Waldkirchen. Der Stadt Waldkirchen droht eine Rückzahlung von Zuschüssen für den Unterhalt von Straßen, wie das Landratsamt Freyung-Grafenau jüngst informierte. Diese zahle in seiner Funktion als Staatsbehörde regelmäßig Straßenunterhaltungs-Zuschüsse an die Gemeinden im Landkreis aus. „Im Rahmen einer überörtlichen Rechnungsprüfung hat das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Bayreuth festgestellt, dass es zu Überzahlungen an die Stadt Waldkirchen gekommen sein soll“, heißt es in einer Pressemitteilung. Und weiter:
„Derzeit läuft noch eine Überprüfung der Länge des Straßennetzes der Stadt Waldkirchen durch die Regierung von Nieder-bayern. Das Landratsamt wurde nun angewiesen, jetzt einen ersten Teilbetrag unverzüglich per Bescheid zurückzufordern.
Landrat Sebastian Gruber hat sich unterdessen an das Finanzministerium gewandt, um doch noch eine Lösung zugunsten der Stadt zu erreichen. Unterstützt wird er dabei von Staatsminister Helmut Brunner und MdL Max Gibis. ‚Dennoch muss der Stadt nun ein Bescheid zugestellt werden, zur vorsorglichen Fristwahrung. Es wird jedoch bewusst auf eine sofortige Vollziehung verzichtet und der Bescheid wurde so gestaltet, dass die Stadt nicht binnen der eigentlich üblichen Monatsfrist Klage erheben muss‘, informiert Landrat Sebastian Gruber. ‚Da es keine Anzeichen gibt, dass die Stadt die Überzahlungen bewusst herbeigeführt hat, soll die Zeit genutzt werden, um doch noch zu einer praktikablen Lösung zu kommen‘, kündigt Gruber an.“
„Es handelt sich um einen sehr komplexen Fall“
Wie hoch die Summe der Überzahlungen genau ist, ist laut Judith Wunder, Pressesprecherin am Landratsamt Freyung-Grafenau, noch nicht geklärt. Auf Hog’n-Nachfrage teilt sie mit: „Die anzuerkennende Kilometer-Länge konnte von der Regierung noch nicht endgültig ermittelt werden, insoweit ist eine Angabe hierzu noch nicht möglich. Es handelt sich um einen sehr komplexen Fall.“ Die Komplexitiät versucht Wunder wie folgt aufzulösen: „Im Zuge der Gebietsreform sind eine Reihe von kleineren Gemeinden in der Stadt Waldkirchen aufgegangen. Die Stadt Waldkirchen hat ihr Straßennetz also quasi von verschiedenen Gemeinden übernommen. Hinzu kommt, dass die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts in der Anwendung durchaus anspruchsvoll sind – und die Erstanlage vieler Gemeindestraßen noch zur Zeit der später eingemeindeten Kleingemeinden erfolgt ist.“
Dies alles führe dazu, dass die Feststellung der exakten Straßenlänge mit großem Aufwand verbunden sei – was nicht nur für die rechtliche Bewertung gelte, „sondern erst recht für die Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen, die juristisch zu beurteilen sind“, so die Amtssprecherin.
Wie es in der obigen Mitteilung vielsagend heißt, gehe es Landrat Gruber darum, „dass den Interessen der Stadt Waldkirchen Rechnung getragen werden kann“. Was dies wiederum bedeute, erklärt Judith Wunder wie folgt: „Hierzu sind Abstimmungen zwischen Behörden unterschiedlicher Zuständigkeitsbereiche und verschiedener Ebenen notwendig. Konkrete Möglichkeiten werden sich daher erst ergeben, wenn der Abstimmungsprozess fortgeschritten und die Bestimmung der endgültigen Gemeindestrassenlängen vorangekommen ist. Deshalb kann die Aussage zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht konkreter sein.
17.220 Euro: erster Teilbetrag „unverzüglich“ zurückzufordern
Der erste Teilbetrag, den das Landratsamt von der Stadt Waldkirchen nun „unverzüglich per Bescheid“ zurückzufordern habe, beträgt laut Landratsamtssprecherin Wunder 17.220 Euro.
Und was sagt Waldkirchens Bürgermeister Heinz Pollak zu der ganzen Angelgenheit? „Die Stadt Waldkirchen wird Rechtsmittel gegen die Rückforderung der Straßenunterhalts-Zuschüsse sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach einlegen.“ Wie die Heimatzeitung berichtet, habe Pollak bereits im März die drohende Rückzahlung bei einem Gespräch mit dem Passauer Landtagsabgeordneten Gerhard Waschler angemerkt. „Möglicherweise seien schon vor Jahren die Länge der Gemeindestraßen, derzeit mit mehr als 200 Kilometern angegeben, falsch berechnet worden“, heißt es in der Samstagsausgabe.
da Hog’n