Freyung. Die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt wurde kürzlich um eine Prüfung des Ratsbegehrens mit dem Titel „Weniger Durchgangsverkehr in unserer Innenstadt“ gebeten. Am Freitag trafen nun die Antwortschreiben der Rechtsaufsicht bei den jeweiligen Beschwerdeführern ein. Das Ergebnis: Die Rechtsaufsicht hält sowohl die Vorgehensweise beim Ratsbegehren als auch die darin enthaltene Fragestellung „Sind Sie dafür, dass der Verkehrsentwicklungsplan umgesetzt wird, indem West- und Südspange gebaut werden und damit die Innenstadt um ca. 50 Prozent vom Verkehr entlastet wird?“ für zulässig. Die Beschwerdeführer zeigen sich sichtlich enttäuscht – und rufen die Bürger nun dazu auf, am 20. Januar wählen zu gehen und mit Nein abzustimmen. Ihrer Meinung nach kommt das Ratsbegehren viel zu früh. Man habe weder die Zustimmung der Anwohner, von denen einige nicht dazu bereit seien, ihre Grundstücke an die Stadt Freyung zu verkaufen, noch könne man zum jetzigen Zeitpunkt zuverlässig voraussagen, welchen Einfluss das im Bau begriffene StadtplatzCenter auf den Durchgangsverkehr haben werde. Bürgermeister Heinrich weist die Vorwürfe der Opposition zurück (Interview auf Seite 2).
Rechtsaufsichtsbehörde: Fragestellung des Ratsbegehrens ist zulässig
Die BGStuL, FDP-Stadtrat Gerhard Drexler und der Freyunger Bürger Christian Attenbrunner hatten unter anderem den Zusatz „und damit die Innenstadt um ca. 50 Prozent vom Verkehr entlastet wird“ als unzulässige Formulierung angesehen, weil das ihrer Meinung nach eine Art „Wahlwerbung“ sei.
Gegen diesen Zusatz sei allerdings nichts einzuwenden, heißt es im Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Freyung-Grafenau. Die Begründung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe einen vergleichbaren Zusatz bei einem Bürgerbegehren gegen Mobilfunksendeanlagen für zulässig erachtet. Damals habe die Fragestellung den Halbsatz „… und mich dadurch vor den möglichen gesundheitlichen Gefahren schützt, sowie das Orts- und Landschaftsbild bewahrt“ enthalten. Es handele sich bei diesem Halbsatz nur um ein hervorgehobenes Motiv für die Bejahung der Frage, so die Rechtsaufsicht, das die Bestimmtheit der Fragestellung nicht beseitige und auch die eigenständige Funktion der Begründung zum Bürgerbegehren nicht wesentlich beeinträchtige. Auch die in der Fragestellung enthaltene Formulierung „ca. 50 Prozent“ sei zulässig, weil das Informationsblatt klarstelle, dass bislang nur Planskizzen vorliegen, die nach einer Entscheidung der Bürger noch präzisiert werden müssen.
BGStuL-Vorsitzender Rainer Rathmann zeigt sich ob dieser Einschätzung höchst unzufrieden: „Diese Stellungnahme befriedigt keinesfalls. Im Gegenteil: Unsere Frage wird nicht klar mit Ja oder Nein beantwortet, so dass wir in unserer Beurteilung der Fragestellung eher noch bestärkt werden.“ Und der FDP’ler Gerhard Drexler hat das Gefühl, dass die Rechtsaufsichtsbehörde hier bewusst nach Gründen gesucht hat, um das Ratsbegehren zu Gunsten der Stadt Freyung zu rechtfertigen. Christian Attenbrunner respektiert die Entscheidung zwar, zweifelt jedoch nach wie vor an der Zulässigkeit der Fragestellung: „In dem von der Rechtsaufsicht genannten Beispiel ist von ‚möglichen Gefahren‘ die Rede, im Freyunger Ratsbegehren wird eine Verkehrsentlastung regelrecht verspochen.“
Der Bürgerentscheid findet, wie geplant, am 20. Januar statt
Wie dem auch sei, fest steht: Der Bürgerentscheid findet statt, denn sowohl die FDP als auch die BGStuL haben bekannt gegeben, dass sie von rechtlichen Schritten beim Verwaltungsgericht Abstand nehmen. Die beiden Oppositionsparteien raten den Bürgern nun wählen zu gehen und am 20. Januar mit Nein abzustimmen. Auch Christian Attenbrunner wird den Bürgerentscheid nicht boykottieren und fordert die Mitbürger zur Abstimmung auf: „Es wäre verheerend, wenn die Stadt das erforderliche Quorum erreichen würde, die Gegner aber aus Protest gar nicht zur Wahl gegangen wären.“
CSU-Vorsitzender und Fraktionssprecher Sebastian Gruber zeigt sich in einer Pressemitteilung des CSU-Ortsvorstands ähnlich demokratisch: „Wer eine Entlastung des Stadtzentrums will, der soll die sich nun bietende Chance ergreifen und mit Ja stimmen.“ Wer die jetzige Situation für langfristig akzeptabel halte, der könne die Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans ja ablehnen.
