Zwiesel/Grafenau. (Hubert Demmelbauer, Vorsitzender der Bürgerbewegung zum Schutz des Bayerischen Wald, mit einem abschließenden Text in der Naturzonen-Diskussion:) Im Onlinemagazin „da Hog’n“ ließ vor kurzem die Nationalparkverwaltung ihre (jetzt ehemalige) Pressesprecherin Dr. Kristin Beck „Tacheles reden“. Im Nationalpark Bayerischer Wald stehe eine Entwicklung zur Schutzgebietskategorie Ib, also als so genanntes „Wildnisgebiet“, nicht zur Debatte. Auch das aktuelle Management des Nationalparks gebe keinerlei Anlass, dies anzunehmen, schrieb die Pressesprecherin.
Aufforderung, in den Gesetzen den Begriff „Wildnis“ zu verankern
Nun hat sich der Münchner Natur- und Umweltjournalist Till Meyer zu Wort gemeldet. Mit einer „Richtigstellung“ bezog er Position in der laufenden Diskussion um den Nationalpark und seine Naturzonen. Er behauptete, dass die unter den Hog’n-Bericht bereitgestellten Resolutionen beim 9. World Wilderness Congress in Mérida, Mexiko, von ihm verfasst und eingebracht worden waren – und nicht vom damaligen Nationalpark-Leiter Karl-Friedrich Sinner. Dieser habe damit nichts zu tun und es habe hierzu auch keinerlei vorherige Absprachen gegeben.
In der Tat ist die Resolution Nummer 7 mit dem Titel „Wildnisgebiete in Europa“, die Karl-Friedrich Sinner bei diesem internationalen Kongress am 13. November 2009 in Zusammenarbeit mit der Präsidentin der Föderation EUROPARC, Erika Stanciu, und Jo Roberts, der Direktorin von Wilderness Foundation UK, eingebracht hatte, in meinem Hogn-Artikel nicht mit einem Link verbunden worden. Dafür wurde aber die von Till Meyer verfasste Resolution Nummer 32 mit dem Titel „Grenzüberschreitender Wildnisschutz an der Tschechisch-Bayerischen Grenze“ versehentlich gleich zweimal verlinkt.
Bei der Einbringung von Till Meyers Resolution hatten die frühere Leiterin der Abteilung Forschung und Naturschutz im Nationalpark Šumava, Zdenka Křenová, und die österreichische Wildbiologin Barbara Promberger-Fürpass sekundiert. Mit dieser Resolution war die Aufforderung an die Gesetzgeber in Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik verbunden, das gemeinsame Kerngebiet der Nationalparke Bayerischer Wald und Šumava in den Rechtsstatus eines IUCN-Schutzgebietes der Management-Kategorie Ib (Wildnisgebiet) zu überführen und in den Umweltgesetzen der Länder bzw. des Bundes den Begriff „Wildnis“ zu verankern.
So sollte die rechtliche Voraussetzung geschaffen werden
Die Resolution Nr. 7, an der Karl-Friedrich Sinner mitgewirkt hatte, war an das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten gerichtet mit dem Ersuchen, einen besonderen Schutzgebiets-Status für europäische Wildnisgebiete zu schaffen. Im Anhalt an das US-amerikanische Wildnis-Konzept sollten Wildnisgebiete der IUCN-Kategorie Ib nach den Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN/WCPA) auch in Europa ausgewiesen werden – mit dem Ziel, diese Flächen frei zu halten von Straßen, Stromleitungen oder sonstigen Bauwerken der Zivilisation.
Dem Journalisten Till Meyer und dem Nationalpark-Leiter Karl-Friedrich Sinner war es zweifellos ein gemeinsames Anliegen, anlässlich der anstehenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes dafür zu sorgen, dass die Schutzgebietskategorie Wildnis gemäß der IUCN-Definition-Ib in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. So sollte die rechtliche Voraussetzung geschaffen werden, das Kerngebiet der Nationalparke Bayerischer Wald und Šumava in den Status eines Wildnisgebietes zu überführen.
