Hans Buchbans Klage wurde abgewiesen und somit die Rechtsmeinung des Landratsamtes bestätigt, dass er ein Gutachten nach der TA-Lärm vorzulegen hat.
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Hans Buchban muss – wie vom Landratsamt gefordert – ein Gutachten nach der TA-Lärm vorlegen, um mit den Baumaßnahmen im alten Pfarrhaus in Zwiesel beginnen zu können.

Regen/Zwiesel/Landau. Der Landauer Pflegeunternehmer Hans Buchban muss im Streit mit dem Landratsamt Regen ein Gutachten nach der TA-Lärm vorlegen, das hat das Verwaltungsgericht Regensburg einer Pressemitteilung zufolge am Dienstag entschieden. Das Gericht hat allerdings die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen. „Wir rechnen damit, dass wir das schriftliche Urteil im Lauf der nächsten Woche bekommen“, erklärt der stellvertretende Landkreis-Sprecher Günther Weinberger.

Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen

Die Baugenehmigung für den von Buchban geplanten Umbau des alten Pfarrhofes in Zwiesel konnte bisher nicht erteilt werden, weil Buchban dem Landratsamt kein Lärmgutachten nach der sogenannten TA-Lärm vorgelegt hat. Daraufhin hat der Pflegeunternehmer mit der Errichtung einer „Prangertafel“ gedroht. Das Landratsamt sieht die Vorlage eines solchen Gutachtens, in Übereinstimmung mit der Regierung von Niederbayern und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr aber als zwingend erforderlich an, wie es in der Meldung heißt. Buchban hingegen vertrat bislang die Auffassung, dass ein derartiges Gutachten für sein Vorhaben nicht erforderlich sei, und hat deshalb das Landratsamt Regen auf Erteilung der Baugenehmigung verklagt.

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Der „Streit“ zwischen Landrat Michael Adam und Pflegeunternehmer Hans Buchban hatte in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt. Fotos: Archiv
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Im Urteil wurde laut der Pressemitteilung allerdings die Klage abgewiesen und somit die Rechtsmeinung des Landratsamtes vollumfänglich dahingehend bestätigt, dass der Bauherr ein Gutachten nach der TA-Lärm vorzulegen hat. Der Kläger hat zudem auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Wenn Herr Buchban dem Landratsamt nun das geforderte Gutachten vorlegt, und uns die Urteilsbegründung zugegangen ist, werden wir die Genehmigungsfähigkeit selbstverständlich erneut überprüfen. Es könnte aber nach heutiger Meinung des Gerichts auch der Fall sein, dass Herr Buchban einen gänzlichen neuen Bauantrag stellen muss“, wird Weinberger in einer Pressemitteilung zitiert.

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