Petzi: „Als parteipolitisch Unbelasteter lehne ich das Ratsbegehren ab“
Anton Petzi, der als Anwohner von der geplanten Südtangente betroffen wäre, kennt die Verkehrssituation in Freyung seit über 60 Jahren. Er wandte sich deshalb jüngst mit einem Leserbrief an die Presse. Darin schreibt er, dass in Freyung seit Jahrzehnten vor den Kommunalwahlen immer ein Verkehrsproblem herbei geredet werde und sich damit viele profilieren wollen. „Ich schätze die in den letzten viereinhalb Jahren im Rathaus geleistete Arbeit sehr“, sagt Petzi, „es wurde vieles auf den Weg gebracht. Jedoch verstehe ich nicht, dass man jetzt wieder in alte Rituale verfällt.“ Als parteipolitisch Unbelasteter lehne er das Ratsbegehren deshalb aus folgenden Gründen ab:
Zum einen sei das dem Ratsbegehren zugrunde liegende Verkehrsgutachten in einigen Punkten nachweislich falsch und in vielen Punkten nicht plausibel. Die dem Bürger dabei suggerierte 50-prozentige Verkehrsentlastung auf dem Freyunger Stadtplatz sei, seiner Meinung nach, eine von Wunschdenken getriebene Annahme mit vielen Fragezeichen. „Sie wird niemals so eintreten“, ist sich Petzi sicher.
Zum anderen dauere die Fahrzeit über den Stadtplatz in den Hauptverkehrszeiten − bei drei Ampelzyklen − etwa sechs Minuten. Dies werde sich, so Petzi, auch nach dem Bau einer Westspange nicht spürbar ändern, weil die Ampelschaltung und die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung dies gar nicht zulassen würden. „Viele Urlauber sagen mir immer wieder, sie würden sich glücklich schätzen, wenn sie in ihrer Heimat so schnell von A nach B kämen wie in Freyung“, gibt er zu Bedenken. Eine Verbesserung erwartet Petzi hingegen von der neuen, öffentlichen Tiefgarage mit 138 Stellplätzen im Stadtzentrum. Voraussetzung hierfür sei aber, dass die neuen Parkflächen zweckmäßig in den Verkehrsfluss eingebunden werden.
Ehemaliger Schuttabladeplatz am Solla: wird Südtangente teurer?
Außerdem seien in den 70er und 80er Jahren die Staatsstraßen Passauer- und Bahnhofstraße mit hohem finanziellen Aufwand ausgebaut worden. Beide Straßen würden den anfallenden Verkehr gut aufnehmen, findet Petzi. „Die Kosten für die Süd- und Westspange werden mit acht Millionen Euro veranschlagt, der auf die Stadt entfallende Anteil von 1,65 Millionen Euro erscheint zunächst tragbar. Berücksichtigt man jedoch, dass beim geplanten Verlauf der Südspange der frühere Schuttabladeplatz angeschnitten wird, wo dann Altlasten zu Tage treten werden, deren Beseitigung ein Mehrfaches des für die Stadt veranschlagten Finanzierungsvolumens haben wird, sieht die finanzielle Belastung für die Stadt anders aus.“ Die Restfinanzierung von 6,35 Millionen Euro solle zudem mit öffentlichen Steuereinnahmen erfolgen. Diese wären sinnvoller in die Sanierung maroder Infrastrukturen, Kindergärten, Schulen, Forschung und den Abbau der erdrückenden Staatsverschuldung zur Entlastung künftiger Generationen investiert, so Petzi weiter.
