Philippsreut. Zwei Jahre liegen die Kommunalwahlen 2014 mittlerweile zurück. Längst haben sich die neu gewählten Bürgermeister und Gemeinderäte des Landkreises Freyung-Grafenau eingearbeitet, längst haben sich die Wogen des Wahlkampfes wieder geglättet. Eine Ausnahme bildete dabei lange Zeit die Gemeinde Philippsreut. Denn unmittelbar nach den Abstimmungen sorgte die Grenzgemeinde mit etwaigen Polit-Querelen für Schlagzeilen – worüber das Onlinemagazin „da Hog’n“ mehrmals berichtete („Causa Philippsreut“). Die damals der Wahlfälschung überführte Familie Fellner hat nun eine Zahlungsaufforderung der zuständigen Verwaltungsgemeinschaft Hinterschmiding bekommen. Der Grund: Die Vorderfirmiansreuter sollen nun die Kosten für die im Nachklang der Wahlfälschung notwendig gewordenen Neuwahlen des Gemeinderates tragen.
„Das ist in Rechnung gestellt worden, ja“, bestätigt Philippsreuts Bürgermeier Helmut Knaus auf Hog’n-Nachfrage – und berichtet davon, dass auch der Gemeinderat darüber diskutiert hatte. Nach Aussagen der betroffenen Familie Fellner sind deshalb rund 2.900 Euro an die Kommune zu überweisen. „Anfang März haben wir ein entsprechendes Schreiben bekommen“, erklärt Thomas Fellner. „Das Komische daran: Uns wurde keine Rechnung zugesandt, sondern gleich eine Mahnung.“ Zwar scheint der Vorderfirmiansreuter damit einverstanden zu sein, dass er für den von ihm und seinen Angehörigen verursachten „Schaden“ aufkommen müsse – dennoch kritisiert der Familienvater: „Die im Raum stehende Summe ist deutlich zu hoch.“
Grabenkämpfe seien weiter deutlich vernehmbar
Da seine Frau kein Einkommen zu verzeichnen habe, müsse er nun alleine die Kosten übernehmen. Für Thomas Fellner ist, wie er gegenüber dem Onlinemagazin „da Hog’n“ berichtet, klar: „Es gibt weiterhin einige, die uns weghaben möchten. Geht es so weiter, werden wir wohl unser Haus verkaufen. Zumal wir die geforderte Summe nur sehr schwer aufbringen können.“ Seinen Aussagen zufolge seien die bei der Wahl entstandenen Grabenkämpfe in der Grenzgemeinde weiterhin deutlich vernehmbar; weiterhin würden auch über ihn und seine Familie Gerüchte verbreitet, die nicht der Wahrheit entsprechen. Um welche Gerüchte es sich dabei im Detail handele, darüber möchte Fellner nicht sprechen. Es soll nicht weiter Öl ins Feuer gegossen werden.
Dass die Schadensersatzforderung der Gemeinde Philippsreut rechtens ist, bestätigt Landkreis-Sprecher Karl Matschiner. In zugegebenermaßen nicht gerade verständlichem Beamtendeutsch teilt er mit: „Nach der derzeitigen Rechtsprechung haften, wenn einzelne Personen durch strafbare Handlungen (z. B. durch Wahlfälschung nach § 107 a StGB oder durch die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt nach § 156 StGB) die Wahlwiederholung verursacht haben, diese der Gemeinde gegenüber nach § 826 BGB, weil sie die Schädigung der Gemeinde zumindest billigend in Kauf genommen haben. Es gibt also einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den oder die Wahlfälscher.“
Wahlfälschung nun endgültig abgeschlossen
Die Höhe der in Rechnung gestellten Summe sei nicht vom Landratsamt Freyung-Grafenau festgelegt bzw. berechnet worden. Nun, so Matschiner, sei für die Rechtaufsichtsbehörde (= Landratsamt FRG) das „wahlaufsichtliche Verfahren“ hinsichtlich der Wahlfälschung in der Gemeinde Philippsreut abgeschlossen.
Helmut Weigerstorfer
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- Causa Philippsreut: „Eine gezielte Kampagne gegen Helmut Knaus“
- Causa Philippsreut, Teil zwei – was danach geschah…
- Causa Philippsreut, Teil drei: Keine Verhandlung – Fellners ziehen Einspruch zurück
- Causa Philippsreut, Teil vier: Gemeinderatswahl muss wiederholt werden
- Causa Philippsreut, Teil fünf: Die Gemeinderatslisten stehen fest – mit einigen Überraschungen