Da Hog’n – Onlinemagazin ausm Woid
  • Hog’n
  • Da Hog’n geht um
    • im Landkreis FRG
    • im Landkreis REG
    • rundumadum
    • Out of da Woid
    • Behm-Hog’n
    • Sport-Hog’n
  • Kultur
    • Ausm Woid
    • Boarische Welle
    • Grenz’nlos
    • Da Knaus der Woche
    • Woid-Kino
  • So schaut’s aus
    • Versus
    • Ausprobiat
    • Leid-G’schmatz
    • Schmankerl ausm Netz
  • Do geht wos weida
    • I mog wos wean
    • Made in da Heimat
    • You start me Up
  • Service Hog’n
    • Da Fuadgeh-Check
    • Guad fian Gejdbeiddl
    • S’Woid-Weda
    • Urlaub in Füssing
  • Moaktblotz
    • Moaktblotz-Partner
    • Afg’miagt!
  • Jobs
  • Mia san mia
  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Da Hog’n
  • Unterstütze den Hog’n
Start Guad fian Gejdbeiddl Hog’n-Steuertipp (41): Freistellungs-aufträge ab 2016 – Banken benötigen Steuerident-Nummer

Hog’n-Steuertipp (41): Freistellungs-aufträge ab 2016 – Banken benötigen Steuerident-Nummer

veröffentlicht von da Hogn | 29.09.2015 | kein Kommentar
  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • spenden 

Bei Erträgen aus privaten Kapitalanlagen sind insbesondere die inländischen Banken und Kreditinstitute verpflichtet, eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent der Erträge zuzüglich Solidarbeitrag und Kirchensteuer einzubehalten – und an Finanzbehörden abzuführen. Den Steuerpflichtigen steht ein Sparerfreibetrag von jährlich 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften zu, die zusammen veranlagt werden.

Das müssen vor allem „Tagesgeldspringer“ beachten

Erteilen die Steuerpflichtigen ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, stellt diese die Erträge aller bei ihr geführten Konten bis zur Höhe des Sparerfreibetrages von der Abgeltungssteuer frei. Der Sparerfreibetrag ist ein Jahresbetrag, nicht ein Jahresbetrag pro Bank.

Das müssen vor allem „Tagesgeldspringer“ beachten, die häufig vierteljährlich die Bank wechseln, um stets den hohen Zinssatz für Neukunden zu erzielen. Sie sollten darauf achten und sicherstellen, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den Sparerfreibetrag nicht überschreitet.

Geld (2)

Wichtig: Der Sparerfreibetrag ist ein Jahresbetrag, nicht ein Jahresbetrag pro Bank.

Wechseln sie die Bank, sollten sie bei der bisherigen den freigestellten Betrag auf die tatsächlichen Einnahmen herabsetzen. Der neuen Bank erteilen sie dann einen Freistellungsauftrag über den noch nicht ausgenutzten Betrag.

Seit dem Jahr 2000 müssen die Banken die Höhe der von der Abgeltungssteuer freigestellten Erträge dem Bundesamt für Steuern jährlich melden. Bei korrekter Abwicklung ersparen sich die Steuerpflichtigen nicht nur kritische Rückfragen des Finanzamtes, sondern auch die Anfertigung der Anlage KAP bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung. Steuerpflichtige, die 2011 der Bank einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt haben, ohne die Steueridentifikationsnummer angegeben zu haben, müssen noch in diesem Jahr, also 2015, handeln. Diese Aufträge verlieren ab 2016 ihre Gültigkeit.

Nichtveranlagungsbescheinigung statt Freistellungsauftrag

Insbesondere bei Rentnern bewegt sich das zu versteuernde Einkommen trotz höherer Kapitalerträge häufig im Rahmen des Grundfreibetrages (2014: 8.354 Euro bei Ledigen, 16.708 bei Verheirateten und Lebenspartnerschaften; 2015: 8.472 bzw. 16.944 Euro).

Senioren3

Insbesondere bei Rentnern bewegt sich das zu versteuernde Einkommen häufig im Rahmen des Grundfreibetrags.

Dieser Personenkreis sollte keinen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen, sondern beim Wohnsitzfinanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese der Bank vorlegen. Sofern sich die Einkommenssituation nicht ändert, brauchen sie drei Jahre lang keine Einkommenssteuererklärung abzugeben, Abgeltungssteuer fällt nicht an.

Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, empfiehlt: „Soll der Freistellungsauftrag auch in 2016 gültig bleiben, müssen die Steuerpflichtigen der Bank ihre Steueridentifikationsnummer formlos mitteilen. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann beim Finanzamt alle drei Jahre neu beantragt werden.“

da Hog’n

_________________________________

Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne weiter:

HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung

Tel.: 08551/91 40 49

  • teilen  
  • twittern 
  • teilen 
  • spenden 

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN...

