Jandelsbrunn. „Muss in Jandelsbrunn noch einmal gewählt werden?“ lautete die Frage vor gut einem Monat, die sich nicht nur die Bürger der Gemeinde, sondern auch das Landratsamt Freyung-Grafenau stellte. Per Pressemittelung ließ die Behörde nun ausrichten: „Die amtliche Überprüfung der Kommunalwahlen ist nun auch in der Gemeinde Jandelsbrunn abgeschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist zum Ergebnis gekommen, dass auch die Wahl des Gemeinderats nicht wiederholt werden muss. Eine Wiederholung der Wahl des Bürgermeisters war ohnehin nicht im Raum gestanden.“
„Eine Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl erfolgt daher nicht“
Beim Landratsamt waren Hinweise auf mögliche Ungereimtheiten während einer Aufstellungsversammlung eingegangen. Diese seien im Zuge der amtlichen Wahlprüfung im Rahmen des Anhörungsverfahrens untersucht worden. „Die Gemeinde Jandelsbrunn und alle Gemeinderatsbewerber hatten hier Gelegenheit, zu den Punkten Stellung zu nehmen, die zunächst kritisch erschienen waren“, heißt es in der Mitteilung weiter. „Dabei konnten alle Probleme geklärt werden. Eine Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl erfolgt daher nicht.“
Die Rechtsaufsichtsbehörde habe die Wahlunterlagen sowie die Stellungnahmen der Gemeinde und der Gemeinderatsbewerber eingehend überprüft. Die Wahl hätte dann für ungültig erklärt werden müssen, heißt es, „wenn bei der Wahl der sich bewerbenden Personen das vorgeschriebene Wahlverfahren nicht beachtet und wenn infolgedessen das Ergebnis der Kandidatenwahl verdunkelt worden wäre“. Dies sei nach den Feststellungen des amtlichen Wahlprüfungsverfahrens jedoch nicht der Fall.
„Nachweis erbracht, dass alle Vorgaben eingehalten wurden“
Zwar sei zunächst unklar gewesen, ob in der Versammlung alle wahlberechtigten Teilnehmer auch abstimmen durften; „nach den übereinstimmenden Stellungnahmen hierzu war das aber der Fall“, so das Landratsamt. Ebenso stehe nun fest, dass überall dort, wo es erforderlich war, schriftlich und geheim abgestimmt worden sei. Auch hätten alle Bewerber die Gelegenheit gehabt, sich vorzustellen. „Soweit die Niederschrift unvollständig ist, konnte anderweitig der Nachweis erbracht werden, dass alle relevanten rechtlichen Vorgaben eingehalten worden sind und auch insoweit kein Grund besteht, die Wahl für ungültig zu erklären.“
Fazit: „Die Bürger von Jandelsbrunn müssen also nicht wieder an die Wahlurne gerufen werden.“
da Hog’n