Innernzell/Regen. „So sieht man als Besucher nachher aus, wenn man in die Diskothek Nightlight in Innernzell geht und einem Türsteher widerspricht“, beschreibt Regens Landrat Michael Adam mit gewohnt offenen Worten ein von ihm vor gut zehn Tagen bei Facebook hochgeladenes Bild. Es zeigt einen jungen Mann mit einer nicht gerade kleinen Schürfwunde auf der linken Stirnhälfte sowie Hämatomen unter beiden Augen.
Und Adam fährt ebenso deutlich fort: „Da Gik hat sich sicher nicht richtig verhalten, aber es zeigt sich für mich mal wieder: Die Mehrheit der Türsteher vor den größeren Bayerwald-Diskotheken ist offensichtlich komplett gehirnamputiert. Dies ist nämlich bestimmt schon der zehnte Fall, der mir bekannt wurde, in dem mehrere selbsternannte ‚Türsteher‘ auf einzelne Gäste einprügeln, bis diese sich nicht mehr rühren. In diesem Fall wurde Da Gik mit Handschellen gefesselt und von mehreren ‚Securities‘ verprügelt, bis er bewusstlos wurde. Niemals würde ich in eine Disco gehen, die solche Leute beschäftigt. Peinlich und erschreckend!“
„Da Gik“ heißt im wahren Leben Marcel S., ist 19 Jahre alt und Auszubildender aus Langdorf. Die „Securities“, mit denen Regens Landrat hier verbal hart ins Gericht geht, gehören zur Firma TWS Sicherheitsdienst, die von dem Freyunger Thomas Wehnert betrieben wird. Die bis dato ungeklärte Frage, die seit der Halloween-Party im Nightlight die Geister scheidet, lautet: Was ist in der Nacht auf den 1. November genau vorgefallen?
„Wollte mich befreien, weglaufen. Dann wurde auf mich eingedroschen“
„Ein Kumpel und ich sind irgendwann mal rausgegangen zum Rauchen“, schildert Marcel die Situation. „Ich hab‘ aufs Klo müssen, bin also ums Eck und hab‘ an die Hausmauer gebieselt.“ Plötzlich seien vier Türsteher vor ihm und seinem Begleiter gestanden, hätten ihn, Marcel, auf die „Pinkel-Aktion“ angesprochen und ihm sogleich Hausverbot erteilt. Die Polizei würde wegen eines Zwischenfalls, bei dem es im Kassenbereich zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Sicherheitspersonal und einer Gruppe aus dem nördlichen Landkreis Passau gekommen ist, ohnehin gleich nebenan stehen, habe ein Mitglied des Wachpersonals zu ihm gesagt. Wenn es also irgendein Problem gebe, könne man auch schnell die Beamten hinzuziehen, so dessen klare Ansage.
„Wir haben gesagt: Nein, es passt alles, es gibt kein Problem. Doch die Türsteher wollten uns in ihr Kammerl mitnehmen – von dem ich weiß, dass sie einen dort auf gute Art und Weise belehren“, erinnert sich Marcel, wobei er das „gute Art und Weise“ mit einem ironischen Unterton versieht. Ein Freund von ihm, der auch schon mal ins „Kammerl“ musste, sei dort bereits „verdroschen“ worden. Ihn habe deshalb die Angst gepackt gehabt, sagt er, dass auch sie ihn jetzt „belehren“ würden. Als er sich wehren wollte, hätten sie ihn an den Armen gepackt und versucht ihn und seinen Kumpel ins Kammerl zu ziehen. „Ich wollte mich befreien, weglaufen. Dann weiß ich nur noch, dass auf mich eingedroschen wurde.“
Übermäßig alkoholisiert sei er nicht gewesen, sagt der 19-Jährige. „Wie gesagt: Ich weiß noch alles, bis ich geschlagen worden bin – und dann bewusstlos wurde.“ Aufgewacht sei er mit Handschellen um die Handgelenke. „Die Türsteher haben mit den Polizisten über eine Anzeige gegen mich diskutiert. Zu Wort gekommen bin ich dabei nicht!“ Einen Alkotest habe er verweigert, weil es dann seiner Vermutung nach geheißen hätte: „Ich bin eh nur der Besoffene, der sich aufführt.“ Sein Kumpel, der im Kammerl war, könne bezeugen, dass er, Marcel, nichts getan und niemanden von den Türstehern tätlich angegriffen habe. „Ich bin ohnehin nicht so beinander, dass ich mich mit einem Türsteher anlegen könnte.“ Und dann habe er am folgenden Samstag, wie schon häufiger, zufällig Michael Adam in einem Lokal in Bodenmais getroffen. Dieser habe dann, nachdem er die blauen Flecken in S.‘ Gesicht gesehen und ihn gefragt habe, was passiert sei, gemeint: „Da muss gehandelt werden, das gehört öffentlich gemacht!“
„Denke, dass es in dieser Branche viele schwarze Schafe gibt“
Und Landrat Michael Adam hat dann auch nicht lange gezögert – und das eingangs erwähnte Foto von Marcel S. samt obigen Kommentar auf seiner privaten Facebook-Seite veröffentlicht. „Einer von mehreren Fällen, die mir aus dem Freundeskreis mitgeteilt worden sind- und bei dem mir das Verhalten der Türsteher höchst grenzwertig erscheint“, so Adam auf Hog’n-Nachfrage. Nicht nur vom Nightlight, sondern auch von anderen Discotheken und insbesondere auch Volksfesten im Bayerischen Wald habe er mitbekommen, dass das Wachpersonal unverhältnismäßig gegen – aus deren Sicht – zu beanstandende Besucher vorgehe. „Schauen Sie sich den schmächtigen Mann auf dem Foto doch einmal an – den können Sie doch mit einer nassen Zeitung umwerfen“, zürnt Adam.
