Regensburg. Die Piratenpartei hat am Donnerstag Mandantenvereinbarungen der Porno-Abmahner von Urmann und Collegen (U+C) veröffentlicht. Ein Gutachten des Rechtsanwalts Christian Solmecke kommt zu dem Schluss: Diese Abmachung ist illegal. Mit Blick auf die Einstellung eines Strafverfahrens gegen U+C durch die Regensburger Staatsanwaltschaft spricht der Jurist Dr. Walter Felling von einem „Skandal“. Die Piraten veröffentlichen indes nach und nach weitere Insider-Informationen aus der Urmann-Kanzlei. Ein Beitrag unseres Partnerblogs regensburg-digital.
Illegal aufgrund unzulässiger Erfolgshonorare und Betrugs-‚Inkassolauf‘
Wann greift hier endlich ein Staatsanwalt ein? Am Donnerstag hat die Piratenpartei Mandatenvereinbarungen der Porno-Abmahner von U+C aus dem Jahr 2010 öffentlich gemacht. Damals ging es um Abmahnungen gegen Nutzer von Tauschbörsen. Die Kanzlei des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke hat ein juristisches Gutachten dazu erstellt und kommt zu dem Schluss: Die Verträge sind illegal.
„Die getroffenen Vereinbarungen können als illegal bezeichnet werden, da sie einerseits gemäß § 49b II BRAO unzulässige Erfolgshonorare beinhalten dürften und darüber hinaus im Rahmen des sogenannten ‘Inkassolaufs’ eine Vorgehensweise beschreiben, die den Tatbestand des Betrugs gem. § 263 StGB erfüllt.“
Die Vereinbarungen, die U+C bei der aktuellen Abmahnwelle gegen vermeintliche Redtube-Nutzer mit der dubiosen Schweizer Firma „The Archive AG“ (hier eine interessante Recherche dazu) getroffen hat, sind zwar nicht bekannt, allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie sich mindestens am Rande der Legalität bewegen könnten.
„Vorsätzlich sittenwidrig“ und mit „verwerflicher Gesinnung“
Dafür spricht neben den aktuell veröffentlichten Verträgen insbesondere auch ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom Juli 2013. In einem Zivilrechtsstreit um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bescheinigte der Richter dem Rechtsanwalt Thomas Urmann bzw. der von ihm geleitetet Kanzlei U+C „vorsätzlich sittenwidrig“ und „aus verwerflicher Gesinnung“ heraus gemeinsame Sache mit dem bekannten Internetabzocker Frank Drescher gemacht zu haben. Mehr als 1.000 Abmahnungen seien verschickt worden, um mit minimalem Aufwand auf Kosten anderer Geld zu machen (Az. 4 C 3780/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung findet am 18. März 2014 vor dem Landgericht Regensburg statt.
Rechtsanwalt Felling: „Verhalten der Staatsanwaltschaft ist ein Skandal“
Ein damit in Zusammenhang stehendes strafrechtliches Ermittlungserfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg „mangels Tatnachweis“ eingestellt. Der Rechtsanwalt Dr. Walter Felling, er vertritt das klagende U+C-Abmahnopfer in diesem Fall, spricht in diesem Zusammenhang von einem Skandal:
„Es verwundert schon, dass hier ‘mangels Tatverdacht’ eine Einstellung erfolgt sein soll, obwohl anderweitig Gerichte bereits Verurteilungen wegen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug ausgesprochen haben. Welche Gründe gab es tatsächlich für die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Anwälte U + C? Waren andere als rechtliche Gründe maßgeblich? Antworten auf Fragen, deren Beantwortung sicher große Kreise seriöser Anwälte und seriöser Shopbetreiber beanspruchen können.“
Im Nebelhorn-Radio der Piratenpartei berichtete ein Whistleblower am Donnerstag, dass es „mehrere tausend Anzeigen“ gegen U+C gebe, die von der Staatsanwaltschaft Regensburg „schneller eingestellt sind als Aktenzeichen vergeben werden“ (etwa ab -57:00 Minuten). Die Pratenpartei hat bereits angekündigt, weitere Insider-Informationen aus der Kanzlei U+C zu veröffentlichen.
Stefan Aigner/regensburg-digital.de