Und noch etwas gelte es zu überdenken: „Die Bürger der Stadt Landshut haben sich im Oktober 2012 in einem Bürgerentscheid, aus überwiegend ökologischen Gründen, gegen eine dort geplante Westtangente entschieden. Auch in Freyung ist neben dem materiellen Aufwand der ideelle beziehungsweise ökologische Preis zu bewerten.“ Beim Bau der Südspange wären gewaltige Eingriffe in die Natur durch Vernichtung von Biotopen und Feuchtwiesen erforderlich. Zudem wäre auf Grund der topographischen Lage eine nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes durch riesige Einschnitte verbunden. Hinzu komme der Landverbrauch, wodurch unter anderem stadtnahe Freizeiteinrichtungen nicht mehr zur Verfügung stehen würden.
Angesichts der in Freyung seit Jahren andauernden Verkehrsdebatte, hat es der Freyunger Bürger nicht leicht, zu beurteilen, ob er nun für oder gegen den Bau von Süd- und Westspange stimmen soll. Das Onlinemagazin „da Hog’n“ hat die Positionen von Gegnern und Befürwortern deshalb in einem Interview mit Freyungs Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich auf der nächsten Seite nochmals gegenübergestellt.
Ja oder Nein? Die Positionen von Befürwortern und Gegnern
Herr Heinrich, der Stadt Freyung wird in einer gemeinsamen Presseerklärung von BGStuL und FDP unter anderem vorgeworfen, dass sie über die Köpfe der Grundstückseigentümer hinweg entscheidet, weil man die Grundstückseigentümer noch nicht einmal gefragt hat, ob sie überhaupt dazu bereit wären, ihre Grundstücke abzutreten. Weiter steht dort geschrieben, dass angeblich bereits öffentlich von einigen Besitzern entlang der geplanten Südtangente gesagt wurde, dass sie dazu keinesfalls bereit sind. Wie sehen Sie das?
Diese Aussage ist unsachlich. Mit zahlreichen Grundstückseigentümern wurden Vorgespräche geführt. Es versteht sich aber von selbst, dass erst nach dem Bürgerentscheid in die Detailplanung eingestiegen wird und auch erst dann der genaue Flächenbedarf feststeht.
Wie „da Hog’n“ aus zuverlässiger Quelle weiß, wollen einige Anwohner ihre Grundstücke keinesfalls verkaufen. Selbige Anwohner sprechen außerdem von einer möglichen Enteignung, falls sie ihre Grundstücke nicht an die Stadt verkaufen sollten. Ist Enteignung eine Option, falls die Bürger am 20. Januar für einen Bau der Südspange stimmen sollten?
Nach dem Abschluss eines erfolgreichen Planfeststellungsverfahrens ist eine Enteignung grundsätzlich rechtlich möglich. Ob diese eingeleitet wird, entscheidet der Stadtrat. Ich persönlich werde jedenfalls alles tun, um zu diesem letzten Mittel nicht greifen zu müssen.
Stadtrat Christof Anolick weist in der bereits genannten Pressemitteilung außerdem auf einen unzulässigen Vorratsbeschluss hin: „Der Bürgermeister ließ sich und der Verwaltung einen Beschluss auf Vorrat geben. Und so wurde die Begründung ohne weitere Zustimmung des Stadtrates inzwischen verschickt. Dies ist mehr als bedenklich, und widerspricht der gültigen Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren“, so Anolick. Hat Anolick damit recht?
Fakt ist, dass dieses Verfahren bereits 2009 beim letzten Bürgerentscheid so angewandt und vom Stadtrat beschlossen wurde. Die Vorgehensweise ist einwandfrei und juristisch unangreifbar. Wieso hat Herr Anolick 2009 das Verfahren akzeptiert und nun hat er ein Problem damit?
Heinrich: „Der Stadrat hat einstimmig ein Ratsbegehren beschlossen“
Weiter heißt es: „Es gibt im Stadtrat eine 75-prozentige Mehrheit der Bürgermeisterfraktion und einen gültigen Stadtratsbeschluss zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes, so dass das Ratsbegehren eigentlich unnötig wie ein Kropf ist.“ Warum werden die Bürger trotzdem befragt?
