Freyung. Vor dem Amtsgericht Freyung musste sich ein bereits mehrfach vorbestrafter Täter wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Der 28-jährige Angeklagte soll im Mai dieses Jahres in mindestens drei Fällen Cannabis an einen Minderjährigen verkauft haben. Nach teils widersprüchlichen Zeugenaussagen kam der Richter am Schluss der rund zweistündigen Verhandlung zum Urteil, den bereits laufenden Freiheitsentzug des Angeklagten von einem Jahr auf insgesamt 26 Monate auszudehnen.
Der als Zeuge geladene, frühere Mitbewohner des Angeklagten, zeigte diesen wegen des Verkaufs von 1 bis 3 Gramm Marihuana in mindestens 50 Einzelfällen an. Der zum Tatzeitpunkt minderjährige Mitbewohner gab bei der Polizei an, dass er selbst Empfänger der Drogen gewesen sei. Er wolle mit dem Schritt der Selbstanzeige einen Schlussstrich unter seine Drogenvergangenheit setzen. Der bereits elffach vorbestrafte Angeklagte – unter anderem wegen Drogendelikten und Diebstahl -, der aktuell wegen eines anderen Vergehens in der JVA Passau einsitzt, dementierte diese Aussage bis zum Schluss.
Freiheitsentzug um 14 Monate verlängert
Während einer kurzen Unterbrechung, zogen sich der Richter, die beiden Schöffen, der Verteidiger und der Staatsanwalt zu einem Rechtsgespräch zurück, kamen jedoch ergebnislos in den Gerichtssaal zurück. Nach einer erneuten Zeugenbefragung konnte dem Angeklagten zwar die Schuld nachgewiesen werden, jedoch nur in drei von ursprünglich 50 angegebenen Einzelfällen. Der §29a BtmG sieht für dieses Vergehen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor, da es sich beim Täter um eine Person handelt, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, und die Empfängerperson zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Da aufgrund des Vorstrafenregisters kein minderschwerer Fall vorliegt, wird der bereits bestehende Freiheitsentzug um 14 Monate erweitert.
Johannes Gress
Das mit der freien Presse meinen Sie doch nicht ernst.
Natürlich weiß ich, daß es eine Pressefreiheit gibt, aber doch keine freie Presse.
Falls doch, sollten wir uns einmal treffen.
Freundliche Grüße
josef schwannberger