Zur Vorbereitung der Resolutionen, die am 13. November 2009 von der Vollversammlung der 9. Weltwildniskonferenz verabschiedet wurden, hatten Mitarbeiter der Nationalparkverwaltungen Bayerischer Wald und Šumava, namentlich der Sachgebietsleiter für Naturschutz, Hans Kiener, und Zdenka Křenová, in einer Video-Schau das Projekt „Europas wildes Herz“ den Delegierten vorgestellt. Dabei präsentierten sie die „Richtlinien für das gemeinsame Kerngebiet der Nationalparke Šumava und Bayerischer Wald – Europas wildes Herz“. Deren Erstellung war vereinbart worden bei einem Treffen der Nationalparkleiter am 13. März 2008 – als Reaktion auf das Schengen-Abkommen, das im Dezember 2007 in Kraft getreten war.
Durch diesen Vertrag wurde nämlich den Touristen ein freier Grenzübertritt zwischen den Ländern ermöglicht. Weil jedoch die Nationalparkverwaltungen beiderseits der Grenze ihre Schutzgebiete „durch einen erhöhten Erholungsdruck bedroht“ sahen, wurde beschlossen, ein Wildnisgebiet der IUCN-Kategorie Ib auszuweisen, um die Waldwildnis vor den Menschen zu schützen. Zu diesem Zweck erfand man das Projekt „Europas wildes Herz“. Und die Regierung von Niederbayern erließ dazu eine neue „Verordnung zur Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald“ mit Wirkung vom 15. Juli 2009.
2009 beschäftigte sich erstmals der Kreistag Regen damit
Mit internationaler Unterstützung sollte die Ausweisung eines großen Wildnisgebietes der IUCN-Management-Kategorie Ib an der Grenze zwischen Bayern und Böhmen gelingen. Dafür warb die Nationalparkverwaltung auf mehreren großen internationalen Konferenzen mit erheblichem Einsatz, so zum Beispiel bei der Konferenz EUROPARC 2008 in Brašov/Rumänien, bei der Generaldirektion Umwelt in Brüssel, bei der Konferenz über „Wildnis“ in Prag, bei der Konferenz EUROPARC 2009 in Strömstad/Schweden und bei der 9. Weltwildniskonferenz WILD 9 in Merida/Mexiko. Den von den Wildnisplänen betroffenen Menschen im Bayerischen Wald erteilte man jedoch erst auf Nachfrage ausweichend Auskunft. Die Nationalparkverwaltung hat von sich aus weder die Gemeinden noch die Bürgermeister und Landräte über das Wildniskonzept für das Schutzgebiet „Nationalpark Bayerischer Wald“ aufgeklärt. Erstmals öffentlich diskutiert wurde über das Projekt „Europas wildes Herz“ bei einer Sitzung des Kreistages Regen am 15. Juli 2009 in Zwiesel.
Die Bundesregierung beschloss im Frühjahr 2009 den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege“, in dem festgelegt war, dass „Nationalparke zum Ziel haben, in mehr als drei Viertel ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten“. Damit wären die deutschen Nationalparke in Wildnisgebiete umfunktioniert worden mit dem vorrangigen Managementziel Prozessschutz auf mindestens 75 Prozent der Fläche. Dies lehnten jedoch die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ab. Auch der Bundesrat stimmte den von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Paragrafen 24 (Nationalparke) nicht zu. So trat am 1. März 2010 ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, das die Kategorie Wildnis im Katalog der zu schützenden Teile von Natur und Landschaft nicht enthält.
Weil die Schutzgebietskategorie Wildnis im Bundesnaturschutzgesetz nicht vorgesehen ist, dürfen in deutschen Nationalparken keine Wildnisgebiete der Management-Kategorie Ib nach IUCN ausgewiesen werden. Die Bayerische Staatsregierung hatte jedoch am 17. September 2007 ein Dekret erlassen, mit dem für das Gebiet des Nationalparks Bayerischer Wald die Umwandlung in Wildnis verfügt worden war. Dies geschah durch die obligatorische Order, auf 75 Prozent der Nationalparkfläche jede menschliche Einflussnahme zu unterlassen.
Die Bayerische Staatsregierung wollte davon nichts wissen
Dieses Handlungsverbot im Paragrafen 12a (Naturzone) der Nationalparkverordnung steht nicht nur im Widerspruch zu der in der Verordnung festgelegten Zweckbestimmung des Nationalparks mit den entsprechenden Handlungspflichten – zum Beispiel verankert im Paragrafen 14 (Hochlagenwald). Es steht auch im Widerspruch zum Bundesnaturschutzgesetz, mit dem der Bund unmittelbar geltende Regelungen für den Naturschutz und die Landschaftspflege in Deutschland getroffen hat.