Weil der Stadtrat einstimmig – also auch mit den Stimmen aller nun plötzlich Kritik übenden Stadtratsmitglieder der BGStuL und der FDP – ein Ratsbegehren beschlossen hat.
Eine weitere Frage, die in der Pressemitteilung aufgeworfen wird, lautet: „Warum darf der Bürger erst jetzt abstimmen, nachdem und nicht bevor die Tiefgarage an eine Stelle gebaut wurde, die den Verkehr laut Verkehrsgutachten um 1600 Fahrzeuge täglich erhöht?“ Was erwidern Sie auf diese Frage?
Weil der Stadtrat vorher mit großen Mehrheiten die Tiefgarage beschlossen hat – übrigens auch mit der Stimme eines BGStuL-Stadtrates. Bis die CSU den Antrag auf ein Ratsbegehren und die direkte Bürgerbeteiligung gestellt hat, hat kein einziges Stadtratsmitglied eine Beteiligung der Bürger vorgeschlagen oder gefordert. Ohne den einstimmig befürworteten Antrag der CSU-Fraktion hätte es keine Bürgerbeteiligung gegeben.
Eine weitere Aussage aus der Mitteilung lautet: „Auch das aktuelle Verkehrsgutachten bringt die suggerierte Verkehrsreduzierung um 50 Prozent nur zusammen mit der Krankenhausstraße, die aber der Stadtrat bereits abgelehnt hat.“ Stimmt das?
Nein. Die Krankenhausstraße wird lediglich als sinnvolle Interimsmaßnahme vorgeschlagen, bis die beiden Spangen gebaut sind. Für die Entlastung des Stadtzentrums sind die beiden Umfahrungen verantwortlich.
„Die Zahlen in der städtischen Darlegung sind öffentlich bekannt“
„Die Zahlen, die in der städtischen Darlegung enthalten sind, wurden nicht mit dem Stadtrat abgesprochen und dürften teilweise „Luftschlösser“ sein!“ Hätten die Zahlen in der Begründung mit dem Stadtrat abgesprochen werden müssen? Was antworten Sie auf den Vorwurf, dass es sich bei diesen Zahlen um „Luftschlösser“ handelt?
Die Zahlen hätten nicht abgesprochen werden müssen. Sie zu erarbeiten ist erstens ein Geschäft der laufenden Verwaltung, zweitens wurde die Verwaltung vom Stadtrat mit großen Mehrheit zur Erstellung der Darlegung beauftragt und drittens standen die Zahlen zum größten Teil schon vor Monaten in der PNP – und sind daher öffentlich bekannt.
BG und FDP behaupten, dass es bis dato keinerlei technische Lösungsvorschläge zur Machbarkeit gibt, wie man die beiden Spangen an das bestehende Straßennetz vernünftig anbinden kann. Ist das der Fall?
Nein. Der Stadtrat hat gezielt vorerst keine Detailplanungen in Auftrag gegeben bevor die Bürger entscheiden. Das wäre auch kein seriöses Vorgehen. Es gab jedoch mehrere Ortstermine mit Fachplanern und Straßenbaulastträgern, bei denen Lösungsmöglichkeiten für die Kreuzungsbereiche besprochen wurden. Dies ist dem Stadtrat bekannt – etwas anderes zu behaupten ist wohl kaum als seriöses Vorgehen zu bezeichnen.
BG und FDP behaupten des Weiteren: „Laut Infoblatt der Stadt fahren derzeit 10.000 Autos über den Stadtplatz (also wohl ohne die Erhöhung durch die neue Tiefgarage), aber es wird eine Gesamtentlastung des Verkehrs von täglich 14.500 Autos (Stadtplatz 5.000, Grafenauer Straße 3.500 und Bahnhofstraße 6.000) „versprochen“ . Was sagen Sie zu dieser Behauptung?
Das ist wirklich eine „Behauptung“ und inhaltlich völlig unsinnig. Dass man bei einem Verkehrsgutachten nicht einfach willkürlich Entlastungswirkungen auf verschiedenen Straßen addieren kann, das wird wohl jedem einleuchten. Dass Pkw, die zum Beispiel aus Richtung Waldkirchen kommen und über die Süd- und dann über die Westspange fahren sowohl die Bahnhofstraße, dann den Stadtplatz und dann die Grafenauer Straße entlasten, sollte klar sein.
