Spenden haben Konjunktur! In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland so viel Geld gespendet wie noch nie zuvor. Etwa 5 Milliarden Euro sind es jährlich, die für gemeinnützige und humanitäre Projekte fließen. Die globale Lage der Welt, gezeichnet durch Naturkatastrophen und Kriege sowie der andauernden Flucht von Menschen in Not, benötigt immer mehr Engagement und Spendenbereitschaft. Der Gesetzgeber fördert diese Hilfsbereitschaft durch die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden. Hierbei ist es gleich, ob es sich um Geld- oder Sachspenden handelt. Das teilt der Bundesverband für Lohnsteuerhilfevereine e.V. mit.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Spendenempfänger muss entweder…
- … eine anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation/Verein oder
- … eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein (z.B. Kommune), die die Spende zweckgebunden für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Spendennachweis muss erbracht werden…
- … bei Spenden bis 200 EUR reicht der Zahlungsnachweis in Form des Kontoauszugs oder der Bareinzahlung bei der Bank.
- … bei Spenden ab 200 EUR oder Barspenden in Form einer Zuwendungsbestätigung nach dem amtlichen Formular.
Auch Spenden an politische Parteien absetzbar
Beispiel: Heidi spendet an die Kinderkrebshilfe 100 Euro. Dieser Betrag kann als Sonderausgabe im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Da Heidi einen Steuersatz von 30 Prozent hat, mindert sich ihre festzusetzende Einkommenssteuer um 30 Euro. Es gibt auch die Möglichkeit, Spenden und Beiträge an politische Parteien und Wählervereinigungen steuerlich abzusetzen. Hierbei bekommt man 50 Prozent der Spendensumme direkt auf die Einkommenssteuer angerechnet.
da Hog’n
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Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne weiter:
HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung
Tel.: 08551/91 40 49