Immer mehr Senioren zahlen Steuern und müssen zum Beispiel wegen ihrer Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler e.V. aktuell hin.
- Grund ist die nachgelagerte Besteuerung. Danach bleibt nur noch ein Teil der Rente steuerfrei. Je später man in Rente geht, desto geringer ist der steuerfreie Anteil.
- Senioren, die im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, können noch mehr als 1.500 Euro pro Monat im Jahr steuerfrei einstreichen. Wer im vergangenen Jahr Rentner wurde, kann nur noch rund 1.220 Euro im Monat steuerfrei erhalten
- Jetzt heißt es auch für immer mehr Senioren: Belege sammeln, um die Steuerlast bei der Einkommensteuererklärung womöglich zu senken (z.B. bei Ausgaben für die Gesundheit oder Aufwendungen für Handwerker oder eine Haushaltshilfe).
Kommen weitere Einnahmen hinzu, muss neu gerechnet werden
Wer als Senior die „kritischen“ Beträge mit seiner gesetzlichen Rente überschreitet, sollte sich um seine Einkommensteuererklärung kümmern. Kommen weitere Einnahmen etwas aus privaten Versicherungen oder Vermietungen hinzu, muss neu gerechnet werden. Dafür gelten dann andere steuerrechtliche Regelungen.
Bis spätestens 1. Juni muss die Erklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abgegeben werden. Wer seine Erklärung bei einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, hat bis zum Jahresende Zeit.
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Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne weiter:
HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung
Tel.: 08551/91 40 49
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