Regen.Während der Sommermonate schleicht sich jedes Jahr eine Bakterienkrankheit in die Obstgärten ein, die vor allem Quitten, Birn- und Apfelbäume in ihrem Bestand gefährden kann: der Feuerbrand (Erwiniaamylovora). Während diese von Obstbauern gefürchtete Krankheit in den USA bereits vor rund 200 Jahren nachgewiesen wurde, kam sie erst 1957 nach Europa. Seit dieser Zeit gab es immer wieder Jahre mit verheerenden Ausfällen in Obstanbaugebieten.
Landwirte und Gartenbesitzer sollten jetzt wachsam sein
Auch im Bayerischen Wald hat sich die ursprünglich meldepflichtige Bakteriose eingenistet und überdauert hauptsächlich an ungepflegten Streuobstbäumen und Weißdornbüschen in der Landschaft und am Straßenrand. Landwirte und Gartenbesitzer sollten also mit wachem Auge ihre Obstbäume und Hecken beobachten, damit frühzeitig durch Ausschneiden der befallenen Äste und Zweige reagiert werden kann. Auffällig wird die Krankheit, wenn sie zuerst Blüten oder Triebspitzen zum Austrocknen bringt – und sich als Triebsterben weiterentwickelt.
Mit Feuerbrand befallene Büsche oder Obstbäume zeigen ungleichmäßig verteilte, abgestorbene Triebe oder ganze Astpartien, deren Blätter braun, später schwarz am Zweig hängen bleiben. Oft krümmen sich die Triebspitzen hakenförmig, aus der Rinde treten bei günstiger Witterung (feucht-warm) weiße, kleine Tröpfchen aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Wind und Regen, besonders auch entlang Straßen und Bahnlinien, verbreitet. In der Umgebung von befallenen Weißdornbüschen ist der Befallsdruck am größten. Zu den Wirtspflanzen gehören aber auch Ziersträucher wie Cotoneaster (Felsenmispel) und unsere heimische Vogelbeere, die Eberesche.
Das befallene Schnittgut sollte verbrannt oder entsorgt werden
Deshalb sind jetzt auch die Beschäftigten der Straßenmeistereien unterwegs und entfernen befallene Äste und Büsche entlang der Kreisstraßen, wie etwa an der Weißdornhecke entlang der Staatsstraße 2135 in Regen. Das Schnittgut muss anschließend sorgfältig gesammelt und an geeigneter Stelle verbrannt werden. Dies darf aber in der Regel nur nach Rücksprache mit den jeweiligen Ordnungsämtern der Kommunen erfolgen.
Kleinere Mengen dürfen die Gartenbesitzer durchaus in die Biotonne werfen, weil während der Kompostierung im Kompostwerk die Erreger abgetötet werden. Das Werkzeug, also Ketten- und Handsägen, Baumscheren, muss anschließend desinfiziert werden.
da Hog’n