Heinrich: „Für die Anwohner werden keine Beiträge anfallen“
„Die Aussage des Bürgermeisters, dass bei Umsetzung der Westspange die gültige Straßenausbaubeitragssatzung nicht angewendet wird, scheint rechtlich zumindest angreifbar“, heißt es in der Pressemitteilung. Und: „Eine Beteiligung der Anlieger an den – bis dato noch unbekannten – Kosten ist noch nicht abschließend geklärt.“ Laut Infoblatt der Stadt Freyung wurden die Kosten aber bereits geschätzt. Könnten die tatsächlichen Kosten möglicherweise stark von den geschätzten abweichen? Und wer entscheidet, dass die gültige Straßenausbaubeitragssatzung nicht angewendet wird? Kann wirklich zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, dass die Anwohner nichts werden zahlen müssen?
Die von der Stadtverwaltung – und nicht wie behauptet vom Bürgermeister – getroffene, sachlich begründete Aussage, dass keine Beiträge anfallen werden, ist belastbar. Alleine die Tatsache, dass Geschäftsleiter Herbert Graf hier immer wieder in Zweifel gezogen wird, ist ebenso befremdend wie nie dagewesen. Vielleicht sollten auch die Vertreter der BStuL und der FDP akzeptieren, dass die Stadtverwaltung neutral und unparteiisch arbeitet.
Und wie sieht es mit dem ehemaligen Schuttabladeplatz am Solla aus? Könnte dieser bei einem Bau der Südspange erhebliche Mehrkosten verursachen, weil dort einige Altlasten beseitigt werden müssten? Könnte man diesen Platz beim Bau der Südspange auch umgehen?
Der Schuttabladeplatz wird bei der bisher vorliegenden Planskizze nur am Rande tangiert, eine Planung an demselben vorbei wurde bisher nicht geprüft, erscheint mir aber durchaus machbar.
Hätte man den Bürgerentscheid eventuell erst im Februar durchführen können, damit zum Beispiel die Unterlagen zum Bürgerentscheid noch mit dem Stadtrat hätten abgesprochen werden können?
Der Stadtrat diskutiert das Thema Verkehr seit Jahren. Bereits 2010 stimmte der zuständige Ausschuss einstimmig, also mit der Stimme der BGStuL, für den Bau der Westspange. Daher ist das am 20. Januar stattfindende Ratsbegehren bestens vorbereitet und sinnvoll terminiert.
Dike Attenbrunner
Ja, es stimmt, auch ich habe im Ausschuss 2010 für eine Planung für eine Westtangente gestimmt. Meine positive Haltung hierzu ist für einen gewählten Volksvertreter auch unbedingt notwendig. Eine Einigung über eine Umsetzung der Westspange wurde damals keinesfalls erwirkt. Das kann ein Ausschuss ja auch gar nicht!
Da sich aber aus meiner Sicht nicht viel positives aus diesen Planungen ergeben hat, ist es für mich nur selbstverständlich, mich gegen diese unnützen, bis heute und bis zum Tag des Bürgerentscheides nicht vorliegenden Kosten für die Stadt Freyung und die Anwohner auszusprechen. Es wurde mir vielmehr klar, dass es hier nicht nur um eine Umgehungsstraße für den Stadtplatzverkehr, sondern viel mehr auch um einen (aus Wahlkampfzeiten und Wahlversprechen?) Ausbau für den Schwerlastverkehr der dortigen Betriebe (Caritas, Bachl,..) handeln könnte.
Es sei auch noch erwähnt, dass die gesamte CSU-Fraktion mitsamt dem Bürgermeister noch vor wenigen Monaten vehement für den Ausbau der Krankenhausstrasse gestimmt haben und dann plötzlich, wie aus heiterem Himmel, oder doch aufgrund des entstandenen politischen Drucks u. a. der BG-Fraktion, von diesem für Freyung unnützem und kostspieligem Vorhaben abzulassen. Und jetzt wird mir öffentlich vorgeworfen, früher für eine frühere Planung gestimmt zu haben? Was könnte ich da jetzt der CSU-Fraktion alles vorwerfen…
Mehr als überrascht hat mich in dem Artikel der CSU jedoch die Aussagen von einigen Stadtratsmitgliedern, die in dieser Sache seit Jahren (!) noch keinen, nein noch keinen einzigen Diskussionsbeitrag bei einer Stadtratsitzung zur Verkehrsproblematik in Freyung abgegeben haben.
