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Start rundumadum Spiel mir das Lied vom Tod: Zerstört die KSK unsere Blaskapellen?

Spiel mir das Lied vom Tod: Zerstört die KSK unsere Blaskapellen?

veröffentlicht von Helmut Weigerstorfer | 03.04.2013 | 1 Kommentar
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Freyung. „Das ist reine Abzocke, diese Abgabe richtet sich gegen unsere ehrenamtliche Arbeit“, klagt Hubert Niemetz. Der Vorsitzende der Blaskapelle Hohenau-Ringelai fürchtet um die Existenz seiner Truppe. Der Grund: Die Künstlersozialkasse (KSK) verlangt seit Kurzem von Musikvereinen Geld, wenn diese ihre Ausbilder entlohnen – und das, obwohl viele Musikanten gar nicht bei der KSK versichert sind. Den Kapellen drohen Forderungen in bis zu fünfstelliger Höhe. Bisher ist laut Niemetz keine Blasmusik im Landkreis betroffen, die Rechnung der KSK könne aber jederzeit im Briefkasten landen. Droht nun das große Blaskapellen-Sterben?

Waldkirchen Marktrichtertage 2012 (116)

Das Signal zum Ende? Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe sollen die Kapellen an die Künstlersozialkasse abtreten.

Andreas Horber: „Da kommen schnell mal 20.000 Euro zusammen“

„Das ist eine große Gefahr für alle Blaskapellen – und für niemanden verständlich“, erklärt Andreas Horber. Der Geschäftsstellenleiter des Musikbundes Ober- und Niederbayern kann die verschäften Vorgaben der Künstlersozialkasse nicht verstehen. Vor zwei Jahren wurden diese bekanntgegeben, einige Prüfungen sind mittlerweile abgeschlossen, die ersten Blaskapellen müssen nun den Forderungen der KSK nachkommen – rückwirkend für fünf Jahre. „Da kommen schnell mal 20.000 Euro zusammen. Solche Summen sind dann für viele Vereine existenziell bedrohlich.“

Ein Beispiel von vielen: Der Musikverein Forchheim-Buckenhofen e.V. (aus „Kontrovers“):

 

Doch was wurde eigentlich genau geändert? Horber: „Zum einen wurde der Abgabesatz von 3,9 auf 4,1 Prozent erhöht. Zum anderen gelten die sogenannten Fünf Berliner Kriterien nicht mehr.“ Darunter versteht man eine „untergesetztliche Regelung“ zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) und der Deutschen Rentenversicherung, die seit 2007 die Prüfung für die KSK übernommen hat. Darin wird festgelegt, dass Vereine nicht der Abgabepflicht unterliegen, wenn…

  1. … die Ausbildung nur zur Nachwuchsgewinnung für das eigene Orchester betrieben wird.
  2. … nur an Instrumenten unterrichtet wird, die im Orchester vorkommen.
  3. … keine eigene Organisationsstruktur für die Ausbildung unterhalten wird.
  4. … wenn die Ausbildung nur für Vereinsmitglieder möglich ist.
  5. … wenn die Einnahmen aus den Ausbildungsgebühren unter den Gesamtkosten liegen.

Massenpetition mit 36.000 Unterschriften soll weiterhelfen

asdasd

Was wäre ein Fest ohne Blasmusik? Hier die Blaskapelle Herzogsreut beim Freyunger Volksfestaufmarsch.

„Diese Kriterien gelten mittlerweile nicht mehr“, betont Andreas Horber noch einmal. Deshalb wollte der Bayerische Blasmusikverband schon vors Sozialgericht ziehen, doch das klappte bisher nicht. „Die Gerichte sind alle wegen Hartz IV überlastet.“ Eine Massenpetition mit 36.000 Unterschriften soll nun dafür sorgen, dass die Gebühren nicht erhoben werden. Der Musikbund Ober- und Niederbayern hofft darüber hinaus, dass im Rahmen der Landtags- und Bundestagswahlen 2013 das Problem mit der Künstlersozialkasse diskutiert wird.

Auf Hog’n-Nachfrage antwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie folgt: „Musikvereine als solche sind in der Regel nicht abgabepflichtig – das gemeinsame Musizieren und die Brauchtumspflege wird nicht mit einer Abgabe belegt.“ Der stellvertretende Pressesprecher Dominik Ehrentraut erklärt, dass Blaskapellen nur dann einen Betrag an die KSK zahlen müssten, wenn sie erhebliche Honorare an selbstständige Musiklehrer zahlen.

Sozialministerium: Ausgleichsvereinigung soll Abhilfe verschaffen

„Die Künstlersozialabgabe ist der Quasi-Arbeitgeberanteil an die KSK. Würden die Musikvereine ihre Musiklehrer anstellen, müssten sie auch Sozialversicherungsbeiträge für sie entrichten“, macht Ehrentraut deutlich. „Weigern sich nun die Musikvereine als Ausbildungseinrichtungen die Künstlersozialabgabe zu zahlen, verweigern sie letztendlich den von ihnen beauftragten Musiklehrern die Unterstützung bei ihrer sozialen Absicherung.“ Eine Befreiung der Abgabe habe zudem die Folge, dass die Abgabesätze erhöht werden müssen, weil weniger Beträge in die KSK fließen.

asdasd

Mit den „Fünf Berliner Kriterien“ wurden Musikvereine wie die Blaskapelle Hinterschmiding lange Zeit vor der KSK geschützt.

Grundsätzlich können sich laut Sozialministerium Musikvereine jeglicher Bürokratie im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe entledigen, indem sie einer Ausgleichsvereinigung beitreten. Die BDMV bereitet derzeit mit der Künstlersozialkasse die Gründung einer Ausgleichsvereinigung für Musikvereine vor. Ehrentraut: „Daran wollen sich außer Bayern alle Bundesländer beteiligen. Alle Musikvereine können der Ausgleichsvereinigung beitreten – keiner muss.“

Weitere Infos zum Thema gibt es unter:

  • Bayerisches Fernsehen: Kontrovers
  • Nordbayerischer Musikbund – Informationen zur Künstlersozialkasse
  • Bundesministerium für Soziales – Die Künstlersozialversicherung steigt leicht

Helmut Weigerstorfer

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Schlagwörter: Blasmusik, Freyung, Hohenau, Künstlersozialkasse, Musik, Ringelai
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Ein Kommentar bei "Spiel mir das Lied vom Tod: Zerstört die KSK unsere Blaskapellen?"

  1. Joachim Griebe sagt:
    24. April 2013 um 14:56 Uhr

    Seit über 9 Jahren betreibe ich ein Forum zum Thema Künstlersozialkasse und
    berate auch Menschen ohne Kkrankenkasse .

    Hätte man von Anfang an die Beiträge der Verwerter konsequent „eingetrieben “ und auch eine vernünftige Informationpolitik über die KSK betrieben , dann wären die seit Jahren immer gleichen Probleme „kleiner“ .

    Ich bin seit über 20 Jahren als Musiker über die KSK pflichtversichert und werde auch als
    “ Verwerter“ überprüft und sorry ….drangsaliert .
    Wie bei der Steuer …. die großen Verwerter bringen Ihre Gewinne ins Ausland und die KSK
    macht eine lange Nase . Das ist unerträglich …… Joachim Griebe

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