Bayerischer Wald/Passau/Berlin. Vor zwei Wochen hat der Deutsche Bundestag das umstrittene „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ beschlossen. Internet- und Telefonverbindungsdaten aller Bundesbürger sollen demnach für zehn Wochen, Handy-Standortdaten für vier Wochen aufgezeichnet werden. Auch die Abgeordneten aus den Wahlkreisen Passau (Christian Flisek, Andreas Scheuer) und Deggendorf (Barthl Kalb, Rita Hagl-Kehl) haben für die Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) gestimmt. Da Hog’n hat bei den „Heimat-MdBs“ nach den Gründen für ihre Entscheidung gefragt – und sich erkundigt, ob sie diesen Schritt – wie die Datenschützer – nicht auch als massiven Eingriff in die Grundrechte der Bundesbürger erachten.
Flisek: „In drei Jahren werden wir sehen, wie es weitergeht“
MdB Christian Flisek (SPD), 41, u.a. Mitglied im NSA-Untersuchungssausschuss:
Herr Flisek: Sie haben für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt – warum?
Diese Entscheidung war eine Koalitionsentscheidung und damit ein Kompromiss. CDU/CSU pochen seit Jahren auf eine scharfe Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht grundsätzlich verboten, sondern sie haben hierfür enge Grenzen gezogen. Damit war klar: Die Diskussion um eine verfassungskonforme Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird auch nach den Urteilen weiter-gehen. Für die SPD war die Abwägung nun, sich in Fundamentalopposition zu begeben oder an einer grund-rechtsschonenden Ausgestaltung mitzuwirken. Letzteres ist gelungen: Wir haben gegen den Widerstand der Union etwa sehr kurze Speicherfristen, einen sehr engen Katalog schwerster Straftaten, einen Richtervorbehalt und eine Speicherung der Daten ausschließlich im Inland durchgesetzt.
Meiner Meinung nach ist die Vorratsdatenspeicherung kein Allheilmittel für die Vermeidung und Verhinderung von terroristischen Angriffen oder sonstigen Gewalttaten. Das ist klar. Deswegen habe ich als zuständiger Berichterstatter auch darauf gedrängt, dass die Regelung in drei Jahren wissenschaftlich evaluiert wird. Auch das wurde im parlamentarischen Verfahren umgesetzt. In drei Jahren werden wir sehen, wie es dann weitergeht.
Ist es nicht sinnvoll, für die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten einen Anlass zu haben, anstatt die Speicherung ohne akuten Grund durchzuführen?
Der Eingriff in das Grundrecht findet grundsätzlich bereits mit dem anlasslosen Speichern statt. Das ist klar. Dieses Speichern macht aber nicht der Staat, sondern die Kommunikationsanbieter sind hierzu verpflichtet. Der Staat darf dann nur unter den genannten, sehr engen Voraussetzungen bei einem konkreten Anlass auf die Daten zugreifen. Somit ist der Zugriff durch den Staat auf die Daten nicht anlasslos. Man muss hierbei auch wissen: Die Telekommunikationsanbieter speicherten auch ohne das neue Gesetz die Verkehrsdaten ihrer Kunden, zum Teil erheblich länger und ohne klaren gesetzlichen Rahmen. Und der Staat konnte hierauf auch zugreifen. Die Praxis war bei jedem Anbieter unterschiedlich. Über diesem Wildwuchs hat sich offensichtlich in der Vergangenheit kaum jemand aufgeregt. Hier zieht das Gesetz jetzt enge, klare zeitliche Grenzen. Nach Ablauf dieser Fristen muss jetzt ohne Wenn und Aber gelöscht werden.
„Das war aber mit der Union nicht zu machen“
Grüne und Linke ziehen die Rechtmäßigkeit der anlasslosen und massenhaften Speicherung in Frage, sehen darin einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dieses Landes. Zurecht?
Der EuGH hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Daten ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme gegen europäische Grundrechte verstoße. Ähnlich urteilte das Bundesverfassungsgericht. Wir haben die Vorgaben beider Gerichte nahezu eins zu eins im neuen Gesetz umgesetzt. Ich bin daher der Überzeugung, dass das Gesetz in weiten Teilen Bestand haben wird. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch über die Schwächen zu reden. Probleme könnte es beim Schutz der Berufsgeheimnisträger wie etwa Rechtsanwälte oder Journalisten geben. Hier hätte ich mir eine freiwillige Opt-Out-Möglichkeit gewünscht. Das war aber mit der Union nicht zu machen. Insofern wird das Bundesverfassungsgericht sicherlich noch einmal Gelegenheit bekommen, über diesen Punkt zu entscheiden.
Dieses Speichern macht aber nicht der Staat, sondern die Kommunikationsanbieter sind hierzu verpflichtet.
