Onlinemagazin "da Hog'n": Mit der Steuererklärung für 2012 können mehr Eltern die ihnen entstehenden Aufwendungen für Kinderbetreuung auch steuerlich geltend machen.

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 können mehr Eltern die ihnen entstehenden Aufwendungen für Kinderbetreuung auch steuerlich geltend machen. Der Lohnsteuerhilfeverein HILO unter der Leitung des Freyunger Büros von Maria Weigerstorfer erklärt: Es kommt ab dem Jahr 2012 nicht mehr darauf an, aus welchem Grund die Eltern die Betreuung des Kindes in Anspruch nehmen – also ob die Eltern erwerbstätig, krank oder behindert sind oder sich in Ausbildung befinden.

kybernetische methode
Die Unterbringung eines Kindes in einer Kindertagesstätte gehört zu abzugsfähigen Ausgaben. Foto: da Hog’n

Allein entscheidend ist, dass

  • Aufwendungen für die Betreuung
  • vom haushaltszugehörigen Kindern nachgewiesen werden,
  • und die Kinder noch nicht ihren 14. Geburtstag gefeiert haben.
Werbung
       

Begünstigte Aufwendungen

Werbung
       

Zu den begünstigten Aufwendungen zählt beispielsweise die Unterbringung des Kindes in Kindergärten, bei Tagesmüttern oder in Kindertagesstätten, aber auch die Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung in der Schule. Ebenso führt die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zur Kinderbetreuung zu abzugsfähigen Ausgaben. Nicht begünstigt sind hingegen Aufwendungen für Unterricht, Freizeitgestaltung oder Verpflegung des Kindes.

Höhe der abzugsfähigen Kosten

Maximal 6.000 Euro je Kalenderjahr und Kind können steuerlich geltend gemacht werden. Zwei Drittel hiervon, also maximal 4.000 Euro werden als Sonderausgaben im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt.

Erforderliche Nachweise

  • Rechnung, Gebührenbescheid, Arbeitsvertrag
  • unbare Zahlung – also Überweisungen!

WICHTIG FÜR NICHTVERHEIRATETE ELTERN!

Nur der Vertragspartner kann Kinderbetreuungskosten geltend machen. Achten Sie also darauf, dass beide Elternteile im Betreuungsvertrag genannt werden. Haben Sie nämlich nachweislich Kosten getragen, obwohl Sie vertraglich dazu nicht verpflichtet sind, lehnt das Finanzamt die Berücksichtigung der Aufwendungen ab.

Unser besonderer Tipp: „Die Großeltern von der Steuer absetzen“. Gerade wenn beide Elternteile berufstätig sind, springt öfter mal die Oma oder natürlich auch der Opa gerne helfend mit ein, wenn es um die Betreuung der Enkelkinder geht. Meist möchten die Omas und Opas für die Betreuungsleistung kein Entgelt, denn sie helfen der jungen Familie ja gerne. Entstehen den Großeltern im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Kinderbetreuung Fahrtkosten, gibt es eine interessante Gestaltungsmöglichkeit: Die Eltern können diese Fahrkosten erstatten und als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Bei den Großeltern führt die Erstattung von Fahrkosten nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen, da es sich lediglich um Aufwandsersatz handelt.

Soll diese Gestaltungsmöglichkeit genutzt werden muss folgendes beachtet werden:

  • notwendiger Abschluss eines Betreuungsvertrages mit den Großeltern
  • die Vorlage einer Rechnung/Quittung der Großeltern mit Darstellung der Fahrten
  • die unbare Zahlung der Fahrtkostenerstattung, also Zahlung per Überweisung

__________________

Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne weiter:

HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung

Tel.: 08551/91 40 49

 

da Hog’n

 


Dir hat dieser Artikel gefallen und du möchtest gerne Deine Wertschätzung für unsere journalistische Arbeit in Form einer kleinen Spende ausdrücken? Du möchtest generell unser journalistisches Schaffen sowie die journalistische Unabhängigkeit und Vielfalt unterstützen? Dann dürft ihr das gerne hier machen (einfach auf den Paypal-Button klicken).


0 thoughts on “Hog’n-Steuertipp (6): Kosten für Kinderbetreuung – Abzugsfähigkeit verbessert!

  1. Sehr interessante Zusammenfassung über die Kosten für Kinderbetreuung. Vor allem der Aufwandsersatz für die Großeltern klingt nach einem guten TIpp, der sich von vielen Familien anwenden lässt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert