiter, Niederlassungsleiter usw.
Auch der Landrat ist noch lange nicht das letzte Glied in der Kette, selbstverständlich hat auch er Vorgesetzte die über ihm stehen.
Gerade bei solchen unentschuldbaren Vorgehensweisen (wie Androhung oder unqualifizierte Aussagen/Behauptungen) sollte man unbedingt und unverzüglich selbst tätig werden, allein schon um zukünftige Wiederholungen zu vermeiden. Hier gibt es den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde oder Rechtsdienstliche-Überprüfung. Diese sollten aber niemals telefonisch, sondern immer Schriftlich erfolgen.
Man kann aber natürlich seine vollumfänglich ausgeführte Dienstaufsichtsbeschwerde gleich an einen entsprechend höherrangigen Vorgesetzten, wie z.B. das Staatsministerium Senden. Der große Vorteil dabei ist natürlich, dass das Ministerium hier nicht untätig bleiben kann und den gesamten Vorgang zur Klärung weiter an das zuständige Landratsamt weitersendet. Hier muss die Angelegenheit auf den offiziellen Dienstweg geprüft und schriftlich begründet werden. Das mag man nicht wirklich in den Ämtern, denn so etwas kostet kostbare Zeit und beschäftigt das Personal.
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich weshalb der Beamte dem Paar nahe gelegt hatte, den Antrag zurückzuziehen. Denn ungeachtet der Kosten, muss ein Ablehnungsbescheid immer konkretisiert werden, hierbei ist immer mind. ein Mitarbeiter damit beschäftigt entsprechende Begründungen aufs Papier zu bringen und darauf hat nun wirklich kein Mitarbeiter Lust. Von wegen „Eine reine Serviceleistung des Landratsamtes“ lach laut…
Keine Ahnung ob sich tatsächlich alles genau so zugetragen hat, wenn aber ja, dann ist das ein Skandal. Hierzu gibt es aber genügend Maßnahmen um sich gegen solche willkürlichen Vorgehensweisen wehren zu können.
Dabei sollte man aber auch niemals vergessen, dass wir alle Menschen sind und wir gelegentlich auch mal Fehler machen und manchmal auch uns sehr unpassend ausdrücken können… .
@beppi keine Ahnung ob der Vorgänger Landrat Ludwig es wirklich besser gemacht hätte???
Aber ich stimme dir zu, „zusammenhalten sollten alle“ und dann werden auch alle glücklich werden.
„Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb“ hin oder her…. eigentlich sollte es doch so sein, dass man immer zu Gunsten des Bürgers entscheidet, denn wenn nicht der Bürger, wer denn sonnst macht eine Gemeinde aus???
Ist schon komisch wie manche Behörden es sich selbst unnötig schwer machen!
Das was jetzt hier abgelaufen ist, ist einfach nur ein Schlag ins Gesicht für das hiesige Landratsamt/Bauamt und vor allem für Landrad Gruber. Aber auch der Landkreis-Sprecher Matschiner sollte sich mal selbst die Frage stellen, ob man etwas dementieren kann (darf), wenn man selbst überhaupt nicht bei dem besagten Telefonat dabei gewesen ist?
Hat man überhaupt noch die eigenen Mitarbeiter im Griff?
Ich bin da aber jetzt nicht soooo verwundert über die Reaktion, im nachhinein wird ja immer und alles unrechtes dementiert!