Der Straftatbestand der Datenhehlerei mache das Gesetz zu einem „Whistleblower-Bestrafungsgesetz“ heißt es von Seiten der Linken. Was sagen Sie dazu?
Das ist falsch! In der Gesetzesbegründung und im Bericht des Rechtsausschusses haben wir klargestellt: Die rechtmäßige Ausübung beruflicher Pflicht ist ausgenommen! Die journalistische Recherche etwa ist als rechtmäßige berufliche Pflichtausübung zu verstehen. Der Vorwurf einer Bestrafung von Hinweisgebern, ist daher an den Haaren herbeigezogen.
Mit der Einführung der VDS hätten diejenigen Abgeordneten, die mit Ja gestimmt haben, alle in Deutschland lebenden Menschen pauschal zu Verdächtigen gemacht, kritisiert die Opposition. Ist dem so?
Mit der Einführung einer Speicherpflicht haben wir ein Instrument zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingeführt. Gerade in Zeiten vermehrter digitaler Kommunikation beispielsweise per Computer oder Handy, wird die Fahndung immer schwieriger. Ob dieses Instrument tatsächlich wirksam ist, werden wir, wie gesagt, zum ersten Mal evaluieren. Damit haben wir die berechtigten Kritikpunkte aufgegriffen. Die Evaluierung wird durch einen objektiven, wissenschaftlichen Sachverständigen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird dann ergebnisoffen über eine Fortführung entschieden. Und ich kann nur noch einmal wiederholen: Der Staat erhält nur bei konkretem Anlass schwerster Straftaten, wie etwa Besitz von Kinderpornographie unter Richtervorbehalt, Zugriff auf die Daten. Das ist ein rechtsstaatlich abgesichertes Verfahren.
„Verschwörungstheorie, die jeder Grundlage entbehrt“
Justizminister Maas hatte die VDS einst selbst abgelehnt, nun hat er sich offenbar Parteichef Sigmar Gabriel gebeugt. Wie bewerten Sie das Verhalten des Justizministers?
In meiner Bundestagsrede habe ich gesagt: Man muss kein Freund der alten Vorratsdatenspeicherung sein, um dennoch das neue restriktive Gesetz zu den Höchstspeicherfristen zu unterstützen. So bewerte ich auch die Äußerungen und das Verhalten des Justizministers zum Gesamtkomplex.
Einer unserer Leser kommentiert: „Ich denke, wir werden schon lange überwacht – jetzt versucht es unsere ‚gescheiterte‘ Regierung zu legitimieren“ – Wie ist Ihre Meinung zu dieser Aussage?
Das ist ein ziemlich undifferenzierter Kommentar. Es gibt gigantische Datenspeicherungen, die nur dadurch möglich sind, dass Nutzer einwilligen, teilweise ohne sich darüber auch nur einen Gedanken zu machen. Es gibt Tätigkeiten ausländischer Nachrichtendienste, insbesondere US-amerikanischer Dienste, die mit US-Internetfirmen zusammenarbeiten, und die unter Missachtung deutschen und europäischen Datenschutzrechts Daten von Bürgern und Unternehmen speichern und auswerten. Das wissen wir spätestens seit Snowden – und deswegen gibt es im Deutschen Bundestag auch einen Untersuchungsausschuss, der diesen Sachverhalt umfassend aufklärt.
Und es gibt Datenerfassungen durch deutsche Sicherheitsbehörden, die auf der Grundlage von Parlamentsgesetzen erfolgen und einer umfassenden parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Dies alles undifferenziert über einen Kamm zu scheren, wäre eine Verschwörungstheorie, die jeder Grundlage entbehrt, aber in einigen Kreisen leider weit verbreitet ist.
„Auch ich habe meine Kritik deutlich gemacht“
Können Sie nachvollziehen, dass die Einführung der VDS in Teilen der Bevölkerung großes Unbehagen auslöst?
Selbstverständlich! Und auch ich habe meine Kritik an einer Datenspeicherung deutlich gemacht. Deshalb haben wir ein sehr eng gefasstes Gesetz auf den Weg gebracht. Die Evaluierung wird zeigen, wie erfolgreich dieses Instrument in der Praxis tatsächlich ist. Die Einhaltung unserer hohen datenschutzrechtlichen Standards muss höchstes Gut sein. Dies wird ebenfalls Teil der Evaluierung sein.
„Der Bundestag hat die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ein schwarzer Tag für den Informanten-schutz“, heißt es von Seiten des Deutschen Journalistenverbands. „Den Vogel schoss Christian Flisek (SPD) ab, der meinte, mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hätte sich der Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo verhindern lassen.“ Ihre Meinung dazu, Herr Flisek?
Hier würde ich mir schon wünschen, dass zumindest ein Deutscher Journalistenverband in der Lage ist, den eigenen Ansprüchen an die journalistische Arbeit gerecht zu werden. Dann wäre man nämlich auch in der Lage meine Aussage inhaltlich korrekt wiederzugeben. Richtig ist: Ich machte deutlich, dass das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit nicht einfach ignoriert werden dürfe. Dies wird auch von uns als Politiker erwartet. Gerade nach Anschlägen wie in Paris Anfang des Jahres. Ich habe in meiner Rede an alle appelliert, diese Belange aufmerksam und sachlich zu diskutieren. Und ich habe zu keinem Zeitpunkt die Ansicht vertreten, dass dieser Anschlag mit Mitteln einer Vorratsdatenspeicherung hätte verhindert werden können. Wie auch? Frankreich hat eine der schärfsten Speicherregelungen in ganz Europa – und dies hat nichts verhindert. Zur Umfeldaufklärung nach dem Anschlag, also zur Frage, mit wem haben die Attentäter in den letzten Stunden vor der Tat telefoniert, allerdings sehr wohl.
Kalb: „… ist im Interesse der Sicherheit der Bürger“
MdB Bartholomäus Kalb (CSU), 66, u.a. Mitglied des Haushaltsausschusses:
(Herr Kalb hat sich – trotz Bitte um eine ausführlichere Stellungnahme bzw. die Beantwortung unseres Fragenkatalogs – für folgendes Statement entschieden:)
„Die Vorratsdatenspeicherung ist vor dem Hintergrund steigender Bedrohung und der Gefahrenabwehr im Interesse der Sicherheit unserer Bürger. Die Daten werden auch nicht von staatlichen Stellen gespeichert, sondern die Telefonanbieter sind verpflichtet, diese für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Nur im konkreten Verdachtsfall dürfen die Sicherheitsorgane darauf zugreifen. Damit dürften auch Ihre weiteren Fragen beantwortet sein. Ich danke für Ihre Anfrage.“
(Wir bedanken uns ebenfalls – nein, unsere weiteren Fragen sind leider nicht beantwortet.)
Hagl-Kehl: „… vertrauen sie Google, Apple mehr als dem Staat“
MdB Rita Hagl-Kehl (SPD), 44, u.a. Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Frau Hagl-Kehl: Sie haben für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt – warum?
Ja, ich habe dafür gestimmt, weil durch dieses Gesetz nicht etwa private Inhalte von Bürgern gespeichert werden, sondern Daten, die man nur zur Untersuchung und zur Verhinderung von Straftaten benötigt. Die Einsicht darf nur nach einer richterlichen Verfügung erfolgen, welche nur in schwerwiegenden Verbrechensfällen gewährt werden darf. Viele derjenigen, die jetzt Angst davor haben, dass der Staat speichert, in welchen Funkzellen sie sich befinden, geben gleichzeitig ihre Daten sehr freimütig heraus, wenn sie ein Handy mit Internetempfang benutzen, etwas googlen oder ihre Waren mit eine EC-Karte bezahlen bzw. eine Kundenkarte verwenden. Anscheinend vertrauen sie Google, Apple sehr viel mehr als dem Staat.
Ist es nicht sinnvoll, für die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten einen Anlass zu haben, anstatt die Speicherung ohne akuten Grund durchzuführen?
Wenn es um die Aufklärung von bereits verübten Verbrechen geht, nützt es nichts mehr, wenn man zukünftige Daten speichert.
Grüne und Linke ziehen die Rechtmäßigkeit der anlasslosen und massenhaften Speicherung in Frage, sehen darin einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dieses Landes. Zurecht?
Nachdem die Daten nur bei schwerwiegenden Anlässen verwendet werden dürfen, ändert dies nichts an den Grundrechten.
„Glaube auch, dass wir schon lange überwacht werden“
Der Straftatbestand der Datenhehlerei mache das Gesetz zu einem „Whistleblower-Bestrafungsgesetz“, heißt es etwa von Seiten der Linken. Was sagen Sie dazu?
Blogger, Journalisten u.ä. sind von Berufswegen bereits ausgenommen.
Mit der Einführung der VDS hätten diejenigen Abgeordneten, die mit Ja gestimmt haben, alle in Deutschland lebenden Menschen pauschal zu Verdächtigen gemacht, kritisiert die Opposition weiter. Ist dem so?
Wenn man es so sieht, darf man sich auch keinen Ausweis mit Foto mehr machen lassen.
Justizminister Heiko Maas hatte die VDS einst selbst abgelehnt – nun hat er sich offenbar Parteichef Sigmar Gabriel gebeugt. Wie bewerten Sie das Verhalten das Justizministers?
Heiko Maas war gegen die erste Forderunge zu einem Gesetz – und hat mit diesem genau die Bedenken ausgeräumt, die er vorher hatte.
Einer unserer Leser kommentiert: „Ich denke, wir werden schon lange überwacht – jetzt versucht es unsere ‚gescheiterte‘ Regierung zu legitimieren!“ – Wie ist Ihre Meinung zu dieser Aussage?
Ja, ich glaube auch, dass wir schon lange überwacht werden – aber nicht von der Regierung, die gar keine Zeit für so etwas hätte, sondern von nicht-staatlichen Organisationen und vor allem Unternehmen oder ausländischen Regierungen.
„…habe mich befragen müssen, um was es genau geht“
Können Sie nachvollziehen, dass die Einführung der VDS in Teilen der Bevölkerung großes Unbehagen auslöst?
Ja, ich kann mir das durchaus vorstellen, da viele auch gar nicht wissen, um welche Daten es eigentlich geht und wann diese abgerufen werden können. Auch ich habe mich erst einmal befragen müssen, um was es genau geht – und habe dazu auch Fachleute aus dem Informatikbereich zu Rate gezogen.
„Der Bundestag hat die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ein schwarzer Tag für den Informantenschutz“, heißt es von Seiten des Deutschen Journalistenverbands. „Den Vogel schoss Christian Flisek (SPD) ab, der meinte, mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hätte sich der Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo verhindern lassen.“ Ihre Meinung dazu, Frau Hagl-Kehl?
Ich maße mir nicht an, zu wissen, was verhindert hätte werden können. Als Historiker erkennt man im Studium, dass man die Geschichte nicht umschreiben, aber aus ihr lernen kann – und muss.
Scheuer: Keine Antwort trotz mehrmaliger Anfrage
MdB Andreas Scheuer (CSU), 41, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium
Interviews: Stephan Hörhammer
das wofür die DDR von der BRD kritisirt wurde, nämlich die Bespitzelung der Bürger auf Verdacht hat sich im Nachwende-Deutschland schon längst wieder etabliert. Die Bespitzelungs-Maschinerie läuft auf Hochturen, die Datenbestände wachsen und wachsen, in der DDR war aus nachrichtendienstlicher Sicht offenbar nicht alles schlecht, man bedient sich nur zu gerne ihrer Methoden und der Schüler übertrifft mittlerweilen seinen Lehrmeister. Kaum ereignet sich etwas irgendwo auf der Welt, wird dies vom schizophrenen Wasserkopf also der Politik parasitär zum Anlass genommen in Deutschland die Bürgerrechte einzuschränken. Die Mielkes und Himmlers hätten an diesen Entwicklungen ihre Freude gehabt und würden wohl vor Neid erblassen wenn sie erkennen müssten wie leicht es heutzutage ist Bürger zu bespitzeln, Bewegungsprofile über Bürger zu erstellen (siehe Mautsystem, Überwachung der Telekommunikation, Kontenabfragen), sich alles von ihrer Marionetten-Justiz absegnen zu lassen und mit welcher apathischen, ist mir abgrundtief scheißegal Einstellung die Betroffenen, also die Bürger, darauf reagieren!
Ich würde mich gerne mit den inhaltlichen Fehlern der Aussagen der Abgeordneten auseinandersetzen – aber die Art und Weise, wie hier bereits in den Antworten der Volksvertreter die generelle Schuldvermutung der Gesamtbevölkerung legitimiert wird, zeigt das wahre Gesicht unserer Abgeordneten in der Causa. Entweder sieht man völlige Ahnungslosigkeit („Daten, die man nur zur Untersuchung und zur Verhinderung von Straftaten benötigt“ – als ob Metadaten nicht umfangreiche Persönlichkeitsprofile und lückenlose Bewegungsprofile ermöglichen würden, völlig unabhängig von Straftaten oder weißer Weste). Oder eben stures Festhalten an der Fraktionsdisziplin, obwohl man noch wenige Monate vorher strikt gegen die Vorratsdatenspeicherung war. Schade – als Abgeordnete(r) wäre man doch eigentlich nur dem eigenen Gewissen verpflichtet.
Letzten Endes sind wir als Bürger leider wieder auf das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH angewiesen, um uns vor der Folgen dieser Politik zu bewahren.
Daten speichern und Bürger ausspionieren ist das Tagesgeschäft des BND und Staatsschutzes. Das sind Einrichtungen die nichts anderes machen als das was die Stasi gemacht hatte, nämlich ihre eigenen Bürger auszuspionieren und zu überwachen.
OK, keiner muss jetzt gleich fürchten in Gefängnis gehen zu müssen und dort gequält zu werden, nur weil er sich Kritisch über sein Land geäußert hat (wie es in der DDR gewesen ist), aber dadurch das heute die technischen Möglichkeiten so schön gegeben sind und die Speicherkapazitäten immer größer und günstiger werden, wird eben alles erfasst und überwacht.
Ist schon irgendwie lustig und gleichzeitig traurig, wie ein Staat Angst vor den eigenen Bürgern hat!