Er wisse von einem Fall, „bei dem ein total friedfertiger Mensch während des Grenzlandfests in Zwiesel in eine Schlägerei geraten ist“ – einfach nur deshalb, weil er zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei. „Er wurde vom Sicherheitspersonal niedergeprügelt und in den Schwitzkasten genommen, bis er keine Luft mehr bekommen hat – und schließlich zur Behandlung nach Regensburg in die Uniklinik gebracht werden musste.“ Adam sei aufgrund der Vorkommnisse mit seinem Facebook-Freund S. an einem Punkt angelangt, an dem er Handlungsbedarf sehe und die Problematik öffentlich thematisieren möchte. „Auch weil ich denke, dass es in dieser Branche sehr viele schwarze Schafe gibt!“ Der Vorfall sei nur ein weiteres Zeichen dafür, wie in großen Teilen des Sicherheitsgewerbes gearbeitet werde. „Die Beschäftigten sind alle nicht von der zimperlichen Sorte. Es ist nicht in Ordnung, dass Menschen hier ihre Aggressionen auslassen. Auch die müssen sich fragen, wo für sie die rechtlichen Grenzen sind – und die moralischen.“
Freilich etwas anders sieht die Situation Thomas Wehnert vom TWS Sicherheitsdienst: Er fühlt sich von Adams Aussagen provoziert, sieht sich und seine Männer zu unrecht verurteilt. Seine Leute seien alle nach den gesetzlichen Vorgaben ausgebildet und geprüft worden. Teils harte Wortgefechte zwischen ihm und Adam waren die Folge seit der Veröffentlichung von S.‘ Foto. Wehnert schildert den Vorfall, „den Landrat Adam da jetzt so hochschaukelt“, dem Hog’n gegenüber folgendermaßen:
Er selbst sei zu dem Zeitpunkt, als sich die Sache mit Marcel S. ereignete, in die oben erwähnte Auseinandersetzung zwischen Sicherheitspersonal und Besuchergruppe verwickelt gewesen. „Ich war von einem Reizgas-Angriff geschädigt und gerade in der Vernehmung mit der Polizei“, erinnert er sich an jene Halloween-Nacht. Wehnert habe dann einen Funkspruch erhalten, dass sich auf dem Parkplatz gerade eine weitere Schlägerei zugetragen habe, woraufhin er mit drei Polizeibeamten zum Ort des Geschehens eilte. „Herr S. ist da bereits grinsend auf dem Boden gelegen. Er hat gelacht, aber die Augen zugehabt. Und er hatte die Handschellen drauf.“
„Er ist von uns weder geschlagen noch misshandelt worden“
Danach gefragt, wer ihm die Handschellen angelegt hätte, antwortet der Chef des Sicherheitsdienstes: „Das muss jemand von meinen Leuten gewesen sein.“ S. hätte die Handschellen deshalb angelegt bekommen, da dieser Wehnert zufolge extrem um sich geschlagen hatte. Nachdem sein Mitarbeiter ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen habe, sei dieser „total ausgeflippt und auf den Sicherheitsmann losgegangen. Der wiederum ist einen Schritt zur Seite gegangen – und weil Herr S. rotzbesoffen war, ist er mit dem Kopf gegen die Hauswand gestoßen und hat sich dadurch eine Schürfwunde sowie ein Hämatom im Kopfbereich zugezogen“, so Wehnert weiter. „Die Handschellen waren nötig, um bei ihm weitere Verletzungen zu vermeiden.“
Seine Leute hätten nach dem sogenannten Jedermannrecht (Infos dazu auch weiter unten) gehandelt – nicht mehr und nicht weniger. Dann, so Wehnert, sei der Rettungswagen gekommen, die Polzei habe die Personalien aufgenommen und Wehnerts Mitarbeiter gefragt, ob sie Anzeige gegen Marcel S. erstatten möchte, weil Sicherheitspersonal verletzt worden sei. „Das haben wir abgelehnt, da er sich ja genug selbst verletzt hatte.“ Und Wehnert weiter: „Ich sehe kein Fehlverhalten von meinen Leuten. Er ist von uns weder geschlagen noch sonst wie misshandelt worden.“
Es steht also, wie so oft, Aussage gegen Aussage. Die polizeilichen Ermittlungen laufen – auch gegen Landrat Adam, wie Thomas Wehnert berichtet: „Wir haben Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede gegen ihn erstattet. Der Landrat gibt hier Dinge von sich, die nicht rechtens sind. Er kann nicht jemanden beschuldigen in einem Rechtsstaat, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist!“ Auch der Betreiber der Disco hat inzwischen Anzeige gegen Adam wegen Rufschädigung erstattet.
