Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen. Allein 2014 wurden von den rund 4,2 Millionen bearbeiteten Einsprüchen gegen Steuerbescheide in rund 68 Prozent der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, wie eine Statistik des Bundesfinanzministeriums zeigt.
Abweichungen können vielfältige Ursachen haben: Gründe für nicht berücksichtigte Aufwendungen oder Freibeträge können im Missverständnis zum Sachverhalt liegen. Differenzen kommen auch durch die elektronisch Datenübermittlungen der Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenstellen, Versicherungen und Sozialleistungsträger zustande. Finanzämter überschreiben häufig ohne Nachfrage die Daten in der Steuerklärung durch die gemeldeten Beträge. Das kann auch dazu führen, dass Beträge fehlen oder doppelt berücksichtigt werden.
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