Freyung. Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.000 Euro für einen „berauschenden“ Abend mit Freunden – das hatte sich ein 22-Jähriger wohl etwas anders vorgestellt. Auch Richter Klaus Fruth hatte für den „All-You-Can-Schnupf-Abend“, wie er ihn selbst betitelte, nur wenig übrig. Dem Angeklagten wurden von der Staatsanwaltschaft im Zeitraum Februar bis Juni 2014 mehrere Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen. Insgesamt soll der Angeklagte während dieser Zeit bis zu 23 Gramm Methamphetamine (in Szenekreisen häufig als „Crystal Speed“ bezeichnet), zehn Gramm Haschisch und fünf Gramm Marihuana erworben haben, in der Absicht, dies später gewinnbringend zu vertreiben.

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N-Methylamphetamin, besser bekannt als „Crystal Speed“ oder „Crystal Meth“ ist ein weißes, pulverförmiges, leicht kristallines Rauschmittel mit hohem psychischem Abhängigkeitspotential. Ein 22-Jähriger musste sich wegen dem Erwerb und der Vergabe der verbotenen Substanz vorm Freyunger Landgericht verantworten.

Der Angeklagte zeigte sich schon zu Beginn der Verhandlung im Freyunger Amtsgericht geständig und gab an, die genannten Substanzen mit einem Gesamtwert von zirka 1.400 Euro unerlaubt erworben zu haben. Er versicherte jedoch, diese nur für den Eigengebrauch gekauft zu haben – ein Weiterverkauf sei nie beabsichtigt gewesen. Allerdings habe er diese in einer gemeinsamen Runde mit Freunden geteilt, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen.

Positive soziale Entwicklung feststellbar

Bereits am 7. Mai 2014 wurde der Angeklagte wegen eines ähnlichen Vergehens zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt, außerdem zog der Richterspruch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich. Nach eigenen Aussagen wolle sich der 22-Jährige aber nun vollständig aus dem Drogen-Milieu verabschieden, seinen Führerschein wiedererlangen und einer geregelten Arbeit nachgehen. Die drei bereits durchgeführten, unangekündigten Urintests, in denen keine verbotenen Substanzen nachgewiesen werden konnten, der Erwerb eine Arbeitsstelle und der Bericht der Jugendgerichtshilfe sprachen dabei deutlich für die Entwicklung des Angeklagten.

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Trotz der positiven sozialen Entwicklung, verwiesen Richter und Staatsanwalt einvernehmlich auf die Gefahr und das Suchtpotential, das insbesondere vom Psychopharmaka „Crystal Speed“ ausgeht. Auch wenn es aufgrund der erworbenen Mengen durchaus plausibel sei, dass die Rauschmittel für den späteren Vertrieb erworben worden seien, erklärte Fruth, könne dem Angeklagten der Vertrieb der Drogen aus Mangel an Beweisen nicht nachgewiesen werden. Daher beschränkte sich das Urteil gemäß § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG auf den unerlaubten Erwerb und die Abgabe von Betäubungsmittel in sechs Fällen.

Erneuter „Ausrutscher“ wird nicht geduldet

Somit stehen für den Angeklagten am Ende neun Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.000 Euro zu Buche. Die Geldstrafe soll in zehn Monatsraten an die Suchtberatung der Caritas überwiesen werden. Bei einem erneuten „Ausrutscher“ im Umgang mit Betäubungsmittel muss der 22-Jährige jedoch zu einer neunmonatigen Haftstrafe antreten. Um dies zu vermeiden wird dem Verurteilten für zwei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und es werden regelmäßige „Drogen-Screenings“ durchgeführt.

Johannes Gress

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