Dass Marcel an die Hauswand uriniert hat, sei nicht richtig gewesen, will Michael Adam das Verhalten des jungen Mannes nicht verteidigen. Er habe ihm das auch nochmal mitgeteilt. Nur Handschellen anlegen und auf jemanden einprügelen – das gehe eindeutig zu weit. „Man darf als Sicherheitsdienst in einem Rechtsstaat niemandem mit Handschellen fesseln“, sagt Adam. „Ich hab Herrn Strohmaier dazu ermuntert, dass er Anzeige gegen die Securities bei der Polizei erstatten soll, weil ein solches Verhalten nicht akzeptabel ist. Das ist jetzt der zehnte Fall, bei dem ich sage: Seid ihr eigentlich lauter Gehirnamputierte? Oder gibt es da auch noch normale Menschen?“ Die Gegenseite, so Adam weiter, drehe jetzt alles so hin, dass der junge Mann gegen die Wand gelaufen sei eine Gefahr für sich selbst und andere dargestellt habe. „Aber das macht man eben, wenn die Nerven blank liegen. Fakt ist: Es ist kein Einzelfall!“
„Wünschte, das Nightlight würde sich im Landkreis Regen befinden“
Adams Behauptung, dass die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes niemandem Handschellen anlegen dürften, da es sich hierbei um Freiheitsberaubung handle, sei Wehnert zufolge „absolut falsch“. Das Jedermannrecht besage: „Wenn ich jemanden auf frischer Tat ertappe, zum Beispiel bei einer mutwilligen Zerstörung, darf ich eine vorläufige Festnahme durchführen. Dieses Recht beinhaltet auch: Wenn derjenige sich selber verletzen würde, darf ich ihm Handschellen anlegen, ihm sogar den Personalausweis abnehmen – solange, bis die Personalien festgestellt worden sind bzw. die Polizei eingetroffen ist“, so Wehnert.
Dieser wollte sich eigenen Angaben zufolge mit Marcel S. in Verbindung setzen, um die Angelegenheit auf unbürokratische Weise aus der Welt zu schaffen. Doch das hätte der junge Mann abgelehnt. Zu einer Aussprache sei es nicht gekommen. „Das Beste wäre im Nachhinein wohl wirklich gewesen, gleich nach dem Zwischenfall zur Polizei zu gehen“, antwortet Marcel S. gegenüber dem Onlinemagazin „da Hog’n“. Wehnerts Version, er sei gegen die Wand gelaufen, hält er schlichtweg für erfunden. „Wenn ich gegen eine Wand geläufen wäre, hätte ich mir meine Nase gebrochen – das ist aber nicht der Fall. Ich habe Schwellungen im Gesicht und blaue Flecken.“
„Ich wünschte das Nightlight würde sich im Landkreis Regen befinden, dann hätte es schon Konsequenzen gegeben – doch leider sind wir hier nicht zuständig“, so Michael Adam. Die Landratsämter haben nämlich die Rechtsaufsicht über die Sicherheitsdienste, wie auch Judith Wunder, Pressesprecherin der Freyung-Grafenauer Behörde, auf Hog’n-Nachfrage bestätigt. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben (§34a Gewerbeordnung, §9 Bewachungsverordnung), so Wunder, umfasst die Tätigkeit des Landratsamts hinsichtlich der Wachperson folgende Punkte:
- Der Bewachungsunternehmer hat die jeweilige Wachperson vor Aufnahme der Tätigkeit dem LRA zu melden;
- Das LRA prüft dann die persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Wachperson anhand der Bewachungsverordnung – BewachVO;
- Das LRA prüft weiterhin die Qualifizierung der gemeldeten Wachperson durch Vorlage des Unterrichtungsnachweises;
- Erst dann erfolgt Mitteilung an Unternehmer, dass die gemeldete Wachperson mit Bewachungsaufgaben beauftragt werden kann;
„Sollte sich herausstellen, dass die Wachperson in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen geltendes Recht verstoßen hat – ein Nachweis wird in der Regel geführt durch rechtskräftige Gerichtsurteile oder ordnungsrechtliche Maßnahmen -, wird eine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt. Folge dieser neuerlichen Überprüfung kann sein, dass dem Unternehmer die Beschäftigung dieser Wachperson für die Zukunft untersagt wird.“
„Die Haudraufs werden von Jahr zu Jahr weniger – aber…“
Rechte und Pflichten von Türstehern oder sonstigem Wachpersonal werden also nicht durch das Landratsamt festgelegt, sondern werden Wunder zufolge beim notwendigen Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe an das Wachpersonal übermittelt. „Dieses Verfahren wird von der IHK Niederbayern durchgeführt. Ein entsprechender Teilnahmenachweis ist vor Beginn der Tätigkeit beim Landratsamt vorzulegen.“ Eva Mühldorfer von der IHK teilt auf Hog’n-Anfrage dazu mit: „Türsteher bewegen sich im Gegensatz zur Polizei im Bereich des Privatrechts, nicht des öffenltichen Rechts. In der Bewachungsverordnung steht, dass das Bewachungsgewerbe als solches – der Türsteher wird nicht explizit genannt – nur die sogenannten Jedermannrechte, wie zum Beispiel Notstands- und Notwehrrechte hat.“
