Zwiesel. Das ist gerade nochmal gut gegangen. Zwiesels Bürgermeister Franz Xaver Steininger hat während seines Urlaubs erfahren, dass ein Stadtratsbeschluss am 20. März in seiner Abwesenheit im Rahmen einer Stadtratssitzung gekippt worden ist. Damit wäre der Stadt im schlimmsten Fall ein finanzieller Schaden in Höhe von bis zu 14.000 Euro entstanden. Gerade noch rechtzeitig konnte der mögliche Verlust der Fördergelder abgewendet werden.
Konkret geht es dabei um die Gestaltung der Flure im Waldmuseum. Abschnittsweise werden dort Holzlatten angebracht, die Baumringe symbolisieren. Der Auftrag war vom bauführenden Architektenbüro zunächst mittels freihändiger Vergabe ausgeschrieben und im Vergabevorschlag an den Stadtrat Zwiesel der wirtschaftlichste und günstigste Bieter zur Auftragsvergabe vorgeschlagen worden. Der Stadtrat kippte den Beschlussvorschlag und damit das gesamte rechtliche Auftragsvergabeverfahren, weil man die Meinung vertrat, es wären zu wenige, vor allem Zwieseler Handwerksbetriebe gefragt worden – zudem sei eine fünfzehnprozentige Kostenüberschreitung vorhanden. „Wären wir bei dieser Vorgehensweise geblieben, hätten wir uns in Bezug auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – kurz VOB – in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht“, rügt Steininger und ergänzt: „Ich habe von der VOB-Stelle der Regierung von Niederbayern die Info erhalten, dass dies erhebliche förderrechtliche Probleme nach sich ziehen könnte, wir hätten wohl die Gelder für dieses Gewerk nicht bekommen.“ Damit hätte die Stadt Zwiesel zwischen 12.000 und 14.000 Euro in den Sand gesetzt.
Regierung: Stadtratsbeschluss darf nicht vollzogen werden
Wolfgang Minge, zuständiger Mitarbeiter bei der Regierung erklärte gegenüber Steininger: Bei der bereits durchgeführten Vergabeprozedur habe es keinen Verstoß gegeben, ein nachtarocken sei nicht zulässig. Zumal die Kostenüberschreitung demnach im üblichen Rahmen liegt. Fakt sei auch, so Steininger, dass der Wettbewerb nicht nur auf Zwieseler Firmen allein beschränkt werden dürfe. Solche regionalen Einschränkungen seien rechtswidrig. Minge gab unmissverständliche Empfehlungen ab, um den Verlust der Förderfähigkeit zu vermeiden: So dürfe der neuerliche Stadtratsbeschluss nicht vollzogen, müsse vielmehr aufgehoben werden, die Ausschreibung selbst sollte formal nicht aufgehoben werden. Dies sei bei freihändiger Vergabe ohnehin nicht möglich.
Um Geld und letztlich auch Zeit zu sparen und den Eröffnungstermin nicht in Gefahr zu bringen hat sich 2. Bürgermeister Eberhard Kreuzer auf Empfehlung von Steininger jetzt dazu entschlossen, den Auftrag mittels Eilhandlung an den bisher günstigsten Bieter zu vergeben.
da Hog’n