Dass eine stellvertretende Ortsvorsitzende der CSU aufgrund der politischen Auseinandersetzung plötzlich „sprachlos“ ist, ist so für den Freyunger Stadtrat keine neue Situation. Die „Sprachlosigkeit“ dieser Personen ist dem Stadtrat bekannt! Umso überraschender für mich nun die emotionalen Beiträge. Liebe Stadtratskollegen, nur weiter so, ich würde mich freuen, auch in einer Sitzung von Ihnen zu hören!
Und nochmal: Es wird keine Kritik am Bürgerentscheid geübt! Es gibt nichts Demokratischeres, als den Bürger direkt in Entscheidungen mit einzubeziehen. Kritisiert wird lediglich die Eile, ja fast schon Hast, mit der diese Entscheidung nun erwirkt wird. Will man „anders Denkenden“ möglichst wenig Zeit zum Agieren lassen?
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber: Was kosten die beiden Spangen? Wie ist die genaue Verkehrsführung? Gibt es eine Machbarkeitsstudie? Wurde mit Grundstückseigentümern gesprochen? Warum soll eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Freyung hier nicht greifen? Diese Fragen konnte leider weder der Bürgermeister noch die Verwaltung, Herr Graf, in einer Stadtratsitzung auf meine Nachfrage hin beantworten. Aber jetzt müssen wir entscheiden!
Ich bin mir sicher, dass eine Umsetzung der beiden Spangen keinerlei Entlastung des Stadtplatzes bringen wird. Eine Entlastung wird lediglich auf der Passauer- und Bahnhofstrasse erreicht. Bei den Zahlen im Gutachten handelt es sich ja auch nur um Hochrechnungen, keineswegs wurden die Fahrzeugzahlen genau ermittelt.
Der Kosten-/Nutzungsfaktor bei einer Umsetzung der beiden Spangen zur Entlastung dieser beiden Strassen steht für mich in keinem Verhältnis.
Peter Janotta, Stadtrat (BG),Freyung WortloseStadträte
Ratsbegehren-Formulierung:“Rechtlich zulässig“ vom 05.01.2013
Das Ratsbegehren ist grundsätzlich zu begrüßen. Bei einer so einschneidenden
Entscheidung ist es richtig die Bevölkerung zu befragen. Ob es sich bei der
Formulierung des Ratsbegehrens nicht doch um eine Suggestivfrage handele sei
dahingestellt.Trotzdem denken wir, dass jeder Bürger sich seine Gedanken macht
und sich seine Meinung bildet.
Hierzu ein paar Gedanken.
1. Die durch das Verkehrsgutachten prognostizierte 50-prozentige Entlastung des
Stadtzentrums durch den Bau der West- und Südspange , ist eben nur eine
Prognose. Dazu kurz ein Zitat von Sir Winston Churchill: „Ein Experte ist ein
Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt
hat“. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er glaubt diese Prognose sei
plausibel .
2. Das Verkehrsgutachten sagt aber auch, der Verkehr wird bei Verwirklichung
des Verkehrskonzeptes, in anderen Stadtteilen durchaus zunehmen. So sollen
z.B. das Königsfeld tgl. ca.1000 Fahrzeuge mehr passieren. Durch die Nähe
zum Schulzentrum, ist das für uns schon sehr bedenklich. Entlasten wir den
Stadtplatz auf Kosten der Wohngebiete?
3. Bei dem Verkehrsgutachten geht man von einer ca. 10-prozentigen Steigerung
des Verkehrs in Zukunft aus. Gleichzeitig hat aber das Gutachten gezeigt, dass
der Verkehr bei der Zählung von 2003 bis zur Zählung 2012 um ca. 10-Prozent
abgenommen hat. Was spricht für eine Zunahme des Verkehrs in der Zukunft?
Vielleicht der demographische Wandel?
