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Start im Landkreis REG Adam vs. Buchban: Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition und Anzeigen scheitern

Adam vs. Buchban: Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition und Anzeigen scheitern

veröffentlicht von da Hogn | 23.06.2015 | 2 Kommentare
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Landau/Zwiesel. Der Landauer Pflege-Unternehmer Hans Buchban und zwei weitere Unternehmer hatten Landrat Michael Adam unlängst bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf angezeigt. Der Vorwurf: Der Landkreis bevorzuge bestimmte Unternehmer bei der Vergabe von Asylunterkünften. Zudem hatte Buchban über seinen Anwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Regen und den Landrat bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt hatte, hat nun einer Pressemitteilung zufolge auch die Regierung reagiert. Nach Ansicht der Rechtsaufsichtsbehörde besteht „keine Veranlassung, rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen das Landratsamt Regen einzuleiten“.

asdasd

Das Duell Adam vs. Buchban geht in die nächste (und vielleicht letzte?) Runde. Dieses Mal geht der Regener Landrat als klarer Sieger hervor – die Justiz gibt dem SPD-Politiker recht.

Zufrieden mit dem Ergebnis zeigt sich Landrat Michael Adam: „Wir haben nichts anderes erwartet, dennoch ist es nun natürlich auch gut zu lesen, dass man uns keinerlei Vorwürfe machen kann.“ Im Landratsamt habe man stets korrekt gehandelt, betont der Amtschef – und wenn das nun auch von der Regierung schriftlich so festgestellt wird, dann sei dies eine „Bestätigung der Arbeit“. Der Landkreis war und ist bei der Anmietung von geeigneten Objekten gefordert – und obwohl man oft unter Zeitdruck arbeiten müsse, sei man hier besonders um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen bemüht. In diesem Zusammenhang lobt Adam besonders die Mitarbeiter am Landratsamt Regen: „Als Landrat bin ich froh, dass ich hier auf erfahrene und engagierte Mitarbeiter mit dem entsprechenden Fachwissen zurückgreifen kann. Weil ich die Kompetenz der Beschäftigten kenne, habe ich nie daran gezweifelt und keinen Moment daran gedacht, dass die Regierung zu einem anderen Ergebnis kommen kann.“

Auch die Petition im Landtag ist gescheitert

In dem Antwortschreiben an den Rechtsvertreter von Hans Buchban, das auch in Kopie dem Landkreis Regen zuging, verweist die Regierung unter anderem auf die ausstehenden juristischen Entscheidungen um das Objekt in Zwiesel. Der Unternehmer möchte dort im alten Pfarrhaus eine Intensivpflegeeinrichtung installieren, das Landratsamt fordert im Rahmen der notwendigen Baugenehmigung ein Lärmgutachten nach der TA Lärm. Hans Buchban konnte oder wollte dieses Gutachten laut einer Mitteilung an die Medien bisher nicht erbringen.

Demnächst soll gerichtlich Entschieden werden, ob Hans Buchban auch ohne TA-Lärm-Gutachten eine Baugenehmigung für das alte Pfarrhaus in Zwiesel bekommt. Foto: Archiv Döhler

Demnächst soll gerichtlich Entschieden werden, ob Hans Buchban auch ohne TA-Lärm-Gutachten eine Baugenehmigung für das alte Pfarrhaus in Zwiesel bekommt. Foto: Archiv Döhler

Zuletzt scheiterte dieser mit einer Petition im Landtag. Diese wurde als unzulässig zurückgewiesen. Einstimmig kamen die Abgeordneten um Ausschussvorsitzende Sylvia Stiersdorfer zu der Entscheidung, dass sich der Ausschuss nicht in laufende gerichtliche Entscheidungen einmischen könne. Sollte Buchban auch vor Gericht keine Baugenehmigung erteilt bekommen, wovon neben den Landratsamtsvertretern auch die Ministeriumsvertreter ausgehen, kann Buchban den Ausschuss noch einmal anrufen. Noch anhängig ist die Klage des Unternehmers vor dem Verwaltungsgericht.

„Wir gehen davon aus, vor Gericht zu gewinnen“

Doch auch dieser Klage sieht man im Landratsamt Regen gelassen entgegen. „Wir gehen natürlich auch davon aus, dass wir vor Gericht gewinnen“, wird Heiko Langer, Pressesprecher des Landratsamtes Regen, in einer Pressemitteilung zitiert. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahmen der übergeordneten Behörden. Dort teile man uneingeschränkt die Rechtsansicht des Landratsamtes. So hofft Langer, dass ein Gerichtstermin baldmöglich feststeht, denn dann könnte man „hoffentlich die Angelegenheit endgültig abschließen.“ Zu guter Letzt weist der Pressesprecher darauf hin, dass Hans Buchban immer noch die Möglichkeit habe, ein Gutachten vorzulegen, das bestätigt, dass die Werte nach TA Lärm eingehalten werden – „dann könnte er die entsprechende Nutzungsänderung genehmigt bekommen“.

–> alles zum Thema „Buchban vs. Adam“ gibt‘ hier zu lesen (einfach klicken)

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Schlagwörter: Anzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde, Hans Buchban, Heiko Langer, Michael Adam, Petition, Petitionsausschuss, Regen, Staatsanwaltschaft Deggendorf, TA-Lärm, Zwiesel
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2 Kommentare bei "Adam vs. Buchban: Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition und Anzeigen scheitern"

  1. Jupp sagt:
    25. Juni 2015 um 19:48 Uhr

    Der Landkreis Regen hat eine der höchsten Suizidraten im Bundesgebiet und keiner weiß, wieso.
    Richter wären unabhängig, hat mir kürzlich ein Bundespolitiker geschrieben.
    Ich suche einen Richter für Arzthaftung, Anwaltshaftung und Amtshaftung – ein zugelassener Vollzugsbeamter täte es ggf. auch, habe ich zurückgeschrieben.

    Kennen Sie jemanden, der Interesse hat an einem Menschen- bzw. Kinderrecht oder wenigstens das Grundgesetz oder die Bayerische Verfassung kennt ?

    Antworten
  2. Josef Schwannberger sagt:
    26. Juni 2015 um 01:19 Uhr

    formlos – fristlos – fruchtlos sagen Juristen zu Petitionen.
    Beschwerden bringen allerdings auch nichts und daß Regen eine der höchsten Suizisraten hat interessiert auch keinen.
    „Der Mensch beginnt erst beim Juristen“ hat der Bayerische Ministerpräsident kürzlich erkannt.

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