Einer, der seit vielen Jahren in der Sicherheitsbranche tätig ist und sich mit Rechten und Pflichten von Security-Mitarbeitern bestens auskennt, ist Siegfried Spanfelner aus Dingolfing. Der 49-Jährige bildet seit 1992 Sicherheitspersonal aus und ist ehrenamtliches Mitglied des IHK-Prüfungsausschusses für die sogenannte Sachkundeprüfung im Überwachungsgewerbe. „Was ich mit Sicherheit sagen kann: Es gibt im Bewachungsgewerbe schwarze Schafe. Es gibt Leute, die ihre Machtstellung ausnutzen, schlechte Sicherheitsmitarbeiter. Aber ich möchte auch ausdrücklich betonen, dass sich die Branche deutlich gebessert hat. Es gibt, wie in allen Berufen, sehr gute, sehr motivierte Beschäftigte – genauso wie es schlecht ausgebildete gibt. Die Haudraufs werden von Jahr zu Jahr weniger – aber trotzdem gibt es sie noch.“
Laut Spanfelner gliedert sich die Ausbildung des Wachpersonals, die sich nach dem bereits erwähnten Paragrafen 34a der Gewerbeordnung richtet, in drei voneinander unabhängigen Teile. „Paragraf 34a beinhaltet die Grundausbildung, die Grundvoraussetzung dafür, den Beruf ausüben zu dürfen.“
40-stündige IHK-Unterrichtungsmaßnahme:
- „Das Geringste, das man machen kann. Fächer: Umgang mit Menschen, Rechtskunde, Dienstkunde, Umgang mit Waffen, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Datenschutz und Sicherheitstechnik. Zum Schluss gibt es ein Teilnahme-Zertifikat, das 40 Stunden Anwesenheit bestätigt. Nun darf der Teilnehmer vom Sachkundeerhalt her als Bewachungspersonal eingesetzt werden. Ausnahmen: Türsteher bei gastgewerblichen Discotheken, Ladendetektiv sowie Kontrollgänge in öffentlichen Verkehrsbereichen. Er darf nun etwa bei einer Firma oder einem Parkhaus an der Pforte sitzen; er darf im Innern einer Disco für Ordnung sorgen, also eingreifen, wenn es Ärger gibt – er darf jedoch keine Einlasskontrolle machen Diese übernimmt ein Türsteher, der auch die entsprechende Prüfung dafür hat.“
80-stündige IHK-Unterrichtungsmaßnahme:
- „Gleicher Ablauf, aber doppelt so lange Zeit. Unterricht ist dadurch intensiver. Der Teilnehmer darf ebenfalls überall dort eingesetzt werden, wo der 40-Stündige eingesetzt wird – und hat zusätzlich den Sachkundeerhalt für die Anmeldung eines Gewerbes. Er darf nun also ein Gewerbe anmelden, das auch Türsteher beschäftigt – er darf jedoch nicht selbst nicht an der Tür stehen! Der Begriff ‚Sachkundeerhalt‘ beinhaltet laut Gewerbeordnung: Wer ein Bewachungsgewerbe anmelden will, muss sachkundig, zuverlässig, mindestens 18 Jahre alt sein etc., braucht eine Versicherung sowie einen finanziellen Mittelnachweis. Diese Punkte prüft das Gewerbeaufsichtsamt. Aber: Der Sicherheitsbedienstete kann sachkundig sein, wie er will: Wenn das Führungszeugnis nicht passt, bekommt er auch keinen Gewerbeschein.“
Sachkundeprüfung:
- „Bei der IHK wird zunächst eine schriftliche Prüfung abgelegt: in den gleichen Fächern mit vergleichbarem Inhalt wie bei der 40- bzw. 80-stündigen Unterrichtung. 72 Multiple-Choice-Fragen – wenn 50 von 100 Punkten erreicht, ist er schriftliche Teil bestanden. Dann gehts zur mündlichen Prüfung: erneut 50 von 100 Punkten sind zu erreichen. Ist dies der Fall, ist 34a-Prüfung bestanden und der Teilnehmer darf auch als Türsteher, als City-Streife usw. tätig sein. Man kann sich ohne Weiteres gleich für die Prüfung anmelden – ohne also davor eine der 40- bzw. 80-stündigen Unterrichtungsmaßnahmen gemacht zu haben -, muss sich aber dann selber vorbereiten.“
„Trotzdem haben am Ende alle eine gebrochene Nase – vom Nichtstun“
„Das alles gilt immer nur fürs Bewachungsgewerbe. Wenn etwa der Chef einer Discothek sagt, ich stelle meine Türsteher selbst, dann gilt diese Regelung nicht. Das kann er dann so machen wie er will. Oder wenn die Firma Hertie sagt: Die Leute, die meine Regale einräumen, sollen in der Zeit, in der es nichts zum Einräumen gibt, als Kaufhausdetektive aktiv werden, dürfen die das auch. Weil es sich eben nicht ums Bewachungsgewerbe handelt“, berichtet Spanfelner. Paragraf 34a sei seiner Meinung nach ein Kompromiss: „Die einen wollten sehr hohe Anforderungen, die anderen sehr geringe.“
Danach gefragt, wann denn nun Gewaltanwendung seitens eines Türstehers erlaubt sei, antworter der 49-Jährige: „Er darf im Prinzip nichts anderes machen als jedermann. Er hat keinerlei hoheitliche Rechte, sondern nur diejenigen, die jeder von uns hat. Außerdem hat er vertraglich übertragene Rechte, etwa wenn der Discotheken-Betreiber dem Bewachungsunternehmen in einem Bewachungsvertrag das Hausrecht überträgt. Dann darf der Sicherheitsmitarbeiter auch das Hausrecht anwenden. „Wie weit nun das Recht zur Gewaltausübung geht, kann man schlecht sagen. Weil das tatsächlich vom konkreten Fall abhängt.“
In dem Fall S. vs. TWS-Securities ist die Frage: Wem glaubt man? „Aus der Sicht des einen ist es das Jedermannrecht, aus der Sicht des anderen nicht. Und genau vor diesem Problem steht auch jeder Richter“, kommentiert Spanfelner die beiden Versionen.