4. Bei der Verwirklichung der West- und Südspange wird sehr viel Land
verbraucht, Fläche versiegelt und Natur zerstört werden .Durch die
topografische Lage wir der Eingriff ins Landschaftsbild groß sein. Der Verkehr
wird nicht weniger, er wird nur verlagert. Ist es das wert? Wo stört mich der
Verkehr mehr, in einem sowieso stark frequentierten Stadtzentrum, oder in der
bis jetzt unberührten Natur bzw. in oder an Wohngebieten und Schulzentrum.
5. Zu den Kosten, die sowieso keiner kennt, möchte ich nur sagen: Gibt es nichts
sinnvolleres? Etwa für die Erhaltung des bestehenden Straßennetzes scheint
das Geld nicht zu reichen. Man braucht sich den teils sehr maroden Zustand
vieler Straßen nur anzusehen.
Bei großen Straßenprojekten wird meist erst hinterher geschimpft. Siehe Kreuzung
Waldkirchen oder Kreuzung Karlsbach. Hinterher schimpfen bringt aber nichts,
deshalb hoffen wir, dass sich viele Bürger am Ratsbegehren beteiligen und ihr
Meinung abgeben.
Elisabeth Riedl
Petra Poxleitner
Freyung
Freyunger Spangenunsinn
Freyung ist ein historisch gewachsener Straßenort, im Gegensatz zu vielen anderen Orten existiert in unserer trotzdem sehr schönen Stadt kein Stadtplatz. Dies mag man bedauern, aber es ist einfach so. Durch die Funktion als Kreisstadt wird nicht nur reiner Einkaufsverkehr in die Stadt gezogen (wie z.B. in Waldkirchen), sondern durch die Vielzahl von Ämtern, Behörden und Schulen eben auch sehr viele Besucher und Beschäftigte dieser Einrichtungen. Da sich Freyung radial um die Kirche ausgebreitet hat, führen die diversen Einfallsstraßen entlang der alten B12 bzw. Waldkirchner und Bahnhofsstraße durch das Stadtzentrum.
Nun plant der Stadtrat durch den kostspieligen Bau zweier „Spangen“ aus dem Zentrum heraus zu drängen und den „Stadtplatz“ zu entlasten. Kann das gelingen?
Ich meine nein, denn wenn man sich die Situation mit dem gesunden Menschenverstand überlegt, lassen sich die angeblichen Entlastungen des Stadtzentrums leicht widerlegen:
1. Ein Großteil des sogenannten Früh- und Mittagsstaus ist dem Bring- und Holverkehrs zu den Schulen am Oberfeld geschuldet. Entlastung durch die Spangen annähernd „0“
2. Der Verkehr zu den Ämtern und Einrichtungen (z.B. Landratsamt, Rathaus, Krankenhaus, Amtsgericht, Ärzte, Apotheken usw.) die sich alle in der Nähe des Stadtzentrums befinden bleibt
3. Die Belastung durch den Neubau des sog. Stadtplatzcenters ist gewollt und lebensnotwendig für die Investoren
4. Die Entlastung durch die sog. Südspange ist vor allem für die aus Richtung Waldkirchen kommenden Verkehrsteilnehmer die nichts in Freyung zu erledigen haben und weiter Richtung Grafenau fahren wollen und bisher über das Schustereck fahren. Hier stellt sich die Frage, ob dafür eine Investition von über 6 Mio. Euro notwendig ist und nicht die auch in dem Verkehrsgutachten der Fa. Dorsch auf S. 38 favorisierte wesentlich kostengünstigere Lösung durch die Verlängerung der Krankenhausstraße. Im übrigen hatte auch der Kandidat und Bürgermeister Dr. Heinrich bis vor kurzem dies als Königsweg angesehen.
5. Sowohl Süd- als auch Westspange sind durch ihre großen Steigungen in einem normalen Winter verkehrstechnisch äußerst problematisch. Hier haben wohl Flachlandingenieure bei der Planung mitgewirkt.
Was kann man dann tun?
1. Konsequente Nutzung der vorhandenen Parkplätze: Parkhaus Bahnhofsstraße und am Schwimmbad, mit einem kleinen intelligentem öffentlichen Shuttleservice. Bau eines weiteren Parkdecks an der Grafenauer Str.
2. Kostengünstige Verlängerung der Krankenhausstraße zur Entlastung des Schusterecks
3. Abschaltung der Ampeln und Einführung von Zebrastreifen
4. Einrichtung eines „Kreisels“ rund um die Stadtpfarrkirche damit der Zu- und Abflussverkehr zur neuen Tiefgarage gut kanalisiert werden kann.