Nach dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 mussten bestehende Normenkollisionen mit den Bestimmungen der Naturschutzgesetze der Bundesländer aufgelöst werden. Deshalb beschloss der Landtag des Freistaates Bayern am 23. Februar 2011 ein neues Bayerisches Naturschutzgesetz. Nach dieser Gesetzesänderung ist auch die Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald der neuen Rechtslage anzupassen. Der Paragraf 12a (Naturzone) muss deshalb aufgehoben werden! Doch die Bayerische Staatsregierung will davon offenbar nichts wissen.
So hat der Prozessschutz nach dem verführerischen Motto „Natur Natur sein lassen“ zum Absterben der Nationalparkwälder auf Tausenden von Hektaren geführt. Allein im Rachel-Lusen-Gebiets des Nationalparks ist bis zum Jahr 2008 schon mehr als die Hälfte des Waldbestandes in der so genannten „Naturzone“ durch Borkenkäferfraß abgestorben und in „Totholzflächen“ verwandelt worden. Ein Ende des Waldsterbens in den so genannten „Naturzonen“ ist nicht abzusehen.
Doch die Nationalparkverwaltung gibt schon seit einigen Jahren keine Zahlen mehr bekannt über den Zugang an Totholzflächen in den „Naturzonen“. In den Jahresberichten werden die „Totholzflächen“ überhaupt nicht mehr erwähnt. Weil nach dem Orkan Kyrill 2007 die Nationalparkverwaltung ausgedehnte Windwurfflächen überwiegend in den Hochlagen zwischen Falkenstein und Rachel nicht aufarbeiten ließ, kam es auch im Erweiterungsgebiet des Nationalparks zu einer Massenvermehrung der Borkenkäfer. Bei der Räumung der vom Käfer befallenen Bergfichtenwälder entstanden riesige Kahlflächen.
Betretungsrecht im Nationalpark wird immer mehr eingeschränkt
In seinem Beitrag zur Naturzonen-Diskussion schwärmt der Umweltjournalist Till Meyer von den Wildnisgebieten in den USA. Als Managementziel stellt er die „Besucherfreiheit“ heraus, die den besonderen Charme eines IUCN-Ib-Schutzgebiets ausmache. Leider wird es den Menschen im Nationalpark Bayerischer Wald systematisch verwehrt, diese „Besucherfreiheit“ zu nutzen. Denn im Kerngebiet ist das Verlassen der Wege grundsätzlich verboten. Dort, wo „Naturzonen“ ausgewiesen worden sind, hat die Nationalparkverwaltung das noch vorhandene Forstwegenetz weitgehend zerstört. Allein im Tal der Großen Deffernik nördlich von Zwieslerwaldhaus sind im November 2009 nach der Ausweisung einer über drei Quadratkilometer großen „Naturzone“ ehemalige Waldstraßen auf rund zwölf Kilometer Länge durch Bagger zerstört worden.
Die Maßnahme wurde als „Renaturierung“ bezeichnet. Heute ist das ganze Tal unzugänglich – die Borkenkäfer haben die fichtenreichen Waldbestände zum größten Teil vernichtet. Die früher vorhandenen Wege und Wandersteige sind nicht mehr oder nur noch auf kurzen Teilstrecken begehbar. Denn sie werden nicht frei geschnitten, wenn Bäume umstürzen oder herab fallende Baumteile den Durchgang blockieren. So wird das Betretungsrecht im Nationalpark durch die stillschweigende, schleichende Auflassung von Wegen und Steigen sowie durch die planmäßige „Renaturierung“ alter Forstwege immer mehr eingeschränkt. Mit Besucherfreiheit hat das nichts zu tun, denn wo im Kerngebiet keine Wege sind, dürfen sich Menschen nicht aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie „die Fähigkeit und die Ausrüstung haben, ohne Hilfestellung in der Wildnis zu überleben“!
Nach Abschluss der 9. Weltwildniskonferenz in Mexiko haben der Journalist Till Meyer und die Nationalpark-Sachgebietsleiter Hans Kiener und Zdenka Křenová Ende 2009 einen gemeinsamen Bericht über das Projekt „Europas wildes Herz“ im International Journal of Wilderness veröffentlicht. Diese Publikation ist sicher miteinander abgesprochen worden.
„Natur Natur sein lassen“ – Wirklichkeit oder loses Versprechen?
Dass das Projekt „Europas wildes Herz“ primär zur Einschränkung des Rechts auf freien Grenzübertritt erfunden worden ist, um der „Gefahr eines zunehmenden Erholungsdrucks zu begegnen als Folge des Schengen Abkommens, das den Touristen einen unbeschränkten Grenzübertritt erlaubt“, wurde auch schon durch einen früheren Artikel von Till Meyer im International Journal of Wilderness vom August 2008 zum Ausdruck gebracht.
Seit 25 Jahren gilt der Spruch „Natur Natur sein lassen“ als Leitmotiv des Naturschutzes im Nationalpark Bayerischer Wald. Die Nationalparkverwaltung verweist stolz auf die Urwaldrelikte im Falkensteingebiet, die Till Meyer im Mai 2009 zusammen mit dem Präsidenten der Weltwildniskonferenz, Vance Martin, bestaunt hat. Diese urtümlichen Waldbestände sind nicht entstanden in alten Naturzonen, auf die der Mensch keinen Einfluss nahm, wie der ehemalige Nationalparkleiter Karl-Friedrich Sinner behauptete. Um auch künftigen Generationen Bilder der natürlichen Baumartenmischung und imposanter, uriger Waldbestände zu erhalten, hat die Königliche Forstverwaltung 1914 in den Staatswaldungen des Bayerischen Waldes so genannte Schonbezirke eingerichtet – Rißloch (Forstamt Bodenmais), Arber (Forstamt Bodenmais und Rabenstein), Mittelsteighütte (Forstamt Zwiesel-West), Höllbachgespreng (Forstamt Zwiesel-Ost) und am Rachel (Forstamt Klingenbrunn und Spiegelau).
Das Ziel: Sicherung der Lebensvielfalt
In den Schonbezirken hatte jede Holznutzung zu unterbleiben. Ausgenommen waren aber die Nutzungen, die mit Rücksicht auf den Waldschutz oder zur Forstrechtsbefriedigung nicht zu vermeiden waren. Nur durch Naturereignisse angefallene, zum Beispiel durch Forstinsekten beschädigte oder durch Sturmwinde geworfene Stämme, durften aufgearbeitet werden. Die Nutzung „solcher kranker Stämme“ hielt man für unumgänglich, „weil nicht der Vermehrung schädlicher Forstinsekten und damit der Vernichtung vielleicht des ganzen Bestandes Vorschub geleistet werden sollte“. Die Jagdausübung war vollständig zu unterlassen und dem Bestand an Pflanzen und Tieren in den Schonbezirken möglichster Schutz gegen Eingriffe aller Art zuzuwenden.
Den urtümlichen Charakter des Waldgebietes zu bewahren, war der Forstverwaltung ein großes Anliegen. Die vor hundert Jahren noch vorhandenen Urwaldbestände sollten pfleglich erhalten werden für die Nachwelt. Welche Maßnahmen zu diesem Zweck ergriffen worden sind, ist zum Beispiel aus einem Schreiben des Forstamtes Zwiesel-Ost an das Landratsamt Regen vom 9. Juni 1950 zu ersehen. Hierin teilte der Forstamtsleiter Konrad Klotz dem Landratsamt Regen mit, dass der Borkenkäfer im Naturschutzgebiet Höllbachgespreng in beängstigendem Umfang auftritt und dort einen Gefahrenherd bildet, dem entgegen getreten werden muss. „Das Forstamt ist daher gezwungen, Fangbäume und vom Käfer befallene Bäume einzuschlagen“, meldete das Forstamt die geplanten Maßnahmen der Naturschutzbehörde.
Es trifft also nicht zu, dass die heute noch bestehenden Urwaldrelikte beim Zwieslerwaldhaus und am Falkenstein aus „Naturzonen“ entstanden sind, auf die der Mensch keinen Einfluss nahm. Die ursprünglichen Hochlagenwälder in den früheren Schutzgebieten am Rachel und am Lusen sind vor weniger als zwei Jahrzehnten schlagartig abgestorben – infolge von Borkenkäferfraß. Das sollte den „Prozessschützern“ von heute zu denken geben, wenn sie immer größere Waldflächen diesem unbedingten Diktat unterstellen wollen, das lautet „Natur Natur sein lassen“! Unser Ziel heißt nicht fortschreitende Verwilderung mit offenem Ausgang („Prozessschutz“), sondern Sicherung der Lebensvielfalt. Im Rahmen der Zweckbindung des Nationalparks muss auch der Erholungswert der Wälder als wirtschaftliches Entwicklungspotenzial der Region erhalten und gefördert werden.
Hubert Demmelbauer
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