Nach langer Kontroverse hat das Bundeskabinett eine Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gebilligt. Das meldet die Süddeutsche Zeitung.
Abzugsfähiger Entlastungsbetrag von 1308 Euro
Alleinerziehende Steuerpflichtige können demnach einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.
Der Entlastungsbetrag, der seit 2004 unverändert war, steigt 2015 um 300 Euro, 2016 um 600 Euro. Für jedes weitere Kind werden 240 Euro mehr von der Steuer freigestellt.
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