Vorteile:
1. Diese bescheidenen Investitionen könnten teilweise sehr schnell umgesetzt werden.
2. Die einfachen Maßnahmen (und es gibt hier noch weitere) kann man zunächst ausprobieren. Wenn sie nicht funktionieren, kann man diese schnell wieder zurückdrehen. Kostspielige Straßenspangen die sich als unsinnig herausstellen kann man nicht einfach wieder abbauen. Die Wunden in der Natur und in der Kasse der Bürger bleiben.
Daher: Nein zum Spangenunsinn!
Wolfgang Petzi
Freyung
„Nein zum Ratsbegehren“
Ich bin ein „Alt“- Freyunger, daher kenne ich die Verkehrssituation in Freyung gut.
Das von der Stadt Freyung angestrebte Modell der Verkehrsentlastung lehne ich jedoch entschieden ab, da es aus meiner Sicht und beim genaueren Betrachten der vorgetragenen Argumente viele Unklarheiten und offene Fragen gibt.
Das wären im Folgenden:
1. Die Zahlen des Gutachtens bzw. der Hochrechnung erscheinen mir sachlich in einigen Straßen viel zu hoch. Zum Beispiel sollen in der Stichstraße zur Eishalle 2012 1700 Autos und in der Prognose für 2025 2000 Autos täglich fahren. Fragt sich nur wohin, die Straße endet an der Eishalle und führt nur als Forstweg weiter. Ebenso in der Waldschmidtstraße. Hier sollen angeblich 2012 täglich bis zu 800 Autos fahren, im Jahre 2025 aber ebenso 800. Da ist wohl keine Steigerung eingeplant. Nebenbei gesagt, sind das Straßen mit ohnehin geringer Frequenz. Wohlgemerkt sind das nur zwei Beispiele.
2. Durch die Textgebung und die Wortwahl der Wahlunterlagen wird dem Wähler suggeriert, wenn er mit nein stimme, trage er mindestens eine Mitschuld am Verkehrsproblem. Diese unterschwellige Beeinflussung lehne ich entschieden ab. Auch wenn die Rechtsaufsicht den Text sachlich für richtig hält, bei einer Wahl gibt es für mich nur ein klares ja oder nein, ohne schöne Verwaltungsschnörkel. Störend ist auch die Hast, mit welcher das Ratsbegehren durchgezogen wird. Es erweckt den Anschein, dass für Gegenargumente keine Zeit bleiben darf.
3. Durch den gigantischen Eingriff in die Landschaft ist das Landschaftsbild nachhaltig zerstört. Rücksichtslos werden wertvolle Feuchtflächen, Hecken und Lebensräume vernichtet. In einem Urlaubs- und Kurgebiet ist so ein Eingriff nicht nachvollziehbar. Am Saußbach wurde ein Park zur Naherholung errichtet. Wofür dann? Wo bleibt hier die Gegenstimme und der Aufschrei der ökologischen Partei ?
4. Eine nachhaltige, finanzielle Belastung der Bürger bleibt nicht aus. Die veranschlagten Kosten werden aus meiner Sicht nicht ausreichen, da hier gigantische Erdbewegungen, Böschungen, Über oder -Unterführungen und Einmündungen gebaut werden müssen. Was passiert mit der Mülldeponie? Was kommt wieder ans Tageslicht. Wie gestalten sich die Folgekosten wie Unterhalt, versteckte Beitragsleistungen u.v.m.. Auch dazu gibt es keine aussagekräftigen Daten.
Aus den oben genannten Gründen lehne ich daher eine solche Form der Verkehrsentlastung entschieden mit einem klaren NEIN ab.
Durch geeignete Maßnahmen kann auch in Freyung der Verkehr gelenkt werden, z.B. intelligente Ampellösungen, Kreisverkehr, absolutes Halteverbot im Zentrum (dafür gibt es ja bald eine Tiefgarage), Abbiegespuren u.a..
Ich bin mir sicher, dass bei neuer, intensiver Überlegung und gutem Willen für Freyung sofort umsetzbare Möglichkeiten gefunden werden können. Vorschläge dafür wurden ja auch schon gemacht.
Gerhard Pürner
Freyung