Kleiner Arber. „Das Auerhuhn hat für unsere Region eine große Bedeutung“, sagt Landrat Michael Adam – und auch sein Chamer Landratskollege Franz Löffler wisse um die Bedeutung des Urvogels, wie das Lanratsamt Regen per Pressemitteilung informiert. Deswegen unterstützten beide nun die Pläne, ein gemeinsames Auerhuhnschutzgebiet rund um den Arber zu schaffen. Bisher gab es in beiden Landkreisen hierzu eigene Schutzgebietsverordnungen – ab November soll eine gemeinsame Verordnung gelten. Doch nicht nur dies: Zum Schutz des seltenen Vogels soll das Schutzgebiet in Richtung Bretterschachten um ein Drittel erweitert sowie das Wegegebot konkretisiert werden.
„Belange von Mensch und Natur unter einen Hut bringen“
Bei einem gemeinsamen Termin in der Chamer Hütte wurde kürzlich die gemeinsame Verordnung vorgestellt und besprochen. „Mit der Verordnung, die über zwei Landkreisgrenzen und über zwei Regierungsbezirksgrenzen hinweg gelten wird, schaffen wir es, die Zielkonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz zu befrieden. Durch das Wegegebot schließen wir keine Menschen von bestimmten Orten aus, lassen aber der Natur und vor allem den Tieren ihren Raum“, erklärte Landrat Adam. Sein Chamer Amtskollege Löffler betonte, dass man die „Belange von Mensch und Natur unter einen Hut bringen muss“. Einheimische und Urlaubsgäste wollen die Natur in „allen Facetten“ erleben, so Löffler weiter.
Kartierer Rudi Leitl berichtete ebenfalls davon, dass sich Naturschutz und Tourismus nicht ausschließen müssen – „dies zeigen auch die bisherigen Erfahrungen“. Er sprach davon, dass sich die Menschen an das Wegegebot halten – und dass sich der Auerhuhnbestand insbesondere durch die waldfreien Hochlagen infolge von Sturm und Borkenkäferkalamitäten sehr gut entwickelt hat. So finden Experten wie Leitl im Arbergebiet zum Beispiel nach spätestens einer halben Stunde Spuren eines Auerhuhns. Um diesen schützenswerten Bestand nicht zu gefährden, müsse man dem Tier ein Refugium geben. Deshalb begrüße auch er die aufgenommenen Regelungen sowie die Erweiterung des Schutzgebiets.
„Hunde müssen im Schutzgebiet ganzjährige angeleint werden“
Rosemarie Wagenstaller von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regen erinnerte daran, dass das bisherige 1.830 Hektar große Auerwildschutzgebiet 1993 als Ausgleich für die damals ausgewiesene Auerhahn-Loipe entstanden ist.
„Neben der Erweiterung des Schutzgebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Bodenmais beinhaltet die neue Verordnung vor allem die Regelung, im Winter nur markierte Wege zu benutzen. Außerdem müssen Hunde im Schutzgebiet ganzjährig angeleint werden“, sagt Lieselotte Bielmeier. Als zuständige Sachgebietsleiterin Umwelt am Regener Landratsamt sei ihr wichtig, dass der Schutz des Auerhuhns im Konsens mit den Bürgern geschehe. Man strebe eine „Besucherlenkung an und keine Aussperrung. Jeder darf auch von November bis Juni auf markierten Wegen wandern, mit Schneeschuhen gehen, Rad fahren oder Ski laufen.“ Zweck der Regelungen sei, die störempfindlichen Tiere während der Balz, Brut und Jungtieraufzucht möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Verordnung soll zum 1. November in Kraft treten
Manfred Hofmeister von der Unteren Jagdbehörde (LRA Regen) stellte flankierende jagdliche Schutzmaßnahmen bei natürlichen Feinden des Auerhuhns wie Habicht oder Baum- und Steinmarder vor und betonte, „der Luchs ist unser Partner gegen die zunehmende Fuchspopulation“.
Derzeit laufe das Auslegungsverfahren. Der Verordnungsentwurf mit Lageplan liege noch bis 7. September beim Landratsamt Regen und den Gemeinden Arnbruck, Bayerisch Eisenstein, Bodenmais und Drachselsried aus. Bürger und/oder Verbände könnten bis zu diesem Tag Bedenken und Anregungen im Landratsamt vorbringen, zum 1. November soll die Verordnung dann in Kraft treten.
da Hog’n