Regen/ Kirchberg i.W. Das Landratsamt Regen informiert per Pressemitteilung: „Nach Fachstellenbeteiligung sieht das Landratsamt Regen derzeit keine Hinderungsgründe für einen positiven Vorbescheid für die beiden von der Bürgerwind Bayerwald GbR in Hintberg beantragten Windkraftanlagen. Vor Baubeginn muss jedoch noch die artenschutzrechtliche Verträglichkeit überprüft werden.“ Wächst da etwa ein zartes Pflänzchen in Sachen Windenergie im Bayerischen Wald heran?

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Wind gibt’s im Bayerischen Wald reichlich – Windkraftanlegen hingegen bis dato so gut wie gar nicht. Foto: Martin Zoidl

Die Bürgerwind Bayerwald GbR verfolgt das Ziel, auf den nördlich von Hintberg gelegenen landwirtschaftlichen Flächen zwei Windräder mit einer Nennleistung von jeweils 2,35 MW und einer Gesamthöhe von 185 Metern zu errichten. „Im immissions-schutzrechtlichen Vorbescheidsverfahren waren entsprechend der Antragstellung alle Belange der Zulässigkeit mit Ausnahme des Aspektes der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit zu pürfen“, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts Regen. Die am Verfahren beteiligten Fachstellen konnten in diesem Zusammenhang keine Hinderungsgründe erkennen.

Gebundene Entscheidung – Antrag ist daher zu genehmigen

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Damit müsse die Landkreis-Behörde die grundsätzliche technische Zulässigkeit dieser Anlagen und ihre Verträglichkeit mit bau- und planungsrechtlichen Belangen sowie im Hinblick auf den Nachbarschutz feststellen. Entscheidend hierfür sei auch der Umstand, dass die beiden Standorte außerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald liegen und daher von den letzten Beschlüssen des Bezirkes Niederbayern nicht betroffen sind. Insoweit handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung des Landratsamtes – was bedeutet, dass der Antrag aus Rechtsgründen zu genehmigen ist, ohne dass dem Landratsamt ein Entscheidungsermessen zustehe.

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Vor dem Erlass einer endgültigen Betriebsgenehmigung muss nun also noch die artenschutzrechtliche Überprüfung stattfinden. Die Erhebungen hierzu seien derzeit im Gange. „Soweit sich hierbei relevante Beeinträchtigungen von geschützten Tierarten zeigen, könnte eine endgültige Zulassung der Windkrafträder eingeschränkt werden oder gänzlich entfallen“, heißt es weiter. Da jedoch hinsichtlich aller übrigen Belange die Zulässigkeit geklärt sei, werde das Landratsamt Regen allen Haushalten in den umliegenden Ortschaften zur Information den Auflagenkatalog mit Begründung übersenden.

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