Philippsreut. „… eben hat mir die Strafabteilung in unserem Haus mitgeteilt, dass der Einspruch von Frau F. zurückgenommen worden ist. Die heutige Hauptverhandlung entfällt hiermit“. Eine Nachricht von Günter Schmidt, Leiter des Freyunger Amtsgerichts, die die Hog’n-Redaktion am Donnerstagvormittag um 7.50 Uhr erreichte. Rund 70 Minuten vor dem festgelegten Termin wurde die Verhandlung in Sachen Wahlbetrug Philippsreut somit abgesagt. Der Verdacht der Fälschung bei der Kommunalwahl in der Grenzgemeinde im März dieses Jahres hätte geklärt werden sollen, da die beschuldigte Philippsreuter Bürgerin Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Das bisherige Urteil, also die Freiheitsstrafe von unter einem Jahr, die auf eine dreijährige Bewährungsstrafe ausgesetzt worden ist, gegen die in Vorderfirmiansreut lebende Franziska Fellner, ist nun also rechtskräftig.
Familie Fellner: „Die Medien hätten uns in der Luft zerrissen“
Bayerisches Fernsehen, Süddeutsche, gewünschte Platzreservierungen – schon im Vorfeld der Verhandlung am Amtsgericht Freyung hat sich abgezeichnet, welches Echo die „Causa Philippsreut“ in den Medien ausgelöst hatte. Und genau das ist laut Familie Fellner nun auch der Grund, warum sie am späten Mittwochnachmittag den Einspruch schließlich zurückgezogen hat. „Die Medien hätten uns in der Luft zerrissen“, mutmaßt ein Mitglied der Familie gegenüber dem Onlinemagazin „da Hog’n“. „Deshalb haben wir nach Rücksprache mit unserem Anwalt entschieden, den Einspruch zurückzuziehen – wir nehmen die Strafe an. Dadurch erhoffen wir uns, dass endlich Ruhe einkehrt.“ Ruhe heißt in diesem Fall gleichzeitig, dass die Freiheitsstrafe von drei Jahren auf Bewährung seit dem Rückzug des Einspruchs rechtskräftig ist, wie Günter Schmidt auf Hog’n-Nachfrage bestätigt.
Karl Matschiner: „… dann geht es mit Anhörungen weiter“
Wird also die Gemeinderatswahl in Philippsreut wiederholt? Steht das Dauerthema Wahlen weiter im Mittelpunkt an der Grenze? Landkreis-Pressesprecher Karl Matschiner dazu: „Wir warten nun ab bis die offizielle Mitteilung des Amtsgerichtes eintrifft. Dann geht das Wahlprüfungsverfahren mit Anhörungen weiter.“ Im Dezember soll dann eine endgültige Entscheidung verkündet werden.
Helmut Weigerstorfer und Stephan Hörhammer
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Betrug ist Betug, und die Wahl muß Wiederholt werden, eine Befragung ist ja lächerlich, wer sagt gegenüber dem Landratsamt aus das sie wiederholt gehört
Keiner weil sich keiner traut.
Geheime Wahl und schauen was rauskommt.
Ich war auch Kandidat und glaubt ihr das die Befragung Geheim bleibt.
Wiederholen