Regen. Nein, ein Kavaliersdelikt ist das wahrlich nicht. Über zwei Jahre hinweg hat ein in Thurnhof bei Regen wohnender Mann systematisch Müll verbrannt – einmal wöchentlich hat er sich so seines Unrats entledigt. Schon 2009 wurde der Betroffene wegen des „unerlaubten Umgangs mit Abfällen“ belangt, sodass er im aktuellen Fall (siehe unten stehende Polizei-Mitteilung) zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. „Es ist bei uns nicht ohne Grund verboten, seinen Müll im Garten einfach zu verbrennen. Bei einem Einzelfall wäre ein Strafbefehl wohl übertrieben gewesen. Da hier aber System dahinter steckt, begrüßen wir die Haltung der Staatsanwaltschaft“, sagt Jens Schlütter vom BUND Naturschutz, Kreisgruppe Regen, dazu.

In Thurnhof bei Regen hat ein Rentner über zwei Jahre hinweg systematisch seinen Müll verbrannt. Foto: Klaus Döhler
„Er nimmt regelmäßig die Mülltüten aus den Tonnen und verbrennt sie hinter seiner Scheune“, schreibt ein Leser an die Hog’n-Redaktion. „Das ist ein Skandal.“ Der Leser teilt zudem mit, dass sich mit dieser Angelegenheit bereits die Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftige. Die Schwere des Vergehens wird durch einen Blick ins Strafgesetzbuch (StGB, § 326, Absatz 1) bestätigt – dort heißt es: „Wer unbefugt Abfälle, die (…) nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen (…) oder einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden (…), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Wäre die Müllverbrennung in Thurnhof also eine einmalige und nicht vorsätzliche Tat gewesen, wäre die Justiz nicht aktiv geworden.
Auf Nachfrage des Onlinemagazins „da Hog’n“ teilt die Polizeiinspektion Regen in einer E-Mail dazu mit:
Wie polizeiliche Ermittlungen ergaben, verbrannte ein Rentner aus dem Landkreis Regen vermutlich seit Mitte 2012 bis Anfang November 2014 auf einer kleinen Freifläche seines Anwesens nahe Regen einmal wöchentlich Hausmüll, welcher aus von ihm vermieteten Wohnungen stammte. Da sich der Mann offensichtlich Gebühren sparen wollte und er zu wenige Restmülltonnen angemeldet hatte, verbrannte er den restlichen Müll, welchen er laut seinen Angaben vorher getrennt hat, kurzer Hand auf seinem Anwesen. Etwaige Genehmigungen hierfür besaß der Rentner nicht. Im Nachgang erhielt dieser von der Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl wegen des unerlaubten Betreibens von Anlagen. Ob er diesen so akzeptieren wird, ist nicht bekannt.
Kunigunde Schwaiberger von der Staatsanwaltschaft Deggendorf, die diesen Fall bearbeitet und kürzlich abgeschlossen hat, erklärt dazu, dass der Mann schon 2009 wegen illegaler Müllverbrennung in den Fokus der Ermittler gerrückt war. Ihren Angaben zufolge hat der Verurteilte über zwei Jahre hinweg Plastik in der Nähe seines Hof verbrannt. Dieses Mal wurde der Wiederholungstäter zu einer Geldstrafe verurteilt.
Angesprochen auf diese Vorfälle, bestreitet der Verurteilte die Anschuldigen. Kurz angebunden, sagt er gegenüber dem Hog’n: „Derjenige, der Müll verbrannt hat, ist leider nicht zu Hause. Und ich werde zu diesem Vorfall nichts sagen.“ Einsicht sieht wohl anders aus …
da Hog’n