Hog’n-Steuertipp (51): Steuerliche Vorteile für alleinerziehende Eltern Hog’n-Steuertipp (39): Ausbildung noch rückwirkend geltend machen! Hog’n Steuertipp (38): Alleinerziehende werden bei der Steuer entlastet Hog’n-Steuertipp (36): Mindestlohn im privaten Haushalt – die wichtigsten Regeln
Schlagwörter: Einkommenssteuererklärung, Einkommensteuererklärung, Freistellungsauftrag, Freyung, HILO, HILO Lohnsteuerhilfe, HILO Lohnsteuerhilfe e.V., Hogn-Steuertipp, Kapitalanlagen, Maria Weigerstorfer HILO, Nichtveranlagungsbescheinigung, Sparerfreibetrag, Steueridentifikationsnummer, Steuertipp
Da Hog'n geht um!
Ja, uns gibt's kostenlos. Und ja, wir sagen: Gern geschehen. Das Online-Magazin "da Hog'n" ist ein Angebot im Netzwerk der freien Presse. Wer den "Hog'n" und dessen Berichterstattung mit ein paar Cent oder gerne auch mehr unterstützen möchte, kann dies gerne tun: Ganz einfach per Paypal!

Dein Kommentar

Hier klicken, um das Antworten abzubrechen.

Kommentar eintragen

Schlagwörter

Ausbildung Bayerischer Wald Bayerwald Corona Coronakrise Coronavirus CSU Da Knaus der Woche Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald FNBW Fotografie Fotos Freyung Freyung-Grafenau Frühling Georg Knaus Grafenau Herbst Interview KdW Knaus der Woche Landkreis Freyung-Grafenau Landkreis Passau Landkreis Regen Landrat Sebastian Gruber Martin Zoidl Mauth Musik Nationalpark Nationalpark Bayerischer Wald Passau Polizei Regen Service Sommer Tourismus Waldkirchen Wetter Wetter Bayerischer Wald Wetterbericht Winter Wirtschaft Woid Woid-Weda Zwiesel

Unsane Moaktblotz-Partner

  • Previous
  • Next

Anzeige

Webcam Skizentrum

  • Previous
  • Next

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Zahnärzte-Mangel auf dem Land? Nicht mit „Bayerwaldzahn“!
  • Kulturkreis Freyung-Grafenau e.V.: Das Jahresprogramm 2023
  • 10 Jahre Onlinemagazin da Hog’n: Es gibt wos zum G’winga (4)
  • Windows 11 kaufen bei IT-NERD24 GmbH – und Geld sparen!
  • LernLandSchaften: Waldkirchen diskutiert – Neureichenau baut

Anzeige

Neueste Kommentare

  • Maria bei 10 Jahre Onlinemagazin da Hog’n: Es gibt wos zum G’winga (4)
  • Maria bei 10 Jahre Onlinemagazin da Hog’n: Es gibt wos zum G’winga (4)
  • Bodil Schmidt-Kehmann bei Da Knaus der Woche: Fingernagelgroßes Mikro-Schwammerl im Woid gesichtet
  • Samuel bei Vergessene Rituale (5): Jul-Fest – wenn Frau Holle weiße Wäsche stiehlt…
  • Zamhoidn Landshut bei Nach Razzia: Wie ist die Reichsbürger-Lage in Niederbayern?

Hog’n-Moaktblotz-Partner

“A Branchenbiachl af Niedaboarisch”, aus der Region für die Region – das ist unser Hog’n-Moaktblotz! Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen aus allen Branchen können sich in unserer Rubrik kurz und übersichtlich präsentieren.

Mehr Informationen

Unterstütze uns

Kritische Hintergrundberichte und spannende Reportagen kosten Zeit und Geld. Damit wir Euch auch in Zukunft unabhängig informieren können, bitten wir Euch um die finanzielle Unterstützung.

Mehr Informationen

Hog’n-Newsletter

Hier geht’s zur Anmeldung für den Hog’n-Newsletter

Mehr Informationen

  • Home
  • Da Hog'n geht um
  • Do geht wos weida
  • Kultur-Hog'n
  • Moaktblotz
  • Service-Hog'n
  • So schaut's aus
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2023 Da Hog’n – Onlinemagazin ausm Woid. Oile Rechte bei uns. Site Admin · RSS-Feed für Beiträge
Sumava.eu - offizieller Partner des Onlinemagazins da Hog'n
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner