Fußball gehört zu Bayern wie Weißwürste und Weißbier. Mit der nahenden Fußball-Weltmeisterschaft beginnt bald wieder die Zeit, in der Fußball die Gespräche in der Kneipe und Zuhause beherrscht. Ob beim Public-Viewing, bei dem alle gemeinsam mitfiebern, oder im Rahmen kleinerer privater Veranstaltungen – am 16. Juni dieses Jahres, beim ersten Vorrundenspiel gegen Portugal, wird ganz Deutschland Jogis Elf die Daumen drücken.
Ministerin: „Halte Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt“
Bei einigen Übertragungen kann es durchaus spät werden, denn aufgrund der Zeitverschiebung findet knapp die Hälfte der Spiele nach 22 Uhr statt, einige werden sogar erst nach 24 Uhr angepfiffen. Nichtsdestotrotz wurden die Voraussetzungen für gemeinsame öffentliche Fußball-Abende nach einigen Diskussionen von der Regierung geschaffen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte dazu: „Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt.“ Damit steht von öffentlicher Seite der Ausrichtung eines gemeinschaftlichen großen Fußball-Erlebnisses nichts im Weg.
Wer aber als Gastronom plant, die Spiele in seinem Lokal zu zeigen, sollte beachten, dass Lizenzgebühren an die Fifa fällig werden, wenn die Veranstaltung einen kommerziellen Rahmen erhält, also direkt oder indirekt Eintrittsgelder erhoben werden. Sofern Public-Viewing in einer Bar stattfindet und keine Eintrittsgelder erhoben werden, gilt dies allerdings nicht als gewerbliche Veranstaltung. Ohne Lizenzgebühr darf außerdem keine Form des Sponsorings vorliegen oder ein anderer geschäftlicher Zweck verfolgt werden. (Die genauen Regelungen sind in diesem PDF-Dokument der Fifa nachzulesen.)
Auch Fanartikel dürfen beim Public-Viewing nicht fehlen
Die anfallenden GEMA-Gebühren hängen erstens von der Art der Übertragung und zweitens von der Art der Veranstaltung ab. Für ein einmaliges Public-Viewing-Event ohne Veranstaltungscharakter, so wie es auf Kneipen, Bars oder Biergärten zutrifft, ist eine einmalige Abgabe für den Fernseher oder die Leinwand zu entrichten. Die Gebühren für einen Fernseher betragen ca. 30 Euro, je nach Größe können für die Leinwand 100 bis 200 Euro fällig werden. Bei Events mit Veranstaltungscharakter werden die Tarife individuell berechnet und richten sich nach unterschiedlichen Kriterien. Die GEMA empfiehlt, rechtzeitig Kontakt mit den Mitarbeitern der jeweiligen GEMA Bezirksdirektionen aufzunehmen.
Wirte sollten sich außerdem darüber im Klaren sein, dass die technische Infrastruktur – sofern nicht vorhanden – einige Kosten verursacht. Beamer, Leinwand und ausreichend Sitzmöglichkeiten sind mindestens erforderlich. Auch Fanartikel dürfen beim Public-Viewing nicht fehlen, weshalb der Veranstaltungsort entsprechend dekoriert werden sollte. Deutschlandfahnen und das aktuelle deutsche Trikot sollten Standard sein (erstere können u.a. etwa im Internet über Flaggenparadies.de bestellt werden, letztere zum Beispiel via Intersport). Neben Hawaiiketten, Hüten und Brillen in Deutschlandfarben werden einige Besucher wohl auch die aus Südafrika bekannten Vuvuzelas wieder aktivieren. Aufgrund ihrer Lautstärke sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sie in geschlossenen Räumen nicht zum Einsatz kommen.
Wegen der relativ hohen Investitionskosten für ein größeres Event ist in unserer Region – bis dato – keines geplant. Stattdessen wird es viele kleinere Events geben. Das muss allerdings kein Nachteil sein, denn auch in kleinerem Rahmen kann ausgelassen gefeiert werden…