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Start im Landkreis FRG Weniger Schlüsselzuweisungen für FRG im nächsten Jahr

Weniger Schlüsselzuweisungen für FRG im nächsten Jahr

veröffentlicht von da Hogn | 16.12.2014 | 1 Kommentar
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Freyung-Grafenau/München. Die Gemeinden im Landkreis Freyung Grafenau bekommen 2015 Schlüsselzuweisungen des Freistaats Bayern in Höhe von 22,9 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs – das sind 982.788 Euro weniger als im Vorjahr. Den höchsten Zuwachs kann dabei die Gemeinde Haidmühle (plus 143.932 Euro) verzeichnen. Der Landkreis selbst erhält 12,1 Millionen Euro – das sind 88.392 Euro weniger als 2014.

Stadt/Gemeinde/Landkreis SZW 2014 SZW 2015 Veränder. ggü 2014
Landkreis Freyung Grafenau 12 271 268 12 182 876 -88 392
SZW im Lkreis FRG gesamt 23 884 140  22 901 352 -982 788
Gemeinde Eppenschlag 388 548 392 068 3 520
Stadt Freyung 879 232 580 488 -298 744
Gemeinde Fürsteneck 370 896 411 264 40 368
Stadt Grafenau 1 552 164 1 290 056 -262 108
Gemeinde Grainet 849 676 918 748 69 072
Gemeinde Haidmühle 563 384 707 316 143 932
Gemeinde Hinterschmiding 1 083 076 1 068 220 -14 856
Gemeinde Hohenau 1 342 888 1 357 256 14 368
Gemeinde Innernzell 432 392 338 752 -93 640
Gemeinde Jandelsbrunn 1 058 080 1 121 904 63 824
Gemeinde Mauth 997 520 1 103 816 106 296
Gemeinde Neureichenau 1 432 372 1 440 252 7 880
Markt Perlesreut 871 520 936 932 65 412
Gemeinde Philippsreut 374 720 378 968 4 248
Gemeinde Ringelai 894 072 911 084 17 012
Gemeinde Röhrnbach 513 088 39 940 -473 148
Gemeinde Saldenburg 676 720 711 380 34 660
Gde. St Oswald-Riedlhütte 1 297 392 1 294 384 -3 008
Gemeinde Schöfweg 541 176 564 744 23 568
Gemeinde Neuschönau 983 576 915 024 -68 552
Markt Schönberg 656 364 639 332 -17 032
Gemeinde Spiegelau 1 650 608 1 438 940 -211 668
Gemeinde Thurmansbang 1 115 860 1 037 740 -78 120
Waldkirchen 2 962 836 2 916 236 -46 600
Gemeinde Zenting 395 980 386 508 -9 472

Die Schlüsselzuweisungen sind Kernbestandteil des kommunalen Finanzausgleichs und von besonderer Bedeutung für die kommunalen Verwaltungshaushalte. Mit ihnen werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Freistaats Bayern beteiligt. Sie gleichen Unterschiede in den eigenen Einnahmemöglichkeiten und der Ausgabenbelastung der einzelnen Kommunen im Freistaat Bayern aus. Die unterschiedliche Höhe und Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ist Ausdruck einer von Gemeinde zu Gemeinde abweichenden Steuerkraft in dem für die Berechnung maßgeblichen Zeitraum 2013.

Schlüsselzuweisungen erstmals über Drei-Milliarden Euro-Grenze

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„Es zeigt sich einmal mehr, dass sich die Kommunen in Bayern auf die Landespolitik verlassen können.“

„Die Schlüsselzuweisungen steigen 2015 bayernweit um mehr als 161 Millionen Euro – und übertreffen somit erstmals die Drei-Milliarden-Euro-Schwelle“, wie MdL Max Gibis (CSU) in einer Pressemitteilung informiert. „Dies stärkt die kommunalen Verwaltungshaushalte und erhöht die Investitionsfähigkeit der Kommunen“, heißt es dort. Und Staatsminister Helmut Brunner wird wiefolgt zitiert: „Die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbänden haben eine gemeinsam getragene, kommunalfreundliche Lösung für 2015 gefunden.“ Gibis ergänzt: „Es zeigt sich einmal mehr, dass sich die Kommunen in Bayern auf die Landespolitik verlassen können.“ Brunner erwarte 2016 eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs, „die das System noch gerechter gestaltet und insbesondere die Belange strukturschwacher Kommunen noch stärker berücksichtigt“.

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„Es wurden klare Signale zugunsten der Investitionstätigkeit der Kommunen gesetzt.“

Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2015 auf 8,3 Milliarden Euro. Dies sei erneut der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten, so Brunner. Neben den Schlüsselzuweisungen würden insbesondere mit der Erhöhung der Mittel für den kommunalen Hochbau um mehr als 37 Millionen auf fast 430 Millionen Euro, mit der Erhöhung der Mittel für den kommunalen Straßenbau und -unterhalt um 15 Millionen auf über 314 Millionen Euro und mit der erneuten Anhebung der Investitionspauschale um elf Millionen auf 376 Millionen Euro sowie der Beibehaltung der Krankenhausfinanzierung auf dem Niveau von 500 Millionen Euro klare Signale zugunsten der Investitionstätigkeit der Kommunen gesetzt, sind sich die beiden Politiker einig.

Roos: „Mittel für FRG sinken trotz steigender Steuereinnahmen“

„Weniger Schlüsselzuweisungen schränken den finanziellen Handlungsspielraum und damit die Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis ein“, kommentiert MdL Bernhard Roos (SPD) die negative Entwicklung: „Im Gegensatz zu den meisten Fördertöpfen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden. Ein Minus bei den Schlüsselzuweisungen reduziert somit die frei verfügbaren Mittel der Kommune.“

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„Unser Ziel ist deshalb die nachhaltige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern durch eine bessere Finanzausstattung.“

Als Beispiele für deutlich benachteiligte Kommunen kann Roos zufolge die Stadt Freyung genannt werden, die 2015 nur 580.488 Euro statt der 879.232 Euro aus dem Vorjahr erhalten wird. Dies entspreche Einbußen von 34 Prozent, die auf Freyung zukommen. Noch drastischer stelle sich die Situation in Röhrnbach dar: Statt der zuletzt erhaltenen 513.088 Euro stehen im neuen Jahr nur noch 39.940 Euro zur Verfügung.

„Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden.“ Die SPD-Landtagsfraktion verstehe sich hier als Anwalt der Kommunen, so Roos: „Unser Ziel ist deshalb die nachhaltige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern durch eine bessere Finanzausstattung.“ Dafür müssten sowohl die für die Kommunen frei verfügbaren Schlüsselzuweisungen gestärkt, als auch zusätzliche Mittel für besondere Problemlagen von Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

SPD-Landtagsfraktion fordert kommunalen Entschuldungsfonds

Es gibt laut Roos kaum Perspektiven für strukturschwache und überschuldete Kommunen, die aus eigener Kraft ihre Probleme nicht mehr lösen können. Deshalb fordere die SPD-Landtagsfraktion einen kommunalen Entschuldungsfonds. Roos: „Im Rahmen des Schuldenabbaus des Staates müssen auch die Kommunen ihre Verschuldung reduzieren können.“ Kommunale Entschuldungsfonds gebe es bereits in einer Reihe von Ländern (NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Dadurch werde die Zinsbelastung für die kommunalen Haushalte gesenkt, die Kommunen gewinnen Roos zufolge so ihre Handlungsfähigkeit zurück.

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„Leider hat die CSU bei den aktuellen Haushaltsberatungen im Landtag alle Änderungsanträge für eine Verbesserung der Kommunalfinanzen abgelehnt.“

„Leider hat jedoch die CSU bei den aktuellen Haushaltsberatungen im Landtag über den Doppelhaushalt 2015/2016 alle Änderungsanträge für eine Verbesserung der Kommunalfinanzen abgelehnt. Die Kommunen werden leider nicht stärker an den Steuereinnahmen des Staates beteiligt, der Anteil am allgemeinen Steuerverbund bleibt bei 12,75 Prozent. Wir halten eine stufenweise Anhebung in Richtung 15 Prozent für dringend erforderlich, um den Kommunen eine bessere Finanzausstattung zu ermöglichen“, fordert Roos. Der Abgeordnete weist abschließend darauf hin, dass die Kommunen im Freistaat deutschlandweit den niedrigsten Anteil aus den allgemeinen Steuereinnahmen erhielten. In Baden-Württemberg liege der Anteil bei deutlich höheren 23 Prozent.

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Weitere Zahlen und Fakten rund um das Thema Schlüsselzuweisungen:

–> Gemeindeschlüsselzuweisungen 2015 in Niederbayern

–>Landkreisschlüsselzuweisungen 2015 in Niederbayern

–> Gemeindeschlüsselzuweisungen 2015 in Bayern

–> Landkreisschlüsselzuweisungen 2015 in Bayern

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Schlagwörter: Bernhard Roos, Entschuldungsfonds, Helmut Brunner, Kommunaler Finanzausgleich, Kommunaler Finanzausgleich Bayern, Max Gibis, Schlüsselzuweisungen, Schlüsselzuweisungen Freyung-Grafenau, Schlüsselzuweisungen FRG
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Ein Kommentar bei "Weniger Schlüsselzuweisungen für FRG im nächsten Jahr"

  1. Heinrich Lenz sagt:
    17. Dezember 2014 um 18:39 Uhr

    Schon seit Jahrzehnten wird von „Einzelkämpfern“ immer wieder von Jahr zu Jahr versucht und gefordert, die im Finanzausgleichsgesetz enthalten Verteilungsungerechtigkeiten abzustellen. Das jetzige Verteilungssystem begünstigt eindeutig einwohnerstarke Städte und benachteiligt ganz eklatant die kleineren Gemeinden. Das wird bei der Bekanntgabe neuer Rekordausgleichzahlen gerne verschwiegen bzw. zu kaschieren versucht. Weder der Freistaat Bayern noch unsere Spitzenverbände haben ein gesteigertes Interesse daran, sich mit den Großstädten anzulegen, um zumindest einen Teil der bestehenden Missstände auszuräumen.

    Dazu gehören hauptsächlich:

    1. Die „Einwohnerveredelung“, die bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen eine erhebliche Rolle spielt. Kein Mensch kann plausibel erklären, warum dem Freistaat Bayern ein Einwohner in der Stadt Nürnberg oder München um 40 % mehr wert ist als in einem kleinen Dorf im Bayerischen Wald (Beispiel: Hauptansatzstaffel Hinterschmiding 112 v.H., München 150 v.H.)
    2. Die Nivelierungshebesätze bei den Realsteuern – in die Steuer- und somit Umlagekraftberechnung fliesen bei Städten mit hohen Hebesätzen nur etwa 60 % der tatsächlichen Einnahmen ein
    3. Das Grunderwerbsteueraufkommen wird überhaupt nicht berücksichtigt (dürfte allein in München bei mindestens einer halben Milliarde pro Jahr liegen)

    Unser hartnäckiges Fordern führte zumindest dazu, dass Mitte 2013 ein Gutachten zur Überprüfung der Sachgerechtigkeit des derzeitigen Verteilungsmoduses in Auftrag gegeben wurde. Das Gutachten dürfte längst vorliegen und die Veröffentlichung wurde auch schon mehrfach angekündigt, aber immer wieder vertagt. Wie wir jetzt erfahren haben, können die darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge frühestens beim Ausgleich 2016 zum Tragen kommen werden. Wieder einmal wird alles auf die lange Bank geschoben und damit die Benachteiligung weiter verschärft.

    Obwohl die Stadt München in diesem Jahr ausnahmsweise nicht zu den notleidenden Kommunen Bayerns gehört und keine Zuweisung erhält, kommt die damit verbundene Einsparung (2014 waren es 50 Millionen) bei den tatsächlich Bedürftigen nicht an. Berücksichtigt man auch noch die Aufstockung der Schlüsselzuweisungen insgesamt um 161 Mio. €, erscheint die Berechnung und Ausschüttung der Zuweisungen noch rätselhafter. Das Steuerkraftschlusslicht in Bayern, der Landkreis FRG mit seinen 25 Gemeinden, muss wieder einmal in den saueren Apfel beißen und mit rd. 1,1 Mio. € weniger auskommen. Die „Kommunalfreundlichkeit“ des Freistaates Bayern ist also nicht überall zu spüren.

    Mit freundlichen Grüssen

    Heinrich Lenz

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