„Aus der Sicht des jungen Mannes: Wenn jemand auf mich zugeht, mich schlägt und mir Handschellen anlegt, dann ist das natürlich nicht Notwehr, weil allein schon der Verteidigungsgedanke nicht da ist; das Jedermannrecht der Notwehr (= die Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren) scheidet hier also aus.“
„Aus der Sicht der Türsteher: Die sagen: Der hat Sachbeschädigung begangen, in dem er gegen die Hauswand uriniert hat. Laut obiger Notwehr-Definition impliziert ‚Angriff“ nämlich auch Sachbeschädigung, also nicht nur etwa das Schlagen mit Fäusten. Angriff heißt also auch: Rechtsgut beeinträchtigen. Dadurch, dass die Türsteher den jungen Mann beim Urinieren erwischen, handelt es sich auch um einen gegenwärtigen Angriff; die Türsteher sprechen ihn darauf an und sagen ‚Hör auf!‘ – woraufhin er zu schlagen anfängt; dann geht’s in den Bereich der Körperverletzung; die Türsteher wehren die Schläge ab – und damit man den jungen Mann nicht schlägt, legt man ihm die Handschellen an, die im Endeffekt dazu führen, dass er sich nicht mehr bewegen kann – und dass er, auch wenn’s komisch klingt, nicht von zwei Sicherheitsleuten geschlagen wird.“
Hier müsste Spanfelner zufolge nun geprüft werden: „Gab es ein milderes Mittel, um diesen Angriff abzuwenden? Falls nicht, dann wäre das Verhalten der Türsteher aus meiner Sicht durch die Notwehr gedeckt.“ Dies sei der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Theorie könne man schnell etwas festlegen. In der Praxis sagt aber dann der eine: „Ich hab‘ gar nix gemacht!“ – Und der andere sagt: „Ich hab‘ auch nix gemacht!“ Und trotzdem, ergänzt Spanfelner mit ironischem Unterton, hätten am Ende alle beide eine gebrochene Nase gehabt – „vom Nichtstun …“
„Mich stört, wie jetzt gewisse Leute versuchen sich reinzuwaschen“
„Mich stört einfach, wie gewisse Leute hier versuchen sich reinzuwaschen und auf die Tränendrüse zu drücken“, spielt Landrat Adam auf das Verhalten der Gegenseite an. Auf die Anzeigen von Wehnert und des Disco-Betreibers reagiert er dennoch mit Gelassenheit: „Zunächst einmal kann jeder jeden wegen allem anzeigen. Keiner kann mir nach all dem, was ich gesehen habe, meine Meinung verbieten. Es ist mein gutes Recht als Bürger. Der Disco-Betreiber kann mir auch nicht verbieten zu schreiben, dass man nach einem Besuch im Nightlight so aussieht wie eben Herr S. ausgesehen hat – weil dieser ja nachweislich an diesem Abend in der Disco war“, so Adam, der bereits juristischen Rat bei seinen Anwälten eingeholt hat. Dass er in jeder Situation seines Lebens als Landrat in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und nie als Privatperson, sieht er zwiegespalten. Auch er habe das Recht seine Meinung als Privatmensch kund zu tun.
„Der Disco-Betreiber kann sich auf den Kopf stellen: Wenn ein Jugendlicher in seiner Disco vermöbelt wird, anschließend fotografiert wird und man dann bei Facebook postet: ‚So sieht man aus, wenn man aus dem Nightlight kommt‘, dann muss er sich das gefallen lassen – sowohl vom Landrat als auch vom Otto Normalbürger.“ In Sachen TWS Sicherheitsdienst, der ja Strafanzeige erstattet hat, lautet für Adam die entscheidende Frage: „Hat der Landrat bewusst den Security-Dienst beleidigt?“ Seine Interpretation: „Nein, ich hab‘ ihn ja nicht einmal namentlich genannt. Herr Wehnert hat sich selbst geoutet in den Facebook-Kommentaren.“
Nun müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob hier eine Straftat vorliegt oder nicht. Für Adam steht fest: „Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann möchte ich, dass auch die Opfer und Zeugen aussagen. Und dann soll auch ein Herr Wehnert mir ins Gesicht sagen, dass Herr S. so unglücklich gegen die Mauer gefallen ist, dass er davon zwei blaue Augen hat … und dann werd ich ihn fragen, wie ergonomisch die Wände des Nightlights geformt sind, dass man sich daran beide Augen blau schlägt …“ Auf diesen Moment in der Verhandlung wolle er es ankommen lassen, koste es was es wolle.
Nachgefragt beim Polizeipräsidium Niederbayern, ob es Auffälligkeiten hinsichtlich der Gewaltzunahme bei Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten gäbe, antwortet Polizeioberkommissar Michael Emmer: „Sicherlich gibt es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayerns Fälle, in denen etwa Türsteher in Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten als Tatbeteiligte erfasst worden sind – dieses stellt jedoch kein außergewöhnliches bzw. besorgniserregendes Phänomen dar.“
Stephan Hörhammer
Tws Sicherheitsdienst und die Kammer des Schreckens oda wos?!
