„Der Brandschutz in dem Objekt sei mangelhaft“, lässt der Verfasser eines anonymen Briefes Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl wissen. Diese hakt nun bei Landrat Sebastian Gruber per öffentlicher Anfrage nach.
„Wir haben einen Brief bekommen von jemandem, der eindeutiges Insider-Wissen hat, jedoch anonym bleiben möchte“, erklärt MdB Hagl-Kehl auf Hog’n-Nachfrage die Hintergründe für die erneute, am Freitagabend per E-Mail eingesandte öffentliche Anfrage beim Landratsamt Freyung-Grafenau. Den Informationen des anonymen Informanten zufolge sei der Brandschutz in der Geyersberger Einrichtung, die an die 500 Menschen beherbergt, mangelhaft. „Gegenüber dem im Bauamt für Brandschutzfragen zuständigen Herrn Meisl wäre nach Begutachtung des Objekts und Anzeige der Missstände beim Brandschutz ein Betretungsverbot für das Objekt ausgesprochen worden. Die Fachabteilung kam zu dem Ergebnis, dass der Brandschutz nicht in Ordnung sei, der Landrat aber habe Herrn Meisl mundtot gemacht“, heißt es in der dem Hog’n vorliegenden öffentlichen Anfrage der Bundestagsabgeordneten.
Reinhard Meisl ist laut Landkreis-Homepage dem Sachgebiet 41 für „Bauwesen technisch, Denkmalschutz, Gutachtenausschuss, Kreiseigener Hochbau“ unterstellt. „Um den Sachverhalt aufzuklären und Ungereimtheiten auszuräumen, bitte ich Sie, zu den oben zitierten Behauptungen Stellung zu nehmen und der Darstellung ggf. zu widersprechen“, richtet sich Hagl-Kehl mit ihrem Schreiben abschließend an Landrat Gruber.
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„Uns war vom Wortlaut und vom Informationsgehalt her sogleich klar, dass der Verfasser über Insider-Wissen verfügen muss.“
Freitagmittag sei der Brief mit den prekären Anschuldigungen des anonymen Verfassers in ihrem Büro aufgeschlagen. „Uns war vom Wortlaut und vom Informationsgehalt her sogleich klar, dass es sich bei dem Schreiber nicht um irgendjemanden handeln kann, sondern dass dieser über Insider-Wissen verfügen muss“, betont Hagl-Kehl gegenüber dem Hog’n. „Ich möchte deshalb von Landrat Gruber offiziell hören, was er zu den Vorwürfen zu sagen hat.“
Umquartierung der Neuschönauer Flüchtlinge „unverhältnismäßig“
Dass die Brandschutzvorkehrungen in den meisten Asylbewerberunterkünften im Landkreis Freyung-Grafenau nicht gewährleistet seien, habe Hagl-Kehl schon von mehreren Seiten vernommen. Weshalb es – neben weiteren Gründen – auch zu jener ersten öffentlichen Anfrage hinsichtlich der Teil-Evakuierung in der Asylunterkunft in Neuschönau gekommen war (da Hog’n berichtete). Darin wollte die SPD-Politikerin (zusammengefasst) erläutert bekommen, ob auch in allen anderen Asyl-Einrichtungen im Landkreis der gleiche Stellenwert auf die Einhaltung der Brandschutzvorkehrungen wie in Neuschönau gelegt wurde. Hagl-Kehl teilt mit, dass „die darin aufgeworfenen Fragen nicht umfassend geklärt“ worden seien. „Die Umquartierung der Flüchtlinge bewerte ich weiterhin als unverhältnismäßig und nicht angemessen.“
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Landrat Sebastian Gruber hatte die Anfrage des SPD-Kreisverbandes anfangs vergangener Woche wie folgt beantwortet:
„Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Hagl-Kehl,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage zu den baurechtlichen Anordnungen für die Flüchtlingsunterkunft von Herrn Haberstroh in Neuschönau.
Zu Ihren Fragen können wir Ihnen nachstehende Informationen geben:
Zu Frage 1: Wurden in Freyung und anderen Einrichtungen im Landkreis neue Pläne verlangt mit besonderer Darstellung des Brandschutzes?
Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren für Asylunterkünfte wurde selbstverständlich auch immer der Brandschutz geprüft. Wo keine Baugenehmigung erforderlich war, wurde der Brandschutz isoliert behandelt.
Zu Frage 2: Sind in allen Einrichtungen Nutzungsänderungen erfolgt, auch wenn es sich nur um wenige Quadratmeter handelte?
„Die Entscheidung war jedoch zwingend notwendig, um eine Gefährdung von Leib und Leben von Menschen auszuschließen.“
Nicht jede Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung ist nur dort erforderlich, wo sich neue öffentlich-rechtliche Anforderungen aus dem Sachverhalt ergeben. In Neuschönau ist kein zweiter baulicher Rettungsweg für die Vielzahl der zuletzt tatsächlich untergebrachten Personen vorhanden. Für die Feuerwehr ist die Rettung so vieler Menschen über die Balkone nicht darstellbar. Der einzige vorhandene bauliche Rettungsweg ist aufgrund eingetretener eklatanter Mängel funktionsuntüchtig geworden. Beispielsweise funktionieren die Brandschutztüren nicht, notwendige Rauchabschlüsse fehlen etc.
Zu Frage 3: Werden grundsätzlich Gutachten verlangt, um die Brennbarkeit von Bodenbelägen zu prüfen?
Dies ergibt sich aus den Baugenehmigungsunterlagen des ehemaligen Sporthotels.
Ich hoffe, dass für Sie der Sachverhalt durch diese Informationen greifbarer geworden ist. Sie können versichert sein, dass sich weder meine Mitarbeiter noch ich mir die Entscheidung leicht gemacht haben. Sie war jedoch zwingend notwendig, um eine Gefährdung von Leib und Leben von Menschen auszuschließen.“
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