Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen
Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:
„Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es die erste Abmahnung, die durchgegangen ist – und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.“
Fachanwalt Schwenke bestätigt die Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung als um Kohle machen geht:
„Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.“
Die Eltern haften nicht, wenn …
Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.
Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:
„Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Rechte besitzt – dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen, vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt.“
Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?
„Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.“
Betroffen sind alle, die teilen
Die potenzielle Gefahr betrifft also diejenigen am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen – und zwar unabhängig von Facebook. Auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also: Jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.
Um es noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im “Kleingedruckten”? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto “teilen”? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist.
Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als “Teiler” von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.
Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:
„Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.“
Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.
Das Interview mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke
führte Hardy Prothmann vom rheinneckarblog
Links:
Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook
hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern
http://rechtsanwalt-schwenke.de
Liebe Hog’n-ianer,
wie schaut das denn, wenn man eure Artikel und Beiträge teilt – mit oder besser ohne Bild?
VG
Britta
Unsere eigenen Beiträge, bei denen unsere Hog’n-Bilder als Vorschaubild erscheinen, könnt Ihr freilich das Vorschau-Bild stehen lassen. Wir verklagen Euch bestimmt nicht ;-)