Regen/Zwiesel. Bereits Ende Januar 2015 wollte der streitbare Landauer Pflegeunternehmer Hans Buchban eine „Prangertafel“ in der Zwieseler Öffentlichkeit aufstellen (da Hog’n berichtete) – um somit Druck auf das Regener Landratsamt auszuüben, dem er bis heute vorwirft, sein Vorhaben einer ambulant-betreuten Wohngruppe bewusst verhindern zu wollen. Am vergangenen Sonntag, 24. April, hat er seine Drohung nun wahrgemacht und auf dem Grundstück des Alten Pfarrhofs, wo die Wohngruppe nach dem Willen des Landauers installiert werden soll, eine Tafel mit entsprechendem Text (siehe folgendes Bild) und einem Foto von Landrat Michael Adam, Buchbans erkärtem Feindbild (siehe dazu: „Buchban vs. Adam“), errichtet.
Das Regener Landratsamt hat die Genehmigung für die geplante Intensivpflegeeinrichtung dem Pflegeunternehmer bis dato aufgrund eines fehlenden Lärmgutachtens verwehrt. Dieser behauptet jedoch nun in einer im despektierlichen und teils wenig sachlichen Ton verfassten Pressemitteilung (siehe im Folgenden): „Wir haben vor über 5 Monaten das für uns positive TA-Lärmgutachten dem Landratsamt vorgelegt.“ Landratsamtssprecher Heiko Langer weist einmal mehr jegliche Vorwürfe gegenüber seiner Behörde von sich – und antwortet ebenso per Mitteilung an das Onlinemagazin da Hog’n (siehe unten): „Behauptungen sind schlichtweg falsch.“
Pressemitteilung des Landauer Pflegeunternehmers Hans Buchban im Wortlaut:
„Am Sonntag, den 24.04.2016, haben wir auf dem Grundstück des alten Pfarrhofs Prälat-Neun-Straße 11 in Zwiesel den Landrat Michael Adam in Form einer Tafel an den Pranger gestellt. Er verhindert seit geraumer Zeit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Genehmigung zur Umnutzung des alten Pfarrhofs in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft.
„Gipfel der Frechheit ist jetzt ans Tageslicht gekommen“
In der Presse postete der Landrat, wenn der „Buchban“ ein TA-Lärmgutachten vorlegt, dann kann er anfangen. Wir haben vor über 5 Monaten das für uns positive TA-Lärmgutachten dem Landratsamt vorgelegt. Der Landrat blockiert weiter. Der Gipfel der Frechheit ist jetzt ans Tageslicht gekommen. Da der Herr Landrat jetzt einen anderen Grund zum Bremsen benötigt, teilte er wie es scheint wahrheitswidrig dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit, dass zum Bauantrag noch Angaben zu den „Intensivpatienten“ und der Ausgestaltung der „ambulanten Betreuung“ fehlen würden. Das ist jedoch nicht der Fall.
Wir haben am 06.02.2015, also vor mehr als einem Jahr, das Konzept zu den Intensivpatienten und der Ausgestaltung der ambulanten Betreuung, dem Landratsamt vorgelegt. Das Konzept wurde von uns nach den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium erstellt. Wir haben uns unser vorgelegtes Konzept vom Landratsamt wieder zurückfaxen lassen um mit Hilfe der Faxkennung den Beweis führen zu können.
Es ist schon eigenartig, wenn der größte Asylunternehmer im Landkreis Regen uns den alten Pfarrhof abkaufen, oder gegen ein bereits genehmigungsfähiges Hotel eintauschen möchte. Fast zeitgleich bat uns ein im Auftrag des Landratsamtes tätiger Immobilienmakler, ob wir uns vorstellen könnten, den alten Pfarrhof als Unterkunft für unbegleitete jugendliche Asylbewerber zur Verfügung zu stellen. Wir haben in beiden Fällen abgelehnt. Aus Insiderkreisen wurde uns mitgeteilt, das man unseren alten Pfarrhof sich auch sehr gut als Behördenamtsunterkunft vorstellen könnte. Man sei momentan diesbezüglich auf der Suche.
„Wer soziale Projekte behindert ist selbst unsozial“
Somit gäbe es also auch genügend Gründe unser Projekt ambulant betreute Wohngemeinschaft scheitern zu lassen. Wir haben den alten Pfarrhof stilvoll fast fertig renoviert und unseren Patienten versprochen, dass sie bald in ihrer Heimat untergebracht werden. Wir lassen nicht zu, dass sich dubiose Geschäftemacher an dieser schönen Patientenunterkunft vergreifen. Wir wissen natürlich, dass wir mit der neuen Tafel wieder einmal eine „Majestätsbeleidung“ an Herrn Durchlaucht Landrat Michael Adam begehen. Aber diese Angelegenheit kann nur über die Öffentlichkeit bereinigt werden. Wer soziale Projekte behindert ist selbst unsozial.
Anbei das Mitteilungsschreiben des Verwaltungsgerichtshofes, unser erstelltes Konzept mit Faxkennung des Landratsamtes, eine Kopie der Pranger-Tafel.
Mit besten Grüßen
Hans Buchban“
Pressemitteilung von LRA-Sprecher Heiko Langer zu den „Buchban-Vorwürfen“:
„Nachdem der Unternehmer Hans Buchban eine nichtgenehmigte Prangertafel in Zwiesel errichtet hat und darauf den Landrat und somit auch das Landratsamt verbal attackiert, nimmt Landkreispressesprecher Heiko Langer zu den Vorwürfen Stellung.
„Er weiß, dass noch kein verwertbares Gutachten vorliegt“
„Herr Buchban behauptet, dass er vor fünf Monaten ein TA-Lärm-Gutachten eingereicht hat und seitdem auf Antwort wartet“, sagt Langer und stellt fest, dass „diese Behauptung schlichtweg falsch ist“. Richtig ist, dass das von Herrn Buchban vorgelegte Gutachten durch das Landesamt für Umwelt begutachtet und als völlig ungenügend und für das Verwaltungsverfahren als nicht geeignet angesehen wurde“, so der Sprecher weiter.
Nachdem mittlerweile zwei Rechtsverfahren bei Gericht anhängig sind – in einer Angelegenheit hat das Landratsamt vor dem Verwaltungsgericht Regensburg Recht bekommen – verkehre man mit Herrn Buchban nicht mehr direkt, sondern, wie in so einem Fall üblich, über die Gerichte. „Herr Buchban wurde vom Gericht davon in Kenntnis gesetzt. Er weiß also, dass immer noch kein verwertbares Gutachten vorliegt“, stellt der Pressesprecher fest. Zudem haben weder Landrat noch Landkreis Pläne für das Haus. „Als Flüchtlingsunterkunft wäre es im Übrigen sicherlich nicht zu gebrauchen, denn auch hierfür wäre eine Genehmigung notwendig“, so Langer weiter.
„Üble Nachrede und üble Nachrede und Verleumdung“
Unklar ist derzeit noch, ob Landrat oder Landkreis rechtliche Schritte gegen die Plakatwand einreichen werden. Klar sei, dass Buchban zur Errichtung eine Baugenehmigung gebraucht hätte, ferner sei es wohl möglich, dass es sich bei dem Beitrag Buchbans um strafbare Handlungen nach STGB handelt. In Frage kämen hier die Paragrafen 186 und 188: Üble Nachrede und üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens.“
Da es sich bei der von Buchban aufgestellten Tafel um eine genehmigungspflichtige Tafel handele, stelle die Prangertrafel nichts weniger als einen „Schwarzbau“ dar, wie Pressesprecher Langer auf Hog’n-Nachfrage mitteilt. Die Tafel per Eilverfahren wieder entfernen zu lassen sei aufgrund des dafür notwendigen Bauverfahrens nicht ohne Weiteres umzusetzen. Landrat Adam wäge derzeit „in Ruhe“ ab, wie er in dieser Angelegenheit weiter vorgehen möchte. Die Sache werde derzeit anwaltlich geprüft.
Zudem seien noch zwei Gerichtsverfahren in Sachen „Zwieseler Pflegeeinrichtung“ anhängig. Der springende Punkt aus Sicht des Landratsamts sei nach wie vor kein anderer als der ursprüngliche, so Langer: Es werde immer noch ein Gutachten nach TA-Lärm-Vorgaben gefordert. Pflegeunternehmer Buchban habe zwar viele Unterlagen eingereicht – bis dato jedoch nicht die entscheidenden, die auch das Landratsamt akzeptiere.
da Hog’n
Fortsetzung folgt….
Mehr zum Thema (chronologisch, mit dem erstveröffentlichten Text beginnend):
- Prangertafel in Zwiesel: “Wir lassen uns nicht unter Druck setzen”
- Adam an Steininger: “Herr Buchban ist und bleibt gefordert”
- Buchban vs. Adam: Ist es ein baurechtliches oder ein persönliches Problem
- Adam an Buchban: “Würde Sie bei einer Spendenakquise unterstützen”
- Buchbans Anwältin: Wir wollen das, was uns in unserem Rechtsstaat zusteht“
- Buchban attackiert Adam: “Der Landrat ist seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen”
- “Etwas Satire schadet nicht”: Buchban macht mit Plakat-Aktion Stimmung gegen Adam
- Nerviges Zwieseler Dauerthema, oder: Die unendliche Geschichte „Buchban vs. Adam“
- Irrungen und Wirrungen eines Pflegeunternehmers: Welches Spiel spielt Hans Buchban eigentlich?
- Anzeigen und Gegenanzeigen: Der verworrene Fall Buchban und seine rechtlichen Folgen
- Adam vs. Buchban: Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition und Anzeigen scheitern
- Verwaltungsgericht entscheidet: Buchban muss TA-Lärm vorlegen