Do is wieda d Fantasie mid oam duachganga! De soend se amoe seiba zuahean..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit dem die discothek nightlight wieder geöffnet hat fast jedes Wochenende dort und immmer nüchtern da ich fahrer bin und ich weis das die security noch NIE mit übertriebener härte auf gäste los gegangen ist doch das was der tws und deren mitarbeitern jetzt unterstellt wird nur weil einer ned weis wann er das trinken aufhören muss ich kenn den com sehen und immer wenn ich den im night light gesehen habe war der gut ngetrunken
Das kann ich nicht bestätigen und ich bin oft Fahrer und hole viele ab und was ich da erlebt habe ist genau das Beschriebene die Sicherheitsleute greifen falsch durch !! Und brutal aber das Jugendschutzgsetz wird überhaupt nicht eingehalten …..kann diese anhant von Bilder sogar belegen …..Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und muss sagen das Minderjährige dort Alkohol ausgeschenkt wird auch rauchen lassen sie jeden ….. Und quatschen einen Dumm an wenn man nur Leute abholen will……..Ich hoffe das der Laden bald wieder geschlossen wird und es dort bald ruhe ist und der sogenannten Sicherheitsfirma die Konnzession weggenohmen wird …..Bye
Vorweg ich bin selbst 40 Jahre Sicherheitsunternehmer. Wildwuchs in der Branche gibt es jede Menge. Ahnungslosigkeit überwiegt. Herr Spanfellner hat mit jedem Wort recht. Aber es soll ja „billig“ sein, Qualität IST nicht gefragt, meistens und besonders bei Volksfesten und Discos.
Herr Adam sollte sich nicht über Dinge äußern ohne sich vorher kundig zu machen! Ich lade ihn gerne zu einem Aufklärungsgespräch ein.
Ob urinieren gegen eine Hauswand Sachbeschädigung IST? Wage ich zu bezweifeln!
Handschellen sind fixierungsmittel und höchstens und sehr eingeschränkt nach 127 StPO anwendbar. Beim geschilderten Fall ?
Aber Leute , es ist ganz einfach: einfach in solche Veranstaltungen nicht mehr gehen. Ihr werdet sehen wie sich die Lage dann verbessert. Türsteher sind eigentlich das Aushängeschild des Veranstalters.
Security im Nightlight = „billig“ und daher schlecht
Das lese ich aus ihrem Kommentar heraus.
Konkurrenzneid, oder was steckt sonst dahinter?
Ich habe die Security im Nightlight als sehr ruhig, freundlich und kompetent kennengelernt. Wenn Sie selbst seit 40 Jahren Sicherheitsunternehmer dann sollten Sie auch wissen, dass es auch mal eine Situation geben kann, in der körperliche Gewalt einfach von Nöten ist. Und sei es nur um sich selbst zu verteidigen oder Schaden von anderen abzuwenden.
Oh was passiert mir dann wenn ioch einen der Sicherheitsleute anpissen würde werde ich dann getötet ??? (Sorry aber Edwin GMEl körperliche Gewalt ist da bestimmt nicht von Nöten gewesen ….Also ehrlich im Ermessen von jemanden der nicht mal den Hauptschulabschluss erfolgrich gemacht hat oder überhaupt in der Lage ist deeskalierent vorzugehen ? Wohl kaum …
Also ganz erlich ich kenn an tom und seine leute mitlerweile schon a schöne zeit ( da ich fast jeden samstag in NL bin) und ich hatte mit ihnen noch nie das geringste problem. Ich weis auch sehr sicher das die leute von ihm eine super arbeit leisten jede woche. Leicht is der job für sie sowieso nicht wenn sich so halbstarke wie der hier zu viel saufen unf dann nimma wissen wie sie sich benehmen sollten. Die müssen sich eh sllerhand gefallen lassen von verbaler beleidigung bis bespucken und dergleichen. Ich weis das da tom und seine leut ihre arbeit gut mache.
Die Leute die übern sicherheitsdienst schimpfen de sollen zuhause bleiben und sollen dann ned weggehend, weil die sind dann diejenigen die keinen Abstand haben und ned wissen wie sie sich benehmen müssen. Weil zuhause pinkeln sie a ned an ihre hausmauer aber in ner discothek is anscheinend selbstverständlich. Is ja des gleiche i Hupe ja a ned a halbe Stunde vor da Garage bevor i reinfahr…. Würden sich alle Gäste Benehmen wie es sich gehört dann gebe es eh nix…. Und Gott sei dank sind die meisten Gäste vom Nigthlight Top und der TWS hat no nie was unrechtes getan es hatte bis jetzt immer einen Grund….
Herr Adam hat wohl kein Recht es zu beurteilen, der Herr war nicht vor Ort und ist auch kein Augenzeuge!!!!
Keine ahnung von der Arbeit von Sicherheitsdienste,leider muss man immer mehr feststellen das egal ob Disco, Fester usw die Aggression immer mehr steigt, vor 10-15 jahren war es weit aus nicht so schlimm wie jetzt, ohne uns als Sicherheitspersonal würde es überall nicht so friedlich zu gehen, weren Besuch nicht so aggressiv bräuchte man kein Sicherheitspersonal!!! TWS Mitarbeiter werden geschult wie es von der IHk vorgeschrieben ist
Es ist eine Frechheit vom lieben Herrn Landrat sich so zu äußern basierend auf Erzählungen ned mal anwesend gewesen und dann sowas mit ABSICHT zu behaupten der Sicherheitsdienst sei Schuld is absoluter Schwachsinn.! Ich kenne Tom Wehnert genauso wie einige seiner Mitarbeiter und ich kann zu 100% sagen das dort alles normal abläuft und keineswegs aggressives Auftreten der Türsteher an den Tag gelegt wird.! Vielleicht sollte sich der Herr Landrat mal in Passau und Umgebung umhören da wo es keinen professionellen Sicherheitsdienst gibt sondern zusammengewürfelte Haudrauf Jungs.! Es ist ja auch hier die frage ist der Herr Landrat mit dem angeblichen Opfer befreundet.? Bzw möchte er einen Vorteil aus der Öffentlichkeit ziehen.?? Vielleicht sollte er dich selber mal einen Abend dem ganzen betrunkenen Halbstarken stellen.!? Ich stehe zu 100% hinter Tom Wehnert und seinem Team und ihrer professionellen Arbeit.!!
Ein Schwachsinn, selbsternannte türsteher :D es ist ein professionell ausgebildetes sicherheitsteam! Und machen ihre Arbeit 100% richtig, und ich wüsste keinen von diesen Männern, der etwas derartiges machen würde, und wer sich normal verhalten würde, hätte sowieso kein Problem! ;)
Servus. Seit meiner Jugend geh i ins Nl und des oft 2mal im WE und han noch nie Probleme kod mid de Türsteher aber seit der Wiedereröffnung hand de Türsteher bis auf 2-3 Ausnahmen( von früher auch bekannt) viel zu agressiv. I han amoi beobachtet wia a Freind vo mir zu viel getrunken hod und aus versehen 3 Glasl oigwoafa hod dann hand glei 2 Türsteher zu erm hi und hammand erm an Arm voigas umgedreht. Als ma erm dann geholfen haben und de Situation geklärt ham is er ganz normal dagestanden weil der Türsteher ihn belehrt hat und wurde einfach so vom Türsteher ins Gesicht geschlagen ohne Grund. Des woid i ned im Raum stehen lassn und bin dem Türsteher nochganga und han a gfrogt wos der scheiss soid, daraufhin hod er gmoind dass er so schwa am Fuss verletzt worn is und deswegen mit Notwehr handeln musste gegen einen friedlichen Menschen… Anderer Fall: Ein mit dem Türsteher befreundeter Typ hat uns aufs übelste Beschimpft und geschupst. Es wurde von den Türstehern belächelt und gewartet bis wir uns wehren. Als wir uns gewehrt haben kamen 3 Türsteher und haben uns aufs schärfste Fixiert und nach draussen begleitet obwohl ihr Freund der Störenfried war…. Ich wüsste da noch mehr Sachen aber naja wenn der Besitzer dieses Verhalten duldet kann man nichts machen.
Ich als Madl hab zwar no nia probleme mit de Türsteher kod, oba scho einiges beobachtet und midgriagt. Es sand wirklich Leut, de wo de Position nur ausnutzen und de Gäste, de erna ned zum Gsicht stengand verdreschn. Man darf ned s komplette Team verurteilen weil wirklich 2-3 „normale“ dabei sand.
Fakt ist doch, dass der junge Mann zuerst gar nicht vor hatte, Anzeige zu erstatten.
Warum wohl? Wenn ich von mehreren Securities grundlos zusammen geschlagen werde, dann führt mein nächster Weg zu Arzt und Polizei, um Anzeige zu erstatten.
Erst auf das massive Drängen von Herrn Adam hin ist das geschehen.
Ich denke der junge Mann wird von Herrn Adam nur benutzt, um in der Presse wieder mal in die Schlagzeilen zu kommen.
Eigentlich schade, dass ein zuerst Hoffnung gebender, junger, dynamischer Politiker sich durch derartige Ausrutscher sich immer mehr ins Abseits manövriert.
Für mich klingt das wie ein kinder krimmi… Ich bin selbst aus der branche und es ist immer das gleiche… Gäste Trinken Feiern und machen Blodsinn einige verlieren ihre manieren und werden ausfällig… Sobald die securitys ins spiel kommen und Hausverbot erteilen werden die betroffenen agressiv… Da sie freiwillig meist nicht gehen bittet man sie mit nachdruck zu gehen gewaltfrei versteht sich… Genau da kommt es meist zu massiver gegenwähr der betroffenen… Man muss sich schubsen lassen beleidigen lassen wie * Hurensohn* usw. Andere schlagen um sich drohen dir schläge an oder drohen dir mit * dreh dich zukünftig öfter um den mab sieht sich immet zweimal im leben… So wenn sich der Türsteher oder Security bei einem Rechtswiedriegen gegenwärtigen Angriff sich verteidigt ist er der idiot… Und ich kenn das alles diese aussage von dem besagten gleicht jeder anderen zum schluss ist der agressive Security schuld weil man selbst ein ganz braver ist.. Auf veranstalltungen wenn sich paar leute kloppen ist immer der andere schuld… Und die Medien pimpen es noch auf… Es sollten ein paar leute hier bedacht mit ihren worten umgehen den auch wir wissen welche gesetze fur uns sprechen und fakt ist das ich glaube das dieser Junge Mann es darauf angelegt hat… Ich arbeite zwar nicht in diesem Betrieb doch kenne ich ein paar davon besser und ich weis sicherlich das es keine kammer gibt und agressiv sind die auch nicht… Kammer das hort sich an wie kinder grusselfilm ein alter mann vor dem kinder angst haben weil er mit ihnen ins haus geht und sie danach verschwunden sind… Wir vim Sicherheitsdienst wollen alle von dem ruf * schwarze sherifs* wegkommen ok es gibt noch so schläger trups aber nicht mehr im normalen veranstalltungsschutz…
Hallo
Genau so ist es richtig…endlich mal einer der auspackt, solche Vorfälle gibt es genügend in dem Schuppen.
Allein wenn sich der Besitzer immer schon seine Lederhandschuhe anzieht wenn es soweit kommt das sagt ja schon alles….
Ich stimme dem Landrat zu 100 % zu kenne selber einige Fälle denen es so ähnlich ergangen ist.
Ob das jetzt TWS oder ein anderer Unternehmer war kann ich nicht sagen auf alle Fälle sind die Typen zum Großteil vollgepumpte Pfosten, dies zu sonst nichts gebracht haben und Abends die großen Spielen in ihren Bomberjacken….
Jedesmal zum kotzen, normal unterhalten kann man sich sowie so mit keinem, weil auf des Niveau wird da Großteil ned kommen das man sich normal verständigen kann….so bleibt nur eine Möglichkeit die Fäuste auspacken…
ich möcht nicht alle unter einen Hut packen aber im NL ists besonders schlimm….
ich war auch schon in vielen großen namhaften Diskotheken in Europa und den USA aber ich kann sagen in keiner bekommt man so schnell ein Hausverbot oder wird rausgeschmissen wie im Nightlight. Ich finde das gut wie Herr Adam hier argumentiert. Aber ich finde auch diese IHK Prüfung ist ja ein Witz, keiner aus meinem Bekanntenkreis ist durchgefallen, interessant wäre hier die Ergebnisstatistik der IHK. Normalerweise sollte ja ein Türsteher einen gesunden Menschenverstand mitbringen dann bräuchte man auch keine Prüfung, nur leider ist das in diesem Club nicht der fall. Vielleicht mal die Sicherheitsfirma wechseln.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe mir diesen Artikel durchgelesen weil ich auch sehr gerne ins Night Light in Innernzell gehe und die Türsteher auch kenne und mich würde mal interessieren um wie viel Uhr der Vorfall gewesen ist? Ich war nämlich auch an diesem Abend im Night Light und ich war auch a paar mal draußen und in einer gewissen Zeit die ich jetzt noch nicht nennen möchte müsste ich den Vorfall eigentlich bemertk haben wenn der Vorfall in dieser Zeit war!? Drum bitte ich um Antwort wenn es jemand weiß.
Und noch was Herr Adam sagte doch: „Schauen Sie sich den schmächtigen Mann auf dem Foto doch mal an – den können sie doch mit einer nassen Zeitung umwerfen“ also ich bezweifle ja das dass wirklich gehen soll! Und ich glaube auch nicht das dass geht! Herr Strohmaier sagte ja: “ Ich bin ohnehin nicht so beieinander, dass ich mich mit einem Türsteher anlegen könnte“ Aber ich geh jetzt mal von mir aus und ich hatte an diesem Tag auch eine kleine Auseinandersetzung mit einem Herren der einen Kopf großer war und auch kräftigere arme hatte als ich aber trotzdem habe ich es auch geschafft das es auf dem Boden gelegen ist und ich habe keine großartig starken Muskeln so das ich das leicht geschafft hätte.
Drum von meiner Seite her glaube ich das Herr Strohmaier nicht so viel Trinken sollte das er keine solchen Märchen nicht mehr erzählen kann!
ich würde mal sagen das das am verhalten und am auftreten der Gäste liegt das das schon mehrmals vorgefallen ist!!!!!!! oder lasst ihr euch zuhaus die Einrichtung zerstören oder lässt ich es zu wen sich eure Gäste in euren 4-Wänden die Köpfe einschlagen NEIN !!!! ES WÜRDE KEINER ZULASSEN!!!!! die Leute werden immer Rauf-süchtiger und so gesagt „Frecher“ !!!!!! wen man sich anständig verhält, Party macht und mit feiert hat man mit den Leuten vom TWS-Sicherheitsdienst null Problem im gegenteil!!!!
ich war nicht dabei, aber bin selber öfter Gast drinnen und wenn man sich zu benehmen weiß und auch nur etwas anstand hat, dann gibt es auch keine Probleme. Man sollte wissen wo die Grenzen liegen – denn auch die Mitarbeiter von TWS verstehen Spaß und wenn man seine eigenen Grenzen in punkto Alkohol nicht kennt sollte man lieber zu Hause bleiben und sich da dann aufführen.
Ich möchte mal in einer Disco sein, wo kein Sicherheitsdienst ist und sehen wie es da ab spätestens Mitternacht zugeht – dann kann wahrscheinlich jeden Sonntag die Bude renoviert werden weil sich einfach viele eine Spaß daraus machen andere anzupöbeln oder einfach Streit wollen.
Der liebe Herr Landrat soll sich bitte um